Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang Industrial Engineering (MIE)

Voraussetzung für das Studienangebot ist eine ausreichende Zahl an qualifizierten Studienbewerbungen. Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von drei theoretischen Studiensemestern und wird als Vollzeitstudium durchgeführt.

1. Qualifikationsvoraussetzungen

a) Ein erfolgreich abgeschlossenes, mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassendes Hochschulstudium in einem einschlägigen Studiengang oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss, dessen Umfang in der Regel 210 ECTS, mindestens jedoch 180 Credits umfasst. Einschlägig sind insbesondere die Studiengänge Produktions- und Automatisierungstechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen, Elektrotechnik und Mechatronik. Über die Einschlägigkeit und/oder Gleichwertigkeit des Abschlusses so wie die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Abschlüsse entscheidet die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 86 BayHIG.

b) Ein ausreichendes Abschneiden bei der schriftlichen Eignungsprüfung oder der Nachweis, dass Sie Ihr Erststudium mit der Gesamtnote „mit Auszeichnung“ (1,0 bis 1,2) abgeschlossen haben oder nachweislich zu den 10% besten Abschlüssen Ihres Jahrgangs gehören. In diesem Fall füllen Sie bitte den Antrag auf Direktzulassung aus und fügen ihn der Bewerbung hinzu.

c) sowie ausreichende fachpraktische Kenntnisse. Der Nachweis hierüber wird erbracht durch ein im Rahmen des Hochschulstudiums absolviertes praktisches Studiensemester oder durch eine vergleichbare zusammenhängende praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 18 Wochen und

d) Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 2 oder Vergleichbare), siehe Info zur Bewerbung --> International.

Bitte beachten Sie außerdem die Studien- und Prüfungsordnung (SPO).

2. Aufnahmeverfahren

2.1. Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt rein in elektronischer Form. Die Unterlagen müssen frist- und formgerecht im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochgeladen werden.

Bewerbungsfristen:
Für ein Wintersemester 01.05.-31.05.
Für ein Sommersemester 15.11.-15.12.

Dies sind Ausschlussfristen. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

2.2. Eignungsprüfung

Die Auswahlkommission prüft die Einschlägigkeit der eingegangenen Bewerbungen und legt fest, wer zur Eignungsprüfung eingeladen wird. Die Eignungsprüfung für die Zulassung zum Sommersemester 2025 findet am 11.01.2025 um 11 Uhr statt. Genauere Informationen erhalten Sie vorab per E-Mail. Die Nicht-Teilnahme hat den Ausschluss vom Zulassungsverfahren zur Folge.

Zum Nachweis der studiengangspezifischen Eignung wird ein schriftlicher Test über 90 Minuten durchgeführt.


Relevante Prüfungsthemen

Gegenstand der schriftlichen Eignungsprüfung sind insbesondere ausreichende Kenntnisse in den ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen der Produktions- und Automatisierungstechnik. Dies sind insbesondere:
− Elektrotechnik und Elektronik,
− Antriebstechnik,
− Regelungstechnik und Programmierung,

sowie profilrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen:
− Produktionstechnik und
− Fertigungstechnologien.
 

Aufbau des schriftlichen Tests

Der Test besteht aus 3 Teilen. Jeder Teil umfasst 15 kurze Fragen. Es gibt somit insgesamt
45 Fragen für 90 Minuten. Die Fragen bauen nicht aufeinander auf.

Beispielthemen zum Teil 1 „Grundlagen der Produktions- und Automatisierungstechnik“ (zählt 50%):
- Berechnen eines elektrischen Widerstandes
- Zuordnen eines Signalverlaufs zu einer elektrischen Schaltung
- Fragen zu elektrischen Antrieben
- Interpretieren von logischen Signalverknüpfungen
- Angeben der Eigenwerte bei gegebener DGL

Beispielthemen zum Teil 2 „Produktionstechnik“ (zählt 25%):
- Kennen und Anwenden der typischen Methoden der Lean Production
- Kennen und Anwenden der typischen Methoden des Qualitätsmanagements

Beispielthemen zum Teil 3 „Fertigungstechnik“ (zählt 25%):
- Grundlagen der Fertigungstechnik
- Grundlagen zu Werkzeugmaschinen


Zugelassene Hilfsmittel

- Schreibstifte aller Art (ausgenommen rote Stifte)
- Zirkel, Lineale aller Art, Radiergummi, Bleistiftspitzer, Tintenentferner
- Taschenrechner

Alle Antworten können auf den ausgeteilten Aufgabenblättern eingetragen werden.


Bestehen der Eignungsprüfung

Das Bestehen der Eignungsprüfung erfordert das Erreichen von mindestens 65 von 100
Punkten.

Die zu erreichenden 100 Punkte setzen sich zu je 50 Punkten aus dem schriftlichen
Test und der mit der Bewerbung nachgewiesenen Durchschnittsnote des grundständigen
Studiengangs zusammen. Die Punkte aus der Durchschnittsnote berechnen sich
wie folgt: Punkte = 65 – (15 x Note), wobei für diese Berechnung die deutsche Notenskala
zugrunde liegt.

Beispiele: Mit einer vorläufigen Durchschnittsnote von 1,0 brauchen Sie noch 15
Punkte aus dem schriftlichen Eignungstest zum Bestehen der Eignungsprüfung. Ab einer
Durchschnittsnote von 3,33 ist ein Bestsehen der Eignungsprüfung nicht mehr
möglich.

Punktebewertung des schriftlichen Tests:
Nach der Auswertung des schriftlichen Tests erhält die beste Teilnehmerin bzw. der
beste Teilnehmer im Test die maximal erreichbaren 50 Punkte. Alle anderen Ergebnisse
werden relativ dazu linear angepasst.

Wenn Sie mindestens 65 Punkte im Eignungsverfahren erreichen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und eine Information zur Immatrikulation. Bei Nicht-Bestehen wird ein Ablehnungsbescheid erteilt.

3. Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden:

- Leistungsnachweise, falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorhanden ist, die auch die vorläufige Durchschnittsnote ausweisen
- Abschlusszeugnis *
- Hochschulzugangsberechtigung (Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen z. B. Schulabschlusszeugnisse müssen in Kopie und mindestens in Englisch übersetzt werden)
- Exmatrikulationsbescheinigung *
- Lebenslauf
- Nachweis über fachpraktische Kenntnisse
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 2 oder Vergleichbare)**, siehe Info zur Bewerbung --> International.

* Wenn diese Unterlagen bei der Bewerbung noch nicht vorhanden sind, können sie bei der Immatrikulation bzw. bei späterem Erhalt bis zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden.

** Erforderlich bis Studienbeginn.

Wichtig:
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation kein Abschlusszeugnis vorweisen können, müssen Sie erneut eine aktuelle Notenbescheinigung mit ausgewiesener, vorläufiger Durchschnittsnote online einreichen. Aus dieser muss hervorgehen, dass Sie höchstens 15 ECTS Punkte offen haben. Die vorläufige Durchschnittsnote muss bereits der geforderten Abschlussnote entsprechen.

Stand 21.11.2024