Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen (MBB)
Voraussetzung für das Studienangebot ist eine ausreichende Zahl an qualifizierten Studienbewerbungen. Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von drei Semestern und wird als Vollzeitstudium durchgeführt.
Lesen Sie bitte auch die detaillierten Festlegungen in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO).
1. Qualifikationsvoraussetzungen
- Ein erfolgreich abgeschlossenes, mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassendes Hochschulstudium in einem Studiengang, der grundständig das Bauingenieurwesen abdeckt oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss, dessen Umfang in der Regel 210 ECTS-Credits, mindestens jedoch 180 Credits umfasst. Über die Einschlägigkeit und/oder Gleichwertigkeit des Abschlusses sowie die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Abschlüsse entscheidet die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 86 BayHIG.
- Ausreichende fachpraktische Kenntnisse (Absolviertes praktisches Studiensemester oder gleichwertiges)
- Ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 2 oder Vergleichbare) für nicht muttersprachlich deutsche Bewerber:innen, siehe Info zur Bewerbung --> International
- Ausreichende fremdsprachliche Kenntnisse in Englisch in Wort und Schrift. Der Nachweis erfolgt durch ein Cambridge Certificate, IELTS, TELC oder einen TOEFL- Test, in welchen die Niveaustufe B 2 ausgewiesen wird (Europäischer Referenzrahmen). Bei einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung ist es ausreichend, wenn im Zeugnis das Sprachniveau B 2 in Englisch ausgewiesen ist. Die ausreichenden Englischkenntnisse sind spätestens bis zum Abschluss des ersten Fachsemesters nachzureichen.
- Wenn Sie die Qualifikationsvoraussetzungen gemäß Abs. 1 Nr. 2 nicht erfüllen, können Sie sich einem Eignungsverfahren gemäß § 4 unterziehen. Voraussetzung für die Teilnahme am Eignungsverfahren ist der Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 180 Credits und eine sich aus den bisherigen Leistungen ergebende vorläufige Prüfungsgesamtnote zwischen 2,5 und 3,0.
2. Aufnahmeverfahren
2.1 Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt rein in elektronischer Form. Die Unterlagen müssen frist- und formgerecht im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochgeladen werden.
Bewerbungsfristen:
Für ein Wintersemester 01.05.-15.06.
Für ein Sommersemester 15.11.-15.01.
Dies sind Ausschlussfristen. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
2.2 Eignungsverfahren
Das Eignungsverfahren ist ein mündlicher Test in deutscher Sprache mit 30 Minuten Dauer. Die Masterkommission prüft die Einschlägigkeit der eingegangenen Bewerbungen und legt fest, wer zum Eignungstest eingeladen wird. Dieser findet an ausgewählten Tagen statt.
Gegenstand und Bewertungsanteile des Tests sind:
1. die Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit anhand von typischen bauingenieurmäßigen Fragestellungen,
2. die ausreichende Beherrschung der bautechnischen Fachbegriffe in deutscher Sprache,
3. der Nachweis kommunikativer Kompetenzen anhand zielgerichteter Aufnahmefähigkeit und Wiedergabe von Sachverhalten und Fragestellungen.
3. Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden
• Abschlusszeugnis*
• Leistungsnachweise, falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorhanden ist
• Hochschulzugangsberechtigung (Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen z. B. Schulabschlusszeugnisse müssen mindestens in Englisch übersetzt werden.)
• Lebenslauf
• Exmatrikulationsbescheinigung*
• Nachweise über berufliche Erfahrungen, z. B. Praxissemester
• Nachweis über Englischkenntnisse Sprachniveau B 2 (siehe Unterpunkt 1 d)
• Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 2 oder Vergleichbare)**, siehe Info zur Bewerbung --> International
*Wenn diese Unterlagen bei der Bewerbung noch nicht vorhanden sind, können sie bei der Immatrikulation bzw. bei späterem Erhalt bis zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden.
**Erforderlich bis Studienbeginn
Wichtig:
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation kein Abschlusszeugnis vorweisen können, müssen Sie zur Immatrikulation erneut eine aktuelle Notenbescheinigung mit ausgewiesener, vorläufiger Durchschnittsnote online einreichen. In dieser muss hervorgehen, dass Sie höchstens 15 ECTS Punkte offen haben. Die vorläufige Durchschnittsnote muss bereits der geforderten Gesamtabschlussnote entsprechen.