Mit der Patientenverfügung hat der Gesetzgeber uns allen ein verbindliches Instrument an die Hand gegeben, mit dem wir in jeder Phase des Lebens vorsorglich für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen können, ob und inwieweit wir in eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen. Dieser Vortrag soll ermutigen und unterstützen, rechtzeitig eine persönliche Erklärung zu persönlichen Behandlungs- und Versorgungswünsche bei schwerer Erkrankung oder für die Phase am Lebensende zu verfassen und damit das Recht auf Selbstbestimmung auszuüben.