Austausch- oder Programmstudierende, die in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen müssen (z.B. Nicht-EU-Bürger), können dies sofort nach ihrer Ankunft unter Vorlage des Zulassungsbescheids tun. Bitte achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz am ersten Tag der Immatrikulation beginnt (Wintersemester: ab 1. Oktober; Sommersemester: ab 15. März).
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt ca. 130 € (Stand: Wintersemester 2024/2025). Die Kosten werden direkt zwischen Ärzten bzw. Ärztinnen und Versicherung abgerechnet.
Wir empfehlen Ihnen daher, wenn Sie aus einem Land kommen, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen.
WICHTIG:
Da der offizielle Beginn des Welcome Programms vor Semesterbeginn (März/September) liegt, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Reiseversicherung, da diese Monate nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind.