AW-Modul

Sicherheitsingenieur PV

  

WebUntis-Bezeichnung

AW_SIFA_P5

Inhalte

  1. Die formellen und materiellen Anforderungen beim Inverkehrbringen von Betriebsmitteln und Anlagen am Beispiel der Maschinenrichtlinie.
  2. Die Anforderungen an den Betrieb von Geräten, Maschinen und Anlagen für die Betreibenden. Anforderungen an explosionsgefährdete Bereiche.
  3. Spezielle Probleme beim Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb.
  4. Anwendung der Rechtsvorschriften in der betrieblichen Praxis.

Lernziele: Fachkompetenz

Nach der erfolgreichen Absolvierung des Teilmoduls sind die Studierenden in der Lage,

  • die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zu verstehen und umsetzen (2)
  • sich in alle arbeitsschutzrelevanten Problemstellungen selbstständig einzuarbeiten und Lösungen zu finden (3)
  • vertieftes Wissen über Anforderungen für Maschinen und Anlagen bei der Herstellung und Verwendung und dem Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb anzuwenden (3)

Lernziele: Persönliche Kompetenz

Nach der erfolgreichen Absolvierung des Teilmoduls sind die Studierenden in der Lage,

  • die beruflichen Tätigkeiten eines*r Sicherheitsingenieurs*in selbstständig auszuüben (3)

Die Zahlen in Klammern geben die zu erreichenden Niveaustufen an: 1 - kennen, 2 - können, 3 - verstehen und anwenden.

Lehrwerk/e

  • BetriebssicherheitsV, GefahrstoffV, Reach- und CLP-Verordnung, ProduktsicherheitsG, MaschinenRL
  • Unterlagen der Dozierenden

Hinweis

  • Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Vorlesung ist, dass die Teile PI, PII, PIII und PIV erfolgreich absolviert wurden.
  • Für die Vorlesung besteht Anwesenheitspflicht.
  • Für Bauingenieurinnen und Bauingenieure sowie Architektinnen und Architekten wird PV durch die BauBG beim Fachbereich Bau durchgeführt.
  • Die Zusatzausbildung "Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur)", zu der dieses Fach gehört, ist offen nur für Studierende technischer Studiengänge.
  • Sicherheitsingenieur PV findet immer im Wintersemester statt.