Arbeitssicherheit
Ziel der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation ist die Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Einrichtung und Erhalt menschengerechter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen durch Planung und Zusammenwirken der Hochschulleitung mit den Beschäftigten.
Als Beauftragte der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg ist Frau Petra Faldum Ansprechpartnerin für Belange des Arbeitsschutzes.
Zu ihren Aufgaben gehören u.a.:
- die Organisation von Planung, Beschaffung und Instandhaltung von Betriebsstätten und Arbeitsmitteln unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes
- die Gewährleistung einer wirksamen Ersten Hilfe durch ausgebildete Ersthelfer und technische/räumliche Einrichtungen
- die Beratung bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen wie Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Ergonomie am Arbeitsplatz und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Umgang mit Gefahr-/Biostoffen, Lärm- und Vibrationsschutz, der Schutz vor Strahlung, etc.
Ansprechpartnerin
Petra Faldum
Gesunde Hochschule und Arbeitssicherheit
OTH Regensburg
Galgenbergstraße 30
93053 Regensburg
Tel.: +49 941 943-8050
Fax: +49 941 1027
petra.faldum(at)oth-regensburg.de
-
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe die Hochschulleitung sowie alle Vorgesetzten und Fachverantwortlichen beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und in sämtlichen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen.
Sabrina Geijer - Fachkraft für Arbeitssicherheit
B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Im Gewerbepark A35
93059 Regensburg
Tel +49 941 29752-0
Fax +49 941 29752-150
Mobil +49 151176 48702
Sabrina.geijer(at)bad-gmbh.de
-
Ein Betriebsarzt hat die zentrale Aufgabe, den Arbeitgeber und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet zu unterstützen.
Betriebsärztin der OTH Regensburg:
Dr. med. Bettina Ritz
Gesundheitszentrum Regensburg - Sparte Medizin - Team Medizin
B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Im Gewerbepark A 35, 93059 Regensburg
Tel. 0941 297520
Fax 0941 29752150
Mobil 0179 9191923
-
Ziel der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation ist die Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Einrichtung und Erhalt menschengerechter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen durch Planung und Zusammenwirken der Hochschulleitung mit den Beschäftigten.
Als Beauftragte der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg ist Frau Petra Faldum Ansprechpartnerin für Belange des Arbeitsschutzes.
Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Organisation von Planung, Beschaffung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln und Betriebsstätten unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes, die Gewährleistung einer wirksamen Ersten Hilfe durch ausgebildete Ersthelfer und räumliche Einrichtungen sowie die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen wie zum Beispiel Beurteilung der Arbeitsbedingungen bzw. die Durchführung erforderlicher Unterweisungen.
Petra Faldum
Gesunde Hochschule und ArbeitssicherheitOTH Regensburg
Galgenbergstraße 30
93053 RegensburgTel.: +49 941 943-8050
Fax: +49 941 1027
petra.faldum(at)oth-regensburg.de
-
-
-
Bereich
Angewandte Natur- und Kulturwissenschaften
-
Name
Thomas Zimmerer
-
Telefon
9375
-
Bereich
-
-
Bereich
Angewandte Natur- und Kulturwissenschaften
-
Name
Tobias Wolf
-
Telefon
8047
-
Bereich
-
-
Bereich
Angewandte Natur- und Kulturwissenschaften
