Exmatrikulation
Das Studienverhältnis an der Hochschule wird mit der Exmatrikulation beendet. Es wird unterschieden zwischen der Exmatrikulation durch Sie auf Antrag (Die Exmatrikulation erfolgt frühestens zum Eingangsdatum) und der Exmatrikulation von Amts wegen. Letztere erfolgt mit (schriftlicher) Verfügung der Hochschule aus folgenden Gründen:
- Bestehen der Abschlussprüfung (der Studierendenstatus gilt bis zum Ende des Semesters in dem der Abschluss festgestellt wird, d.h. bis zum 30.09. für ein Sommersemester und zum 14.03. für ein Wintersemester)
- Endgültiges Nichtbestehen einer Bachelor- oder Masterprüfung
- Versäumen einer ärztlichen Pflichtuntersuchung
- Nachträgliches Eintreten eines Immatrikulationshindernisses
- Eintreten von Versagungsgründen im Studium
- Fehlende Rückmeldung für das Weiterstudium (Der Studierendenstatus gilt bis zum Semesterende)
- Fehlende Krankenversicherung oder Verzug der Zahlung der Beiträge (Der Studierendenstatus gilt bis zum Semesterende)
Sie können den Antrag auf Exmatrikulation gerne dem Referat Zulassung und Organisation per E-Mail schicken.