Schwerbehindertenvertretung für alle Beschäftigte

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten (§ 178 Abs.1 SGB IX).

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten (§§ 177–180 SGB IX).
Im SGB IX wird für ihre persönlichen Rechtsbeziehungen auch die Bezeichnung Vertrauensperson genannt.
Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung ist auf 4 Jahre festgelegt.

 

TEAM

Knoch Petra, Vertrauensperson, 0941-943 1410

Braunschläger Monika, Stellvertretung, Tel.: 0941-943 1200

Franz Wagner, beratendes Mitglied und 1. Stellvertreter der Hauptschwerbehindertenvertretung beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Sprechzeiten nach Vereinbarung

 

Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in der Dienststelle zu fördern sowie den schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen. Sie bietet dafür Gesprächsmöglichkeiten an, stellt ihre Kenntnisse zur Verfügung, schaltet sich bei Schwierigkeiten ein und vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Maßnahmen, die der Betrieb oder die Dienststelle plant. Dazu ist vor allem erforderlich, dass sie die schwerbehinderten Menschen und deren Arbeitsplätze genau kennt und im Auge behält, um so Probleme rechtzeitig zu erkennen. Außerdem muss sie jederzeit einen guten Überblick über den Betrieb bzw. die Dienststelle und die Einsatzmöglichkeiten für behinderte Menschen haben.

Antrag auf Feststellung einer Behinderung

Sie möchten einen Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung stellen? Gerne beraten wir Sie persönlich. Den Antrag finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Antrag auf Gleichstellung

Sie haben einen Grad der Behinderung von wenigstens 30 % aber weniger als 50 % zugesprochen bekommen und möchten eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Arbeitnehmern beantragen? Gerne beraten wir Sie persönlich. Den Antrag finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Was machen wir?

  • wir wachen darüber, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen (§§ 154, 155 und 164–167 SGB IX) erfüllt werden
  • wir veranlassen Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen (d.h. Maßnahmen, die mit der beruflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Zusammenhang stehen)
  • wir nehmen Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und, falls sie berechtigt erscheinen, verhandeln wir mit dem Arbeitgeber um auf eine Erledigung hinzuwirken
  • wir überwachen die Einhaltung der Inklusionsrichtlinien
  • wir wirken bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) mit
  • wir unterstützen Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung z(§ 178 Abs.1 Satz 2 SGB IX).