Zertifikat

Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur)

Die Ausbildung vermittelt die notwendigen fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen für sicherheitstechnische und arbeitsschutzrelevante Aufgaben als zukünftige Führungskräfte, Verantwortliche oder als Sicherheitsingenieur*innen.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung besteht aus drei aufeinander aufbauenden Stufen. Die abgeschlossene Zusatzausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung Sicherheitsingenieur*in sowie zur selbstständigen Ausübung dieses Berufs.

Ausbildungsstufe I

Für Stufe I sind drei Semester erforderlich. Die Kurse sind in folgender Reihenfolge zu absolvieren:

  1. Präsenzphase I (P I): Vorlesung mit Selbstlernphase I (CBT, computer based training) im WiSe mit Abschluss als AW-Modul. 2 SWS
  2. Präsenzphase II (P II): Blockseminar mit Selbstlernphase II (CBT) im SoSe mit Abschluss als AW-Modul. 3 SWS
  3. Präsenzphase III (P III): Blockseminar mit Selbstlernphase III (CBT) im WiSe mit Abschluss als AW-Modul. 5 SWS

Mit erfolgreich bestandener P III ist die Ausbildungsstufe I zur/zum Sicherheitsingenieur*in erreicht.

Ausbildungsstufe II

Ausbildungsstufe II wird während des Praxissemesters sowie im anschließenden Sommersemester absolviert.

  1. Während des Praxissemesters ist ein ca. 40-stündiges Praktikum zum Thema Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zu absolvieren und ein Praktikumsbericht zu erstellen. Das Vorbereitungsgespräch dazu findet am Ende von P III statt.
  2. Präsenzphase IV (P IV): Blockseminar im SoSe mit einer Präsentation und Diskussion der Praktikumsarbeiten. 2 bis 3 SWS

Mit dem erfolgreichen Abschluss von P IV ist die Ausbildungsstufe II zur/zum Sicherheitsingenieur*in erreicht.

Ausbildungsstufe III

Präsenzphase V (P V): Fachspezifische Vertiefung der bisherigen Ausbildungsinhalte.

Für die Fakultäten Maschinenbau und Elektrotechnik wird P V als Blockseminar (3 SWS) im WiSe angeboten. Für die Fakultäten Bau und Architektur findet P V als Blockseminar im 5. oder 6. Fachsemester statt.

Mit dem erfolgreichen Abschluss von P V ist die Ausbildung zur/zum Sicherheitsingenieur*in abgeschlossen.

Hinweis

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird nur für Studierende technischer Studiengänge (inklusive Architektur) angeboten.