Weiterer Ablauf

  • Wenn Sie vom International Office eine Zusage für einen Platz erhalten und diese bestätigt haben, ist der weitere Ablauf folgender:

    Das International Office nominiert Sie bei den Partnerhochschulen. In der Regel tritt der Partner dann innerhalb kurzer Zeit per E-Mail mit Ihnen in Kontakt und schickt Ihnen Informationen zu den Kursen, zum genauen Semesterstart, zu benötigten Unterlagen, Visum, etc.

    Ihre ERASMUS- und PROMOS-Förderanträge stellen Sie möglichst erst dann, wenn Sie schon mit dem Partner in Kontakt stehen und Ihre Kurse feststehen bzw. Sie schon ein Learning Agreement haben, auf jeden Fall aber vor dem Auslandsaufenthalt.

    Für alle Fragen rund um das Thema Kurse und Anrechnung ist ausschließlich die Auslandsbeauftragte/der Auslandsbeauftragte Ihrer Fakultät zuständig.

    Stellen Sie sicher, dass Sie gültige Reisedokumente (besonders einen ausreichend gültigen Reisepass/Personalausweis) haben (das gilt natürlich vor allem für diejenigen, die an eine Partnerhochschule außerhalb Europas gehen).

    Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie hier:

    www.auswaertiges-amt.de

    Bei Fragen und Problemen können Sie sich jederzeit an Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im International Office wenden.


  • Es kann vorkommen, dass sich innerhalb der ersten vier Wochen Ihres Auslandsstudiums Änderungen bei Ihrer Kurswahl ergeben. Diese sprechen Sie mit dem/der Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät ab. Wenn Sie eine ERASMUS-Förderung bekommen, laden Sie das geänderte Learning Agreement inklusive aller notwendigen Unterschriften auf das Mobility-Online Tool hoch.


  • Am Ende Ihres Aufenthaltes lassen Sie sich die genaue Dauer für ERASMUS mit dem „Letter of Confirmation“ im International Office der Partnerhochschule bestätigen.

    Diesen laden Sie mit den weiteren Dokumenten auf Mobility-Online hoch.

    Welche Dokumente wir noch brauchen erfahren Sie hier(in "Merkblatt" unter dem jeweiligen Förderjahr).

    Ihr Zeugnis aus dem Ausland, das „Transcript of Records“, bekommen Sie entweder direkt per E-Mail zugeschickt oder das International Office bekommt es in Papierform mit der Post. Sobald wir Ihr Zeugnis erhalten, informieren wir Sie per E-Mail und Sie können es dann im International Office abholen.

    Mit dem Transcript of Records gehen Sie anschließend zu Ihrem/Ihrer Auslandsbeauftragten zur Notenanrechnung.

    Die Notenanrechnung ist ausschließlich Sache Ihrer Fakultät. Erkundigen Sie sich dort nach der korrekten Vorgehensweise.