Krankenversicherung

Alle internationalen Studierenden müssen über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen, um an der OTH Regensburg immatrikuliert zu sein und ggf.
eine deutsche Aufenthaltserlaubnis zu beantragen!

  • Austauschstudierende, die eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) besitzen, müssen in Deutschland keine Krankenversicherung abschließen. Mit der Karte können Sie in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz medizinisch notwendige Behandlungen in Anspruch nehmen, die vom Staat übernommen werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Behandlungen kostenlos sind. Bitte bringen Sie bei Ihrer Ankunft in Regensburg unbedingt Ihre EHIC mit.

    Studierende aus dem Vereinigten Königreich, die im Besitz einer Global Health Insurance Card (GHIC) sind, müssen in Deutschland ebenfalls keine Krankenversicherung abschließen. Mit Ihrer GHIC können Sie medizinisch notwendige Behandlungen in Anspruch nehmen, oft zu reduzierten Kosten und manchmal sogar kostenlos.

    Bitte beachten Sie, dass weder die EKVK noch die GHIC als Alternative zu einer Reiseversicherung verwendet werden können. Wir empfehlen Ihnen daher, zusätzlich eine private Reiseversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt abzuschließen.


  • Austauschstudierende aus der Türkei, die einen sogenannten AT-11 haben, müssen sich in Deutschland nicht krankenversichern, da zwischen Deutschland und der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren AT-11 bei Ihrer Ankunft mitbringen.


  • Austausch- oder Programmstudierende, die in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen müssen (z.B. Nicht-EU-Bürger), können dies sofort nach ihrer Ankunft unter Vorlage des Zulassungsbescheids tun. Bitte achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz am ersten Tag der Immatrikulation beginnt (Wintersemester: ab 1. Oktober; Sommersemester: ab 15. März).

    Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt ca. 130 € (Stand: Wintersemester 2024/2025). Die Kosten werden direkt zwischen Ärzten bzw. Ärztinnen und Versicherung abgerechnet.

    Wir empfehlen Ihnen daher, wenn Sie aus einem Land kommen, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen.

    WICHTIG:

    Da der offizielle Beginn des Welcome Programms vor Semesterbeginn (März/September) liegt, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Reiseversicherung, da diese Monate nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind.


  • Wenn Sie älter als 30 Jahre sind, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen.

    Bitte wenden Sie sich vor Abschluss einer Versicherung an das International Office (incoming-international(at)oth-regensburg.de), da private Versicherungen bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um von der Ausländerbehörde Regensburg anerkannt zu werden.