Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang Soziale Arbeit – Inklusion und Exklusion (MSO)
Voraussetzung für das Studienangebot ist eine ausreichende Zahl an qualifizierten Studienbewerbungen. Die Regelstudienzeit umfasst drei theoretische Studiensemester.
1. Qualifikationsvoraussetzungen
1) Ein erfolgreich abgeschlossenes, mindestens sechs theoretisches Studiensemesterumfassendes Hochschulstudium in einem einschlägigen Studiengang oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss, dessen Umfang in der Regel 210 ECTS-Credits, mindestens jedoch 180 Credits umfasst. Einschlägig sind insbesondere die Studiengänge Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Soziologie, Politikwissenschaft und Psychologie. Über die Einschlägigkeit und/oder Gleichwertigkeit des Abschlusses sowie die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Abschlüsse entscheidet die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 86 BayHIG.
2) Nachweis der besonderen Qualifikation durch eine Gesamtprüfungsleistung „gut“ oder besser im Abschluss zu Nr. 1.
3) Ausreichende fachpraktische Kenntnisse. Der Nachweis hierüber wird erbracht durch ein im Rahmen des Abschlusses nach Nr. 1 absolviertes praktisches Studiensemester oder durch eine vergleichbare zusammenhängende praktische Tätigkeit.
4) Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 2 oder Vergleichbare), siehe Info zur Bewerbung --> International.
Bitte beachten Sie außerdem die Studien- und Prüfungsordnung (SPO).
2. Aufnahmeverfahren
2.1 Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt rein in elektronischer Form. Die Unterlagen müssen frist- und formgerecht im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochgeladen werden.
Bewerbungsfristen:
Für ein Sommersemester 15.11.-15.01.
Dies sind Ausschlussfristen. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
2.2 Zulassung
Für die Vergabe der Studienplätze findet ein „örtliches Auswahlverfahren“ statt. Die studiengangspezifische Eignung wird durch die Note „gut“ im Erststudium oder eine vergleichbare internationale Qualifizierung erreicht. Die Zulassung bzw. die Auswahl erfolgt ausschließlich über die Gesamtnote des vorhergegangenen grundlegenden Studiums als einziges Auswahlkriterium.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen berücksichtigt werden können, bei denen bis spätestens 15.02. die Bestätigung der Gesamtabschlussnote des vorherigen Studiums hochgeladen wird.
(Sollten Sie noch kein Zeugnis erhalten haben, lassen Sie sich bitte eine aussagekräftige Bestätigung über den Abschluss mit ausgewiesener Gesamtnote ausstellen. Vorläufige Bescheinigungen, z.B. „die Bachelorarbeit ist noch nicht abschließend bewertet und der Durchschnitt der übrigen bisher erbrachten Noten ergibt einen jeweiligen Wert“, können nicht akzeptiert werden!)
Falls das Abschlusszeugnis oder die vorgenannte Bestätigung über das vollständig abgeschlossene Studium nicht bis spätestens 15.02. im Bewerbungsportal hochgeladen werden kann, ist eine Berücksichtigung des Zulassungsantrags für das Studienplatzvergabeverfahren zum Sommersemester leider nicht möglich.
3. Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden
- Abschlusszeugnis*
- Leistungsnachweise, falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorhanden ist
- Bestätigung mit ausgewiesener Gesamtabschlussnote, falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt
- Hochschulzugangsberechtigung (Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen z. B. Schulabschlusszeugnisse müssen mindestens in Englisch übersetzt werden)
- Exmatrikulationsbescheinigung *
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 2 oder Vergleichbare)**, siehe Info zur Bewerbung --> International.
* Wenn diese Unterlagen bei der Bewerbung noch nicht vorhanden sind, können sie bei der Immatrikulation bzw. bei späterem Erhalt bis zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden.
** Erforderlich bis Studienbeginn.
aktualisiert 07.04.2021 obv