Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang Electrical and Microsystems Engineering (MEM)

Voraussetzung für das Studienangebot ist eine ausreichende Zahl an qualifizierten Studienbewerbungen.

Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von drei Semestern und wird als Vollzeitstudium durchgeführt. Für Studierende ist individuell die alternative Form des dualen Studiums möglich. Dafür ist ein Vertragsverhältnis der Studentin/des Studenten mit einem von der Hochschule vertraglich zugelassenen Unternehmen oder entsprechender Einrichtung nachzuweisen.

Wichtiger Hinweis!

Die OTH Regensburg erhebt seit dem Wintersemester 2024/2025 Servicegebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die sich für englischsprachige Studiengänge einschreiben. Die Gebühren werden für die besondere Unterstützung und Betreuung der internationalen Studierenden verwendet. Bitte beachten Sie dazu folgende wichtige Informationen und Hinweise.

 

1. Qualifikationsvoraussetzungen

  1. ein erfolgreich abgeschlossenes, mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassendes Hochschulstudium in einem einschlägigen Studiengang aus dem naturwissenschaftlichen (Physik, Chemie) oder technischen Bereich (Elektrotechnik, Mechatronik, Regenerative Energietechnik und Energieeffizienz, Intelligent Systems Engineering, Mikrosystemtechnik, Umwelt- und Industriesensorik) oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss, dessen Umfang in der Regel 210 ECTS-Credits (Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS), im Folgenden kurz mit Credits bezeichnet), mindestens jedoch 180 Credits umfasst. Kann zum Bewerbungszeitpunkt das Abschlusszeugnis noch nicht vorgelegt werden, ist ein Nachweis über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen vorzulegen.
  2. Für den Fall, dass die Hochschulzugangsberechtigung nach Punkt 1 außerhalb von Deutschland erworben wurde, ist eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von Uni-Assist nachzuweisen. Über die Einschlägigkeit und/oder Gleichwertigkeit des Abschlusses sowie die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Abschlüsse entscheidet die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 86 BayHIG.
  3. Nachweis der besonderen Qualifikation durch eine Gesamtprüfungsleistung „2,5“ oder besser im Abschluss zu Punkt 1.1. Alternativ ist die Anforderung auch durch einen Nachweis darüber erfüllt, dass die vorgelegte Abschlussnote im Erststudiengang im Prozentrang der Abschlüsse des Studiengangs an der jeweiligen Hochschule in die Gruppe der 51%-Besten fällt. Bitte beachten Sie, dass Empfehlungsschreiben von Lehrenden, die sich auf Leistungen in einzelnen Lehrveranstaltungen beziehen, hier nicht berücksichtigt werden können. Der Nachweis der Zugehörigkeit zu den besten 51% muss durch die zentrale Universitätsverwaltung bestätigt werden und die Größe der Vergleichkohorte beinhalten.
  4. Bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die einen ersten Studienabschluss mit weniger als 210 Credits vorweisen, ist die Voraussetzung für die Erfüllung der Eingangsqualifikation der Nachweis der fehlenden Credits aus dem fachlich einschlägigen grundständigen Studienangebot der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg. Die Prüfungskommission legt bei fehlenden Credits zu Beginn des Studiums die zusätzlich zu erbringenden Prüfungsleistungen fest, die – bei jeweils einer Wiederholungsmöglichkeit – bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erfolgreich abzuleisten sind. Für diese Prüfungsleistungen finden im Übrigen die prüfungsrechtlichen Regelungen der Bachelorstudiengänge Elektro- und Informationstechnik oder Mikrosystemtechnik Anwendung.
  5. Ausreichende fachpraktische Kenntnisse. Der Nachweis hierüber wird erbracht durch ein im Rahmen des Abschlusses nach Nr. 1.1 absolviertes praktisches Studiensemester oder durch eine vergleichbare zusammenhängende praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 18 Wochen. Praktikumszeugnisse müssen folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Praktikumsgebers, Zeitraum des Praktikums / der Tätigkeit, Verantwortlichkeiten.
  6. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, erbringen einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-1 oder einem äquivalenten Sprachnachweis. Alternativ ist ein Nachweis ausreichender Englischkenntnisse in Wort und Schrift anhand der an der OTH Regensburg anerkannten Sprachzertifikate zu erbringen. Es ist mindestens das „Sprachniveau B2 (Selbständige Sprachanwendung)“ nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ nachzuweisen.
  7. Nachweis der studiengangspezifischen Eignung (Eignungsprüfung gemäß Punkt 2.2).

2. Aufnahmeverfahren

 

2.1 Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt rein in elektronischer Form. Die Unterlagen müssen frist- und formgerecht im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochgeladen werden.

Bewerbungsfristen:

Für ein Wintersemester 1. Mai – 31. Mai
Für ein Sommersemester 15. November - 15. Dezember

Dies sind Ausschlussfristen. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

 

2.2 Eignungsprüfung

Zum Nachweis der studiengangspezifischen Eignung wird eine schriftliche Aufgabe durchgeführt. Bewerberinnen und Bewerber bearbeiten dabei außerhalb der Räumlichkeiten der Hochschule ohne Aufsicht selbstständig eine Prüfungsaufgabe, die ihnen rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Das Ergebnis wird in digitaler Form übermittelt. Voraussetzung für die Teilnahme am Eignungsverfahren ist eine form- und fristgerechte Bewerbung (Bewerbungsstatus „gültig“). Die Sichtung der eingereichten Unterlagen wird voraussichtlich erst nach der Eignungsprüfung stattfinden. Es kann also sein, dass Ihre Bewerbung trotz bestandener Eignungsprüfung abgelehnt wird, wenn nicht auch alle anderen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Eignungsprüfung findet am 19. Dezember 2024 statt.

Ein alternativer Termin oder ein Nachholtermin ist auch in begründeten Ausnahmefällen leider nicht möglich. Genaue Anweisungen werden nach Ende der Bewerbungsfrist per E-Mail (voraussichtlich am 17. Dezember 2024) mitgeteilt.

Gegenstand und Bewertungsanteile der schriftlichen Aufgabe sind das Vorhandensein der notwendigen Grundkenntnisse auf dem Fachgebiet des geforderten Erststudiums, insbesondere:

  • Mathematik 
  • Elektronische, physikalische und chemische Grundkenntnisse
  • Elektronische Bauelemente, deren Funktion, Herstellungsverfahren und Anwendungen  

Auf Basis der Ergebnisse der schriftlichen Aufgabe und den Bewerbungsunterlagen erfolgt eine differenzierte Bewertung mit Punkten. Für die Punktevergabe gelten folgende Anteile, die sich zu einer Gesamtpunktzahl addieren:

  1. Die Gesamtnote des qualifizierenden Abschlusses gemäß Punkt 1.1 wird in einer Punktezahl P verrechnet. Die Anzahl der anzusetzenden Punkte P errechnet sich nach folgender Gleichung: P = 150 – (60 x Note), wobei für diese Berechnung die deutsche Notenskala zugrunde gelegt wird (Noten zwischen 1,0 und 2,5). Noten schlechter als 2,5 ergeben eine Punktezahl P=0.
  2. Das Ergebnis der schriftlichen Aufgabe, bei der maximal 100 Punkte erreicht werden können.  

Bewerberinnen oder Bewerber, die mindestens 65 Punkte erreicht haben, sind für den Masterstudiengang geeignet. Erzielt die Bewerberin oder der Bewerber in dem Eignungsverfahren das Ergebnis „nicht bestanden“, ist die Teilnahme an einem weiteren Termin möglich. Eine dritte Teilnahme ist ausgeschlossen.

Der Nachweis der studiengangspezifischen Eignung ist bei Bewerberinnen und Bewerbern, die ihr einschlägiges Erststudium mit der Gesamtnote „besser als 1,3“ abgeschlossen haben oder im Prozentrang der Abschlüsse ihres Studiengangs nachweislich zu den 10 %-Besten gehören, erbracht. Der entsprechende Antrag muss mit vor der Bewerbungsfrist den restlichen erforderlichen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass Empfehlungsschreiben von Lehrenden, die sich auf Leistungen in einzelnen Lehrveranstaltungen beziehen, hier nicht berücksichtigt werden können. Der Nachweis der Zugehörigkeit zu den besten 10% muss durch die zentrale Universitätsverwaltung bestätigt werden.

 

3. Erforderliche Unterlagen und Nachweise


3.1 Sprachzertifikate

Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren ersten Studienabschluss nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben., müssen Sie einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch hochladen.

Der Nachweis der Englischkenntnisse erfolgt durch Vorlage der folgenden Zertifikate:

• IELTS Academic Test mit einer Gesamtnote von insgesamt 6,0 oder
• TOEFL iBT mit mindestens 85 Punkten
• Cambridge English Qualification 170 Punkte
• TELC, Niveau B2
• PTE Academic Test B2 (59-75 Punkte)

Der Nachweis der Deutschkenntnisse erfolgt durch Vorlage der folgenden Zertifikate:

• DSH 1 oder TestDaF (mit mind. TND 3 in allen Prüfungsteilen)
• Goethe Zertifikat, telc Zertifikat (mindestens C 1)
• DSD Zeugnis (Stufe II mit Niveau B2 in allen Prüfungsteilen)
• DSP II-Zeugnis (Stufe II mit Niveau C1)

Siehe auch Info zur Bewerbung --> International.

 

3.2 Folgende Unterlagen sind im Bewerbungsportal hochzuladen

  • Abschlusszeugnis
  • Leistungsnachweise, falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorhanden ist
  • Falls das Vorstudium nicht in Deutschland abgeschlossen wurde: Vorprüfungsdokumentation (VPD) von Uni-Assist
  • Falls das Indien, China oder Vietnam abgeschlossen wurde: APS Zertifikat (zusätzlich zur VPD von Uni-Assist)
  • Falls schon ein Studium in Deutschland angefangen oder abgeschlossen wurde: Exmatrikulationsbescheinigung(en) mit Angabe der studierten Hochschul- und Fachsemester
  • Nachweis Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis Abitur, Fachhochschulreife, etc.)
  • Nachweis fachpraktische Kenntnisse (mindestens 18 Wochen zusammenhängendes Praktikum oder Praxissemester)
  • Sprachzertifikat gem. Punkt 3.1.
  • Lebenslauf

Alle Unterlagen müssen zwingend vor der Bewerbungsfrist laut Punkt 2.1 im Bewerbungsportalder OTH Regensburg hochgeladen werden. Falls das Abschlusszeugnis oder die Exmatrikulationsbescheinigung vor der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegen, dürfen sie bei der Immatrikulation eingereicht werden.

Ausländische Zeugnisse müssen in Kopie und zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass es bis zu 6 Wochen dauern kann, um eine VPD von Uni-Assist zu erhalten. Beantragen Sie Ihre VPD deswegen rechtzeitig. Verspätet eingereichte VPDs werden nicht berücksichtigt.

 

4. Weitere Informationen

Weitere Informationen sind auf der Studiengangsseite zu finden. Mit offenen Fragen wenden Sie sich bitte an mastermem(at)oth-regensburg.de

Nützliche Infos des International Office für internationale Studierende