Besondere Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorstudiengänge Informatik, Technische Informatik und Wirtschaftsinformatik
Nachweis der Qualifikation in der Sprache Englisch
Sie erbringen einen Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Wünschenswert wären Englischkenntnisse auf dem Niveau B2. Anerkannt werden folgende Sprachnachweise:
- Abschlusszeugnis eines öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Gymnasiums mit mindestens der Note „ausreichend”, bzw. mehr als 5 Punkte der gymnasialen Oberstufe im Fach Englisch nach dem Leistungsstand am Ende der Jahrgangsstufe 11 im Grundkurs (im G8: Leistungsstand am Ende der Jahrgangsstufe 10)
- Zeugnis der Fachhochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Fachoberschule oder Berufsoberschule mit mindestens der Note „ausreichend" im Fach Englisch
- Zeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Fachakademie, (Berufs)Fachschule oder Berufskolleg, in dem das GER-Niveau B1 (oder besser) für Englisch ausgewiesen ist, bzw. eine mit Erfolg abgelegte Ergänzungsprüfung mit mindestens der Note „ausreichend" im Fach Englisch, das Zeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe mit mindestens der Note „ausreichend" im Fach Englisch als erster Fremdsprache (Hauptsprache)
- International English Language Testing System (IELTS), mit einer Gesamtnote von mindestens 5,0 Punkten bei einer Mindestleistung von 4,0 in allen Teilbereichen („IELTS General Training" wird nicht anerkannt)
- Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 460 Punkten im „Paper-based Test" (TOEFL PBT) oder 50 Punkten im ”Internet-based Test" (TOEFL iBT)
- Cambridge Englisch Qualifikation mit Niveau B1 oder höher
- TELC, level B1
- Stellungnahme über Englisch als Muttersprache