Mit Inkrafttreten des Ersten Modernisierungsgesetzes Bayern zum 1. Januar 2025, das im Dezember 2024 im Bayerischen Landtag verabschiedet wurde, hat sich im Hinblick auf die Urlaubsansparung Folgendes geändert:
- Gemäß § 8 der Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten (UrlMV) ist für die Urlaubsansparung ab sofort kein Antrag mehr erforderlich. Die Ansparung ist weiterhin nur zulässig für den 15 Urlaubstage (bezogen auf eine Fünftagewoche) übersteigenden Teil des Erholungsurlaubs.
- Ab dem 01. Januar 2026 wird in BayZeit eine automatische Ansparung in Form einer Programmanpassung erfolgen.
- Im Jahr 2025 wird die Urlaubsansparung für Resturlaub aus 2024 manuell durch die Sachbearbeitung in der letzten Aprilwoche durchgeführt (Hinweis: Erst zu diesem Zeitpunkt stehen die anzusparenden Urlaubstage fest.)