Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang Mechanical Engineering (Maschinenbau) (MMB)
Voraussetzung für das Studienangebot ist eine ausreichende Zahl an qualifizierten Studienbewerbungen. Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von drei Semestern und wird als Vollzeitstudium durchgeführt.
1. Qualifikationsvoraussetzungen
a) Ein erfolgreich abgeschlossenes, mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassendes Hochschulstudium in einem einschlägigen Studiengang oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss, dessen Umfang in der Regel 210 ECTS-Credits, mindestens jedoch 180 Credits umfasst. Einschlägig sind insbesondere die Studiengänge Produktions- und Automatisierungstechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen, Elektrotechnik und Mechatronik. Über die Einschlägigkeit und/oder Gleichwertigkeit des Abschlusses so wie die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Abschlüsse entscheidet die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 86 BayHIG und
b) ein ausreichendes Abschneiden bei der schriftlichen Eignungsprüfung oder der Nachweis, dass Sie Ihr Erststudium mit der Gesamtnote „mit Auszeichnung“ (1,0 bis 1,2) abgeschlossen haben oder nachweislich zu den 10% besten Abschlüssen Ihres Jahrgangs gehören. In diesem Fall füllen Sie bitte den Antrag auf Direktzulassung aus und fügen ihn der Bewerbung hinzu.
c) Ausreichende fachpraktische Kenntnisse. Der Nachweis hierüber wird erbracht durch ein im Rahmen des Hochschulstudiums absolviertes praktisches Studiensemester oder durch eine vergleichbare zusammenhängende praktische Tätigkeit.
d) Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 1 oder Vergleichbare), siehe Info zur Bewerbung --> International.
Bitte beachten Sie außerdem die Studien- und Prüfungsordnung (SPO).
2. Aufnahmeverfahren
2.1. Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt rein in elektronischer Form. Die Unterlagen müssen frist- und formgerecht im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochgeladen werden.
Bewerbungsfristen:
Für ein Wintersemester 01.05.-31.05.
Für ein Sommersemester 15.11.-15.12.
Dies sind Ausschlussfristen. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
2.2. Eignungsprüfung
Die Auswahlkommission prüft die Einschlägigkeit der eingegangenen Bewerbungen und legt fest, wer zur Eignungsprüfung eingeladen wird. Die Eignungsprüfung für die Zulassung zum Sommersemester 2025 findet am 11.01.2025 um 14 Uhr statt. Genauere Informationen erhalten Sie vorab per E-Mail. Die Nicht-Teilnahme hat den Ausschluss vom Zulassungsverfahren zur Folge.
Zum Nachweis der studiengangspezifischen Eignung wird ein schriftlicher Test über 90 Minuten durchgeführt.
a) Relevante Prüfungsthemen
Gegenstand der schriftlichen Eignungsprüfung sind insbesondere ausreichende Kenntnisse in den ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen des Maschinenbaus. Dies sind insbesondere:
- Kinetik,
- Thermodynamik,
- Strömungsmechanik,
sowie profilrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen:
- Konstruktion und
- Grundlagen numerischer Verfahren.
b) Zugelassene Hilfsmittel
- Schreibstifte aller Art (ausgenommen rote Stifte)
- Zirkel, Lineale aller Art, Radiergummi, Bleistiftspitzer, Tintenentferner
c) Nachweis der studiengangspezifischen Eignung
Auf Basis der Ergebnisse des schriftlichen Eignungstests und der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine differenzierte Bewertung mit Punkten. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. Für die Punktevergabe gelten folgende Anteile:
1. 50 Punkte aus der mit der Bewerbung nachgewiesenen Durchschnittsnote aus abgelegten Modulen im Umfang von mindestens 180 Credits des grundständigen Studiengangs und
2. 50 Punkte aus dem Ergebnis der schriftlichen Eignungsprüfung
Wenn Sie mindestens 65 Punkte im Eignungsverfahren erreichen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und eine Information zur Immatrikulation. Bei Nicht-Bestehen wird ein Ablehnungsbescheid erteilt.
3. Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden:
- Leistungsnachweise, falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorhanden ist, die auch die aktuelle Durchschnittsnote ausweisen
- Abschlusszeugnis *
- Hochschulzugangsberechtigung (Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen z. B. Schulabschlusszeugnisse müssen in Kopie und mindestens in Englisch übersetzt werden)
- Nachweis fachpraktische Kenntnisse
- Exmatrikulationsbescheinigung *
- Lebenslauf
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 1 oder Vergleichbare)**, siehe Info zur Bewerbung --> International.
* Wenn diese Unterlagen bei der Bewerbung noch nicht vorhanden sind, können sie bei der Immatrikulation bzw. bei späterem Erhalt bis zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden.
** Erforderlich bis Studienbeginn.
Wichtig:
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation kein Abschlusszeugnis vorweisen können, müssen Sie erneut eine aktuelle Notenbescheinigung mit ausgewiesener, vorläufiger Durchschnittsnote online einreichen. Aus dieser muss hervorgehen, dass Sie höchstens 15 ECTS Punkte offen haben. Die vorläufige Durchschnittsnote muss bereits der geforderten Gesamtabschlussnote entsprechen.
20.11.2024