Stimmen unserer Professorinnen und Professoren
Einstellungsvoraussetzungen W2-Professur nach Art. 57 BayHIG
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
- pädagogische Eignung, der Nachweis ist u. a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Andernfalls ist eine Beschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis möglich.
Einstellungsvoraussetzungen W1-Nachwuchsprofessur nach Art. 64 BayHIG
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- pädagogische Eignung, der Nachweis ist u. a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen
- Promotion oder eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs
Die unter dem letzten Punkt fehlende Einstellungsvoraussetzung kann innerhalb der Nachwuchsprofessur (maximal 6 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis) erworben werden. Nach erfolgreicher Evaluation kann die Übernahme einer W2-Professur erfolgen.