Informationen zur Bewerbung für den konsekutiven Masterstudiengang Hebammenwissenschaft (MHW)

Voraussetzung für das Studienangebot ist eine ausreichende Zahl an qualifizierten Studienbewerbungen. Die Regelstudienzeit umfasst drei theoretische Studiensemester.

1. Qualifikationsvoraussetzungen

1) ein erfolgreich abgeschlossenes, mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassendes Hochschulstudium in einem gesundheitswissenschaftlichen Studiengang mit mindestens 5 ECTS-Credits in empirischen Forschungsmethoden oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss, dessen Umfang in der Regel 210 ECTS-Credits (Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS), im Folgenden kurz mit Credits bezeichnet), mindestens jedoch 180 Credits umfasst. Über die Einschlägigkeit und/oder Gleichwertigkeit des Abschlusses sowie die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Abschlüsse entscheidet die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 86 BayHIG. Kann zum Bewerbungszeitpunkt das Abschlusszeugnis noch nicht vorgelegt werden, ist ein Nachweis über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen vorzulegen.

2) Der Nachweis der Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme“ nach § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG) vom 22. November 2019 in der jeweils geltenden Fassung.

3) Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 3 oder Vergleichbare), siehe Info zur Bewerbung --> International.

2. Aufnahmeverfahren

2.1 Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt rein in elektronischer Form. Die Unterlagen müssen frist- und formgerecht im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochgeladen werden.

Bewerbungsfrist: Für ein Sommersemester 15.11.-15.01.

Dies sind Ausschlussfristen. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

3. Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden

• Abschlusszeugnis*
• Leistungsnachweise, falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorhanden ist
• Nachweis der Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnung "Hebamme" nach § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über das Studium und den Beruf von Hebammen
• Hochschulzugangsberechtigung (Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen z. B. Schulabschlusszeugnisse müssen mindestens in Englisch übersetzt werden.)
• Lebenslauf
• Exmatrikulationsbescheinigung*
• Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 3 oder Vergleichbare)**, siehe Info zur Bewerbung --> International

*Wenn diese Unterlagen bei der Bewerbung noch nicht vorhanden sind, können sie bei der Immatrikulation bzw. bei späterem Erhalt bis zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden.

**Erforderlich bis Studienbeginn