gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Start?Zuschuss!

  • Technologieorientierte Unternehmensneugründungen

    • mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell
    • im Bereich Digitalisierung
    • deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt

    Wichtiger Hinweis: Falls Sie sich neben Start?Zuschuss! auch für das EXIST-Gründerstipendium und/oder EXIST-Forschungstransfer I bewerben möchten, beachten Sie bitte, dass beide EXIST-Bewerbungen unbedingt vor Start?Zuschuss! eingereicht  u n d  bewilligt sind, da Sie für diese EXIST-Förderungen (vor deren Bewilligung) noch nicht gegründet haben dürfen! Ansonsten besteht die Gefahr einer Ablehnung. Für den EXIST-Forschungstransfer II gilt dies jedoch nicht, da hier die vollzogene Gründung sogar Voraussetzung ist.


  • Ausgaben insbesondere für

    • Personal
    • Miete
    • Markteinführung des Produkts
    • Forschung & Entwicklung

  • Einmalig für einen Zeitraum von einem Jahr

    • maximal 50% der förderfähigen Ausgaben
    • jedoch nicht mehr als 36.000 €

    Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung.


  • Die Bewerbung reichen Sieonline bei Gründerland Bayern ein.

    1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung der Bewerbung durch externe Jury
    2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen Förderantrag bei der zuständigen Regierung

    Bewerbungsräume 2023/2024:

    17. Wettbewerb: 20. November 2023, 12:00 Uhr bis 8. Januar 2024, 12:00 Uhr

    18. Wettbewerb: ab 18. Mai 2024 bis 25. Juni 2024 mit Förderbeginn zum 1. Oktober 2025.

    Ansprechpartner: gruenderland.bayern(at)stmwi.bayern.de

    Tipp: Für Evaluierung des Businessplans: Teilnahme bei den Bayerischen Businessplan Wettbewerben von BayStartUP



Hier finden Sie noch mehr Informationen.
Start?Zuschuss! ist ein Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.