-
Name
Dagmar Hornik
-
Telefon
9732
-
Bereich
-
-
Bereich
Architektur
-
Name
Alois Bräu
-
Telefon
1190
-
Bereich
-
-
Bereich
Architektur
-
Name
Michael Salberg
-
Telefon
1188
-
Bereich
-
-
Bereich
Bauingenieurwesen
-
Name
Stefanie Hofmann
-
Telefon
9368
-
Bereich
-
-
Bereich
Betriebswirtschaft und Sozialwissenschaften
-
Name
Jürgen Heubach
-
Telefon
1090
-
Bereich
-
-
Bereich
Bibliothek
-
Name
Stephan Ligl
-
Telefon
1042
-
Bereich
-
-
Bereich
Bibliothek
-
Name
Marleen Nebe
-
Telefon
5143
-
Bereich
-
-
Bereich
Elektro- und Informationstechnik
-
Name
Jürgen Bachl
-
Telefon
9877
-
Bereich
-
-
Bereich
Elektro- und Informationstechnik
-
Name
Florian Moosbauer
-
Telefon
1052
-
Bereich
-
-
Bereich
Elektro- und Informationstechnik
-
Name
Monika Portner
-
Telefon
9820
-
Bereich
-
-
Bereich
Informatik und Mathematik
-
Name
Ralph Buchfelder
-
Telefon
1336
-
Bereich
-
-
Bereich
Informatik und Mathematik
-
Name
Eva Gschrey
-
Telefon
9868
-
Bereich
-
-
Bereich
Maschinenbau
-
Name
Josef Mayer
-
Telefon
5213
-
Bereich
-
-
Bereich
Technische Bereiche und Anlagen (GuT)
-
Name
Wilhelm Melchior
-
Telefon
9312
-
Bereich
-
-
Bereich
Veranstaltungsmanagement
-
Name
Klaus Martin
-
Telefon
9274
-
Bereich
-
-
Bereich
Verwaltungsgebäude
-
Name
Dominik Dechant
-
Telefon
1206
-
Bereich
-
-
Bereich
Beauftragter für Gefahrstoffe, Umweltschutz, Explosions- und Brandschutz
-
Name
Frank Steckler
-
Telefon
1289
-
Bereich
-
-
Bereich
Beauftragter für Laserschutz
-
Name
Prof. Dr. Peter Bickel
-
Telefon
9762
-
Bereich
-
-
Bereich
Beauftragter für Laserschatz (Stellvertretung)
-
Name
Prof. Dr. Heiko Unold
-
Telefon
1121
-
Bereich
-
-
Bereich
Beauftragter für Strahlenschutz
-
Name
Prof. Dr. Martin Kammler
-
Telefon
1271
-
Bereich
Bereich
Name
Telefon
Angewandte Natur- und Kulturwissenschaften
Thomas Zimmerer
9375
Angewandte Natur- und Kulturwissenschaften
Tobias Wolf
8047
Angewandte Natur- und Kulturwissenschaften
Dagmar Hornik
9732
Architektur
Alois Bräu
1190
Architektur
Michael Salberg
1188
Bauingenieurwesen
Stefanie Hofmann
9368
Betriebswirtschaft und Sozialwissenschaften
Jürgen Heubach
1090
Bibliothek
Stephan Ligl
1042
Bibliothek
Marleen Nebe
5143
Elektro- und Informationstechnik
Jürgen Bachl
9877
Elektro- und Informationstechnik
Florian Moosbauer
1052
Elektro- und Informationstechnik
Monika Portner
9820
Informatik und Mathematik
Ralph Buchfelder
1336
Informatik und Mathematik
Eva Gschrey
9868
Maschinenbau
Josef Mayer
5213
Technische Bereiche und Anlagen (GuT)
Wilhelm Melchior
9312
Veranstaltungsmanagement
Klaus Martin
9274
Verwaltungsgebäude
Dominik Dechant
1206
Beauftragter für Gefahrstoffe, Umweltschutz, Explosions- und Brandschutz
Frank Steckler
1289
Beauftragter für Laserschutz
Prof. Dr. Peter Bickel
9762
Beauftragter für Laserschatz (Stellvertretung)
Prof. Dr. Heiko Unold
1121
Beauftragter für Strahlenschutz
Prof. Dr. Martin Kammler
1271
-
-
-
Rettungstreffpunkte
Um wertvolle Zeit bei Unfällen oder Bränden zu gewinnen, wurden für externe Rettungskräfte Treffpunkte definiert. Bei einer Unfallmeldung sollte der Einsatzzentrale (Integrierte Leitstelle) ganz konkret mitgeteilt werden, welchen Rettungstreffpunkt die Fahrzeuge ansteuern müssen. Am Rettungstreffpunkt wird das ankommende Rettungsfahrzeug von Ersthelfern bzw. Helfenden erwartet und die Sanitäter von dort bis zum Unfallort begleitet. Dies kann z.B. durch eine winkende Person in der Zufahrtsstraße und am Rettungstreffpunkt erfolgen. Die Orientierung der mit Blaulicht anfahrenden Einsatzfahrzeuge wird erheblich erleichtert, wertvolle Zeit wird gespart.
Ist dies nicht bekannt oder können verletzte Personen diesen Rettungstreffpunkt nicht erreichen ist es unbedingt notwendig, eine Rettungskette zu bilden um die Einsatzkräfte einzuweisen. Dies kann z.B. durch eine winkende Person in der Zufahrtsstraße und am Rettungstreffpunkt erfolgen. Die Orientierung der mit Blaulicht anfahrenden Einsatzfahrzeuge wird erheblich erleichtert.
-
-
Name Rettungstreffpunkt
Agentur für Arbeit
-
Standort
Galgenbergstraße 24
-
Name Rettungstreffpunkt
-
-
Name Rettungstreffpunkt
Biopark III
-
Standort
Am Biopark 9
-
Name Rettungstreffpunkt
-
-
Name Rettungstreffpunkt
Galgenbergstraße
-
Standort
Galgenbergstraße 30
-
Name Rettungstreffpunkt
-
-
Name Rettungstreffpunkt
Parkplatz Universitätsstraße
-
Standort
Seybothstraße 2, Parkplatz Universitätsstraße
-
Name Rettungstreffpunkt
-
-
Name Rettungstreffpunkt
Prüfeninger Straße
-
Standort
Prüfeninger Str. 58
-
Name Rettungstreffpunkt
-
-
Name Rettungstreffpunkt
Sammelgebäude (Universität)
-
Standort
Albertus-Magnus-Straße
-
Name Rettungstreffpunkt
-
-
Name Rettungstreffpunkt
Seybothstr.
-
Standort
Seybothstraße 2, Haupteingang
-
Name Rettungstreffpunkt
-
-
Name Rettungstreffpunkt
TechBase
-
Standort
Franz-Meyer-Str. 1
-
Name Rettungstreffpunkt
Name Rettungstreffpunkt
Standort
Agentur für Arbeit
Galgenbergstraße 24
Biopark III
Am Biopark 9
Galgenbergstraße
Galgenbergstraße 30
Parkplatz Universitätsstraße
Seybothstraße 2, Parkplatz Universitätsstraße
Prüfeninger Straße
Prüfeninger Str. 58
Sammelgebäude (Universität)
Albertus-Magnus-Straße
Seybothstr.
Seybothstraße 2, Haupteingang
TechBase
Franz-Meyer-Str. 1
Sammelstellen
Eine Sammelstelle ist ein Punkt, an dem sich im Brand- oder Schadensfall, also in der Regel bei einer Gebäudeevakuierung, alle Personen aus einem Gebäude sammeln sollen. Sammelstellen bieten die Möglichkeit, die Räumung eines Gefahrenbereichs zu überprüfen. Außerdem besteht durch die Befragung der an der Sammelstelle eingetroffener Personen die Möglichkeit, sich einen weiteren Überblick über die aktuelle Lage in einzelnen Bereichen zu verschaffen. Zusätzlich können Personen, die aus Gefahrenbereichen unmittelbar eingetroffen sind, gezielt betreut werden.
Die Lage der Sammelstellen an der OTH finden Sie unter: Dokumentenportal/Sicherheit/Sammelstellen Campus bzw. Sammelstellen Prüfening
-
-
Diese Geräte unterstützen Ersthelfer durch gesprochene Anweisungen und können auch von medizinischen Laien bedient werden.
Lassen Sie sich bei einer Verwendung im Notfall nicht durch den Entnahme-Alarm abschrecken. Dadurch werden weitere Helfer aufmerksam. Der Alarm endet sobald Sie die Aufbewahrungsbox wieder schließen.
Notfallgeräte für Herzversagen (Defibrillator) finden Sie an folgenden Standorten:
- Seybothstraße 2, Altbaufoyer (Übergang Cafeteria)
- Seybothstraße 2, Mensa (Nähe Geschirr-Rückgabe)
- Seybothstraße 2, Nähe Ausgang Mikrosystemtechnik
- Prüfeninger Str 58, Foyer Haupteingang
- Galgenbergstr. 30, Foyer Haupteingang Gebäudeteil A
- Haus der Technik, Trakt I, Flur Erdgeschoss
- Biopark 1, Eingang RCBE
- Agentur für Arbeit, Foyer Erdgeschoss
- TechBase, Foyer Erdgeschoss
- Gebäude IM, Nähe Ersthelferraum K063
Schulung "Richtiger Umgang mit dem Defibrillator" am Montag, 06.11.23, 08:30-11:00 Uhr in Raum S113. Anmeldung bei Herr Kara
-
Ist Ihnen ein Unfall auf dem Campus oder auf dem Weg zur Hochschule passiert?
Beschäftigte
1. Bitte füllen Sie einen Unfallmeldebogen aus.
a) Unfallanzeige für tariflich Angestellte:
Die Anzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat. Zuständig ist die Bayerische Landesunfallkasse.b) Unfallmeldung für Beamte:
Der Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalles ist in jedem Fall auszufüllen, unabhängig von einer Arbeitsunfähigkeit, da die anfallenden Arztkosten von der Beihilfestelle nicht übernommen werden. Zuständig ist die Unfallstelle am Landesamt für Finanzen.Hinweis: In beiden Fällen sind die Formulare vom Kanzler bzw. Präsidenten zu unterzeichnen, bevor diese weitergeleitet werden.
2. Bitte informieren Sie Frau Nicole Misirli, Abteilung Personal
Studierende
Ein Unfall ist unverzüglich dem Referat Zulassung und Organisation durch eine Unfallanzeige, bzw. zusätzlich durch einen Wegeunfallfragebogen per E-Mail zu melden.
Wann sollten Sie sich an einen Durchgangsarzt wenden?Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn
• die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder
• die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
• Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
• es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.Der Durchgangsarzt entscheidet, ob allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. In Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung überwacht er den Heilverlauf.
Die Landesverbände beteiligen ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit entsprechender Ausstattung der Praxis/Klinik am Durchgangsarztverfahren.
Nächstgelegene Durchgangsärzte finden Sie unter Landesverbände der gesetzlichen Unfallversicherungen. Hinweis: Unter Suchkriterien bei Ort nur REGENSBURG eingeben, andere Felder leer lassen.
Aufzeichnung der Erste-Hilfe-LeistungAuch wenn ein Arztbesuch nicht erforderlich, der Unfall nicht meldepflichtig war, und die Verletzungen durch einen Ersthelfer versorgt werden konnten, ist ein Eintrag im Verbandbuch/-block vorzunehmen. Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn Spätfolgen (z.B. Infektion nach einer Schnittverletzung) eintreten sollten.
-
Erste Hilfe-Räume (Verbandszimmer) dienen zur Versorgung von Verletzten. Diese Räume sind mit Liege, Verbandsmaterial, Notruftelefon und mit einer mobilen Krankentrage ausgestattet.
-
-
Standort
Agentur für Arbeit
-
Raumnummer
1.022
-
Ansprechpartner*in
Mitarbeiter A.f.A.
-
Standort
-
-
Standort
Architektur
-
Raumnummer
L 163
-
Standort
-
-
Standort
Galgenbergstraße
-
Raumnummer
C 095
-
Ansprechpartner*in
Siegfried Schrammel
-
Standort
-
-
Standort
Gebäude IM
-
Raumnummer
K 063
-
Ansprechpartner*in
Kurt Fellerer
-
Standort
-
-
Standort
Haus der Technik
-
Raumnummer
J 203
-
Ansprechpartner*in
Petra Faldum
-
Standort
-
-
Standort
Prüfeninger Straße
-
Raumnummer
P - 167 (UG)
-
Ansprechpartner*in
Hilde Wagner
-
Standort
-
-
Standort
Seybothstraße
-
Raumnummer
S 038
-
Ansprechpartner*in
Manfred Röhrl, Dagmar Hornik
-
Standort
-
-
Standort
Univeritätsstraße
-
Raumnummer
Nähe U 616
-
Ansprechpartner*in
Tobias Probst
-
Standort
-
-
Standort
Verwaltungsgebäude
-
Raumnummer
V 028
-
Ansprechpartner*in
Ines Beck
-
Standort
Standort
Raumnummer
Ansprechpartner*in
Agentur für Arbeit
1.022
Mitarbeiter A.f.A.
Architektur
L 163
Galgenbergstraße
C 095
Siegfried Schrammel
Gebäude IM
K 063
Kurt Fellerer
Haus der Technik
J 203
Petra Faldum
Prüfeninger Straße
P - 167 (UG)
Hilde Wagner
Seybothstraße
S 038
Manfred Röhrl, Dagmar Hornik
Univeritätsstraße
Nähe U 616
Tobias Probst
Verwaltungsgebäude
V 028
Ines Beck
Weitere Informationen für Beschäftigte der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg im Intranet (Nachrichtenbereich und Dokumentenportal).
-
-
Zur Wahrnehmung des regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeangebots stehen folgende Termine zur Auswahl:
Standort Seybothstraße:
15.04.2024 08.00-12.00 Untersuchungen
08.07.2024 08.00-12.00 Untersuchungen
05.11.2024 08.00-12.00 Untersuchungen
Folgende Vorsorgeuntersuchungen können vor Ort an der OTH durchgeführt werden:
- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, G 42
- Bildschirmtätigkeit, G37
- Lärm, G20
- Feuchtarbeit, G24
- Atemschutzgeräte inkl. FFP2-Masken, 26.1 und 26.2
- Belastungen Muskel-, Skelettsystem, inkl. Vibrationen, G46
- Obstruktive Atemwegserkrankungen durch bestimmte Stäube, G23
- Hartholzstäube, G44
- Schweißrauche, G39
- Gefahrstoffe , zu veranlassen wenn:
- der Arbeitsplatzgrenzwert für den Gefahrstoff nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird,
- eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B oder ein krebserzeugendes oder keimzellmutagenes Gemisch der Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung ist oder die Tätigkeiten mit dem Gefahrstoff als krebserzeugende Tätigkeiten oder Verfahren der Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung bezeichnet werden oder,
- der Gefahrstoff hautresorptiv ist und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann
- Arbeitsaufenthalt im Ausland mit klimatischen und gesundheitlichen Belastung, G35
- Natürliche UV-Strahlung
- Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit, G25
Die Durchführung erfolgt durch die Betriebsärztin. Bitte nehmen Sie bei Interesse Ihre verbindliche Anmeldung vor bei Herrn Daniel Listl (Tel-Nr. 1028).
Desweiteren können Sie auf Anfrage individuelle Termine direkt bei der BAD GmbH wahrnehmen.Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Bildschirmarbeit, G37
Gesundheitliche Risiken und Präventionsmaßnahmen
Durch ungünstige ergonomische Verhältnisse am Arbeitsplatz und ein eingeschränktes Sehvermögen können typische Beschwerden verursacht werden. Hierzu gehören Kopfschmerzen, brennende und tränende Augen, Flimmern vor den Augen oder Beschwerden durch körperliche Fehlhaltungen wie Verspannungen im Nacken- oder Schulterbereich.
Zur Prävention dienen diese Maßnahmen:
• Reduzieren Sie die Belastung soweit wie möglich durch eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, z.B.: Stellen Sie Ihren Bildschirm so auf, dass Sie ihn von oben „wie ein Buch“ an-sehen. Vermeiden Sie Blendungen durch Sonnenlicht oder Beleuchtung. Sorgen Sie für eine optimale Stuhl- und Tischhöhe und nutzen Sie ggf. eine Fußstütze. Bedienen Sie Maus und Telefon mit unterschiedlichen Händen. Verwenden Sie ggf. ein Headset. Sorgen Sie für eine ausreichende Helligkeit.
• Vermeiden Sie Phasen maximaler Belastung (z.B. durch einen Wechsel der Tätigkeiten).
• Sorgen Sie für ein gutes Sehvermögen und nutzen Sie ggf. spezielle Sehhilfen, vor allem ab dem 45igsten Lebensjahr, wenn die Alterssichtigkeit beginnt.
• Sitzen Sie aufrecht. „Lümmeln“ ist zwar bequem, aber ungesund.
• Machen Sie regelmäßig Gymnastik, auch im Büro.Untersuchungsprogramm
Die empfohlenen Untersuchungen beinhalten kein Untersuchungsrisiko und bestehen aus:
• Sehschärfebestimmung im Nah- und Fernbereich sowie der arbeitsplatzrelevanten Sehabstände
• Prüfung des Farbensehen
• Prüfung der Stellung der Augen (Phorie und ggf. auch Stereosehen)
• Prüfung des zentralen GesichtsfeldesBeratungsthemen
Beratungsthemen können weitere arbeitsplatzspezifische Informationen zu den gesundheitlichen Gefährdungen und zur Prävention beinhalten.
Bei Beschwerden werden Sie beraten, ob und wie diese minimiert werden können. Falls Sie es wünschen, werden Sie dabei unterstützt, ggf. notwendige Maßnahmen (z.B. Bildschirmbrille) seitens des Arbeitgebers zu veranlassen.
-
Mit zunehmendem Alter, aber nicht nur deswegen, kann sich das Sehvermögen mindern. Die sogenannte Alterssichtigkeit ist eine normale Veränderung der Linse, zumeist ab dem 40. Lebensjahr eintretend, die vor allem die Tätigkeiten die scharfes Sehen im Nahbereich erfordern zu großen Anstrengungen macht. In vielen Fällen ist dieser Symptomatik mit einer normalen Sehhilfe bzw. einer sog. Altersnahbrille beizukommen. Wenn bei stärker eingeschränktem Akkommodationsvermögen die Altersnahbrille für die Bildschirmarbeit nicht mehr ausreicht, oder die normale Sehhilfe zwar für den Alltag ausreicht, aber zu Beschwerden bei der Bildschirmarbeit führt, ist eine Bildschirmbrille notwendig.
Die Feststellung der Notwendigkeit einer geeigneten Bildschirmbrille bedarf der abgestimmten Zusammenarbeit von der den Sehtest durchführende Person, Augenärztin/Augenarzt und Optikerin/Optiker. Die Kosten für die augenärztliche Untersuchung und für die Beschaffung einer Bildschirmbrille trägt der Arbeitgeber/Dienstherr (dazu beachten Sie bitte die Liste der abrechnungsfähigen Kosten unter 3.). Zur Gewährleistung einer einheitlichen Verfahrensweise ist das beigefügte Antragsformular zu verwenden.
Für weitere Informationen steht die Bekanntmachung der bay. Regierung und das Infoblatt der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Verfügung.
Die Definition und Verordnung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsbrille) führen in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen. Mit dieser Information über Indikation und Verordnungsweg soll eine Hilfestellung für Betriebsärzte, Augenärzte und Betriebe vermittelt werden.
Um festzustellen ob eine Bildschirmbrille benötigt wird bzw. um eine Solche anfertigen zu lassen, folgen Sie den folgenden vier Schritten:
1. Untersuchung der Augen durch Betriebsärztin/-arzt oder eine andere fachkundige Person
Der/dem Beschäftigten ist, unabhängig von der Dauer der Tätigkeit am Bildschirmgerät, eine Untersuchung der Augen vom Arbeitgeber/Dienstherrn anzubieten und zu bezahlen. Werden bei der Sehschärfeprüfung die Mindestanforderungen nach G 37 erfüllt, jedoch Beschwerden im Zusammenhang mit der Bildschirmarbeit angegeben, ist der Bildschirmarbeitsplatz auf ergonomische Mängel hin zu untersuchen. Hierzu können auch die Termine der Vorsorgengebote der Arbeitssicherheit genutzt werden.
Kontakt Betriebsärztin
Dr. med. Bettina Ritz
Gesundheitszentrum Regensburg - Sparte Medizin - Team Medizin
B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Im Gewerbepark A 35, 93059 Regensburg
Tel. 0941 297520
Fax 0941 29752150
Mobil 0179 9191923
2. Untersuchung durch eine Augenärztin/einen Augenarzt
Dabei wird auf asthenopische (fehlsichtigkeitsbedingte) Beschwerden hin untersucht, bzw. eine bereits vorhandene Alltagsbrille auf Tauglichkeit überprüft. Bei Korrekturbedarf wird in der Regel eine neue Alltagsbrille verordnet. Dann erfolgt ein Arbeitsversuch mit dieser normalen Sehhilfe. Die Kosten dieser Untersuchung werden teilweise nicht durch die Krankenkasse erstattet; dem Augenarzt/der Augenärztin ist dazu die - durch den Präsidenten oder Kanzler unterzeichnete - Bescheinigung Augenarzt vorzulegen, sodass die Kosten durch den Arbeitgeber getragen werden.
3. Brillenanfertigung
Die Brille durch ein Augenoptikfachgeschäft aus beigefügten Listen: Liste 1 und Liste 2 angefertigt ist. Dazu beachten Sie bitte auch die Vertragspreisliste mit den vom Arbeitgeber/Dienstherr übernommenen Kosten bzw. -Anteilen.
4. Kostenübernahme
Die Übernahme der Kosten erfolgt per Vorfinanzierung durch den/die Mitarbeiter*in und anschließende (Teil-)Erstattung durch die Abteilung Finanzen.
-
Der Bildschirmarbeitsplatz ist von zentralem Interesse, wenn es um die ergonomische Verbesserung konkreter Arbeitssituationen geht. Vergegenwärtigt man sich, wie lange man täglich am Rechner arbeitet, dann spricht schon die Dauer der Tätigkeit am Monitor für die Notwendigkeit einer möglichst gesunden Arbeitssituation. So viel Zeit wie bei der professionellen Bildschirmarbeit verbringt man sonst nur im Bett. Das Zusammenspiel von Bildschirm, Tastatur, Stuhl, weiteren Eingabegeräten, dem Schreibtisch, der Größe der Arbeitsfläche, der Geräuschentwicklung im Arbeitsraum, die Versorgung mit Frischluft, der Beleuchtung, dem Blendungsgrad, die Sitzhaltung am Monitor, etc. spielen eine wichtige Rolle in der Gestaltung eines optimalen Bildschirmarbeitsplatzes und können einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung gesundheitlicher Beschwerden leisten.
Die Ergonomieberatung erfolgt durch Herrn Christian Bergauer (Dipl.-Sportlehrer, Physiotherapiepraxis Brummer, Regensburg) und findet direkt an Ihrem Arbeitsplatz statt, Dauer etwa 20-30 Minuten.
Termine
Montag 25.11.24, 8-12 Uhr
Montag 02.12.24, 9-13 Uhr
Dienstag 10.12.24, 8-12 Uhr
Die Termine 02.12.24 und 10.12.24 finden am Campus statt, der Termin am 25.11.24 in der Prüfeninger Straße.
Anmelden können Sie sich bei Kiyan Sebastian Kara unter Angabe folgender Daten: Name, Telefonnummer, Gebäude & Raumnummer, und Terminwünsche
Zur Erleichterung der Planung ist es hilfreich, wenn Sie - sofern möglich - gleich mehrere alternative Termine angeben könnten.Sie erhalten eine Rückmeldung zur Terminbestätigung.
-
Unter H:\fh\Arbeitsschutz finden Mitarbeiter der OTH hilfreiche Formulare und Literaturhinweise zur Erstellung erforderlicher Dokumentation wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen,Unterweisungen, etc.
-
In der Zentralen Entsorgung Gefahrstoffe (ZEG) werden Gefahrstoff-Abfälle angenommen und zur finalen Entsorgung weitergeleitet. Zweck der Einrichtung ist die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zu Umweltschutz und Arbeitssicherheit.
Die zu entsorgenden Chemikalien/Gefahrstoffe können zu den Öffnungszeiten im Raum I 006 im Trakt I, Haus der Technik, abgegeben werden. Öffnungszeiten sind dienstags, 14tägig, 09:00-10:00 Uhr am 08.10., 22.10., 05.11., 19.11, 03.12., 17.12.2024, 14.01., 28.01., 11.02.2025 . Während der vorlesungsfreien Zeit sind keine Öffnungszeiten. Falls dringende Entsorgungsbedarfe außerhalb der regulären Öffnungszeiten bestehen, sprechen Sie uns gerne an.
Informationen über das Vorgehen, sowie weitere Details sind für alle Beschäftigte unter H:\fh\Arbeitsschutz\Gefahrstoffe\ZEG Zentrale GS-Entsorgung einzusehen.
Batterien und Akkus - auch deformierte Lithiumzellen z.B. Lithium-Ionen, Lithium-Polymer - können in Rücksprache mit Ines Beck GuT, Tel. 9361 bei ihr im Verwaltungsgebäude V111 abgegeben werden.
Für alle Rückfragen, stehen die Ansprechpartner Dr. Birgit Striegl und Petra Faldum zur Verfügung.