Exmatrikulation

Das Studienverhältnis an der Hochschule wird mit der Exmatrikulation beendet. Es wird unterschieden zwischen der Exmatrikulation durch Sie auf Antrag (Die Exmatrikulation erfolgt frühestens zum Eingangsdatum) und der Exmatrikulation von Amts wegen. Letztere erfolgt mit (schriftlicher) Verfügung der Hochschule aus folgenden Gründen:

  • Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Bachelor- oder Masterprüfung (Der Studierendenstatus gilt bis zum Semesterende, in dem der Abschluss festgestellt wird)
  • Endgültiges Nichtbestehen einer Bachelor- oder Masterprüfung
  • Versäumen einer ärztlichen Pflichtuntersuchung
  • Nachträgliches Eintreten eines Immatrikulationshindernisses
  • Eintreten von Versagungsgründen im Studium
  • Fehlende Rückmeldung für das Weiterstudium (Der Studierendenstatus gilt bis zum Semesterende)
  • Fehlende Krankenversicherung oder Verzug der Zahlung der Beiträge (Der Studierendenstatus gilt bis zum Semesterende)

Sie können den Antrag auf Exmatrikulation gerne dem Referat Zulassung und Organisation per E-Mail schicken.

Informationen zur Exmatrikulation

Alumni

Die Hochschule möchte mit Ihnen in Kontakt bleiben und von Ihren Erfahrungen aus der Berufspraxis lernen. Tragen Sie sich daher bitte in unser Alumni-Onlineportal ein. Sie profitieren von einem großen Netzwerk und Informationen zu Veranstaltungen und Weiterbildungsangeboten.

Ausbildungsförderung

Falls Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, teilen Sie die Exmatrikulation bitte umgehend dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung mit.

Bibliotheksausweis

Diesen können Sie nach Rücksprache mit der Hochschulbibliothek gerne weiter benutzen.

Career Service

Neben Seminaren, Workshops und Vorträgen bietet der Career Service Studierenden und Alumni auch persönliche Beratung zum Berufseinstieg sowie Bewerbungsmappen-Checks an.

Kindergeld

Sind Ihre Eltern aufgrund des Studiums kindergeldberechtigt, so ist der zuständigen Familienkasse unverzüglich das Ende des Studiums mitzuteilen.

Krankenversicherung

Mit dem Datum der Exmatrikulation erlischt Ihre studentische Krankenversicherung. Bitte sorgen Sie ab diesem Zeitpunkt selbst für Ihre Krankenversicherung.

Rentenversicherung

Bitte laden Sie die Bescheinigung für die gesetzliche Rentenversicherung im Studierenden-Serviceportal (SSP) runter, da Sie diese benötigen. Reichen Sie die Bescheinigung bitte unmittelbar beim zuständigen Rentenversicherungsträger vor.

Rückerstattung von bereits bezahlten Beiträgen

Falls die Rückmeldung für das folgende Semester bereits vorgenommen und die Exmatrikulation mit Datum noch im vergangenen Semester wirksam wurde, erstatten wir die bereits gezahlten Beiträge automatisch zurück. Ein Rückerstattungsantrag ist nicht erforderlich. Die OTH-Regensburg Karte ist im Frontoffice des Referats Zulassung und Organisation Zimmer V018 per Post oder persönlich einzureichen. Wenn die Exmatrikulation mit Datum im aktuellen Semester wirksam wurde, ist eine Rückerstattung nicht möglich, da die Hochschule die Beiträge an das Studierendenwerk und an den Regensburger Verkehrsverbund (RVV) abführen muss.

RZ-Account

Mit dem Datum der Exmatrikulation erlischt nach 4 Wochen der bestehende RZ- und E-Mail-Account.

Wir erinnern Sie hiermit Ihre persönlichen Dokumente (z. B. Noten-, Exmatrikulationsbescheinigung) im Studierenden-Serviceportal (SSP) herunterzuladen sowie privat zu sichern. Bei weiteren Fragen zu Ihrem Account wenden Sie sich bitte an den Infostanddes IT-Zentrums.

Studienabbruch

Sollten Sie Ihr Studium an der OTH Regensburg abgebrochen haben, können Sie sich bei der Allgemeinen Studienberatung (Nr. 10) über die Möglichkeiten einer vertraulichen Beratung und/oder der weiteren persönlichen oder beruflichen Planung informieren.

Studiengang- oder Hochschulwechsel und Wiederholungsfristen

Die Exmatrikulationsunterlagen sind aufzubewahren und bei einem Studiengang- oder Hochschulwechsel vorzulegen. Die Fristen für das Ablegen von Wiederholungsprüfungen werden durch die Exmatrikulation nicht unterbrochen, auch wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind.