Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung??!!

Wozu dient eine Vorsorgevollmacht? Was ist eine Betreuungsverfügung, was eine Patientenverfügung? Um Fragen wie diese ging es in einem Vortrag, den die Sachgebietsleiterin der Betreuungsstelle der Stadt Regensburg Tanja Hirner hielt.

Was ist, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, für mich selbst zu entscheiden? Wann wird eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt? Wozu brauche ich eine Vorsorgevollmacht? Was ist eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung? Müssen diese Verfügungen oder die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?

Auf Einladung des Familienbüros der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH Regensburg) hatte Tanja Hirner, Sachgebietsleiterin der Betreuungsstelle der Stadt Regensburg, all diese Fragen in ihrem Vortrag am 11. Dezember 2018 beantwortet. Sehr klar erläuterte sie dabei, dass man, um eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, unbedingt eine Person braucht, der man gewissermaßen blind vertraut. 

Als Alternative dazu ist es möglich, eine Betreuungsverfügung auszufüllen. Bei dieser kann angegeben werden, wer als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden soll, aber auch, wer auf gar keinen Fall als Betreuung eingesetzt werden soll. Betreuung wird durch das Betreuungsgericht verfügt und unterliegt dessen Kontrolle.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - zwei komplett verschiedene Bereiche

Häufig wird im gleichen Atemzug mit der Vorsorgevollmacht auch die Patientenverfügung genannt. Allerdings sind das zwei völlig verschiedene Bereiche. Während die Vorsorgevollmacht mittels eines Vordrucks gut abgeschlossen werden kann, sollte eine Patientenverfügung erkennbar von der betreffenden Person erstellt worden und eben kein Vordruck sein.

Der äußerst informative Vortrag konnte mit vielen Gerüchten und auch Unklarheiten aufräumen. Zudem stand die Referentin Tanja Hirner den Anwesenden nach dem Vortrag noch für Fragen zur Verfügung.

Pflegende Angehörige, die Fragen haben, können sich vertrauensvoll an das Familienbüro der OTH Regensburg wenden. – Mehr Informationen zur Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie gibt es auf der Website des Familienbüros.

Die Sachgebietsleiterin der Betreuungsstelle der Stadt Regensburg Tanja Hirner bei ihrem Vortrag an der OTH Regensburg.
Die Sachgebietsleiterin der Betreuungsstelle der Stadt Regensburg Tanja Hirner bei ihrem Vortrag an der OTH Regensburg. Foto: Katrin Liebl