Exmