Bereits zum dritten Mal in Folge organisierte die Fakultät Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH Regensburg) eine Informationsveranstaltung zu den Veränderungen im Zugang zur Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in für Studierende der Sozialen Arbeit. Virtuell zu Gast waren Dr. Wolfgang Mohr und Dr. Eva Sagstetter vom Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie Regensburg (AVR), die über die Gesetzesänderung und Auswirkungen für die Ausbildung berichteten.
Nach dem Masterstudium die Ausbildung zum oder zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in zu absolvieren, ist für viele Studierende eine interessante berufliche Option. Entsprechend oft wenden sich Studierende schon im Bachelorstudiengang und insbesondere im Masterstudiengang mit Fragen an die Studiengangleitung und die Fachstudienberatung.
Die Anzahl der Nachfragen hat sich erhöht, seit mit der Reform des Psychotherapie-Gesetzes die Ausbildung vollständig verändert wurde. Aus diesem Grund fanden bereits 2019 und 2020 zwei Informationsveranstaltungen in Präsenz statt.
Veränderte Zulassungsvoraussetzungen
Absolvent*innen des Masterstudiengangs Soziale Arbeit war es bisher möglich, im Anschluss die Ausbildung zum oder zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in zu absolvieren. Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung ändern sich die Zulassungsvoraussetzungen erheblich. Wer das Studium der Sozialen Arbeit vor dem 1. Septmeber 2020 begonnen hat, kann die Ausbildung noch nach dem bisher geltenden Modell absolvieren. Diese muss jedoch bis 1. September 2032 abgeschlossen sein – zu viel Zeit lassen sollte man sich mit der Entscheidung daher nicht: Bei einer durchschnittlichen Ausbildungszeit von fünf Jahren raten Dr. Mohr und Dr. Sagstetter dazu, „die Ausbildung bis spätestens zum Jahr 2027 zu beginnen“.
Diejenigen, die das Studium der Sozialen Arbeit nach September 2020 begonnen haben, können über dieses Modell nicht mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in werden. Nur ein Bachelorstudium in Psychologie mit einem konsekutiven Masterstudium im Fach "Psychotherapie" kann nach dem neuen Modell zur Approbation in Psychotherapie führen und verleiht die Berechtigung, sich anschließend weiterzubilden.
Welche persönlichen Kompetenzen von Vorteil sind
Für die Entscheidung, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in zu werden, ist nach Aussage der beiden Referierenden die eigene psychische Stabilität sehr relevant, um in der Arbeit mit der Klientel das Gleichgewicht nicht zu verlieren. Zudem sollte man sich selbst und interaktive Prozesse gut reflektieren können. Kompetenzen in Aufbau und Entwicklung von Beziehungen sind von Vorteil. „Grundsätzliches Interesse am Menschen und an Menschen ist hilfreich, wenn Sie diesen Beruf ein Leben lang ausüben möchten“, so Dr. Mohr zusammenfassend.
Die Ausbildung zum beziehungsweise zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in beinhaltet insgesamt sechs Semester praktische und theoretische Inhalte. Mittlerweile werden auch Praktika vergütet, sodass die Ausbildung nach Aussage von Dr. Mohr und Dr. Sagstetter gut refinanzierbar sei. Für die praktische Ausbildung und die Tätigkeiten gibt es ein Ambulanznetz und kooperierende Kliniken und Institutionen in ganz Ostbayern.
Immer mehr praktische Einheiten als Teil der Ausbildung
In den Theorieblöcken werden Inhalte wie Diagnoseverfahren, Zuordnung zu Störungsbildern oder der Aufbau einer therapeutischen Beziehung behandelt. Zunehmend fließen immer mehr praktische Einheiten ein, die durch Lehrtherapeut*innen und Supervisionen begleitet werden. Ein großer Block "Selbsterfahrung" ist fester Bestandteil des Curriculums und notwendige Voraussetzung der beruflichen Tätigkeit.