Der Weg zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in

Zum vierten Mal in Folge organisierte die Fakultät Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften eine Informationsveranstaltung mit Dr. Wolfgang Mohr und Dr. Eva Sagstetter über den Zugang zur Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in.

Viele Studierende erwägen bereits im Bachelorstudium, spätestens aber nach dem Masterstudium der Sozialen Arbeit die Ausbildung zum oder zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP). Seit mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes die Ausbildung vollständig verändert wurde, haben sich die Nachfragen nach den Zugangsvoraussetzungen stark erhöht, so die Studienfachberaterin Prof. Dr. Irmgard Schroll-Decker. Aus diesem Grund wurden bereits seit 2019 Informationsveranstaltungen in Präsenz und virtuell angeboten. Auch die vierte Informationsveranstaltung war mit über hundert Interessent*innen sehr gut besucht. Dr. Wolfgang Mohr und Dr. Eva Sagstetter, beide sehr lange in der Ausbildung tätig und als Referent*innen geladen, berichteten über die Veränderungen seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2020 und die Auswirkungen für die Ausbildung.

Durch die Reform der Psychotherapeut*innenausbildung haben sich die Zulassungsvoraussetzungen für Absolvent*innen eines Masterstudiengangs Soziale Arbeit maßgeblich verändert. Bei einer Studienaufnahme vor dem 1. September 2020 kann die Ausbildung nach dem bisherigen Modell absolviert werden. Allerdings muss diese bis zum 1. September 2032 abgeschlossen sein – bei einer durchschnittlichen Ausbildungszeit von fünf Jahren sollte diese bis spätestens 2027 begonnen werden. Bei einer Studienaufnahme nach September 2020 ist eine Ausbildung zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in über das bisherige Modell nicht mehr möglich. Dann kann nur ein Bachelorstudium in Psychologie mit einem konsekutiven Masterstudium im Fach „Psychotherapie“ zur Approbation in Psychotherapie führen.

Interesse an Menschen, Beziehungskompetenzen und psychische Stabilität sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche und dauerhafte Ausübung des Berufs, so die Referierenden Mohr und Sagstetter. Wer sich für eine Ausbildung zum bzw. zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in entscheidet, absolviert insgesamt sechs Semester mit praktischen und theoretischen Inhalten. Seit 2020 werden auch die Praktika monatlich vergütet, sodass die kostenpflichtige Ausbildung refinanzierbar ist. Auch eine berufsbegleitende Ausbildung oder eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Nach den theoretischen Grundlagen in den ersten Semestern schließen sich immer mehr praktische Inhalte und Workshops an, die durch Referent*innen mit großer Praxisexpertise gestaltet werden. Die praktische Ausbildung kann nach bestandener Zwischenprüfung an kooperierenden Kliniken und Institutionen in ganz Ostbayern durchgeführt werden. Dort werden die angehenden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bereits selbst in der Patient*innenbehandlung praktisch tätig – betreut durch Lehrtherapeut*innen und Supervisionseinheiten. Nach erfolgreich abgeschlossener staatlicher Prüfung und dem Erlangen der Approbation ist die Niederlassung bzw. Anstellung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in möglich.

Über den Zugang zur Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in für Studierende der Sozialen Arbeit berichteten Dr. Wolfgang Mohr und Dr. Eva Sagstetter vom Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie Regensburg (AVR).
Über den Zugang zur Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in für Studierende der Sozialen Arbeit berichteten Dr. Wolfgang Mohr und Dr. Eva Sagstetter vom Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie Regensburg (AVR). Foto: Dr. Wolfgang Mohr, Dr. Eva Sagstetter