Orientierungskriterien für die Förderung

  • Vorhaben an OTH angesiedelt (Studierende/ Mitarbeitende).
  • Bezug Nachhaltigkeit (Vgl. SDGs) und Werte der OTH (Vgl. Hochschul-Entwicklungsplan).
  • Das Vorhaben muss in mindestens einem der folgenden Bereiche angesiedelt sein: Studium/ Forschung1 / Gemeinwohlorientiertheit / Kunst-, Kultur-, Musik.
  • Das Vorhaben dient überwiegend den Mitgliedern der OTH.
  • Vorhaben ist keine reguläre Studien-/Prüfungsleistung. Ausnahme: wenn Ergebnis umgesetzt und (an der OTH) weitergeführt wird; die Umsetzung konkreter Maßnahmen wird finanziell gefördert).
  • Es muss ein Eigenanteil am Projekt/ der Umsetzung geleistet werden (nicht zwingend monetär).
  • Keine Doppelförderungen desselben Projekts (eine wiederholte Förderung ist nur in besonderen Fällen möglich).
  • Zeitliche Befristung (sollten längerfristige Vorhaben förderungsberechtigt sein, muss ein Verstetigungskonzept vorgelegt werden, inwiefern langfristig vom Green Office gefördert werden kann).
  • Förderung gibt neuen Vorhaben Vorrang.
  • Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt.
  • Vorhaben darf keinen monetären Gewinn erzielen.
  • Ausgeschlossen von einer Förderung sind Kosten, welche im allgemeinen Studium entstehen.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.

Anmerkung: Die Förderung von regulären Studien- und Prüfungsleistungen (beispielsweise Abschlussarbeiten, Projekte) müssen von dem oder der Prüfenden beantragt werden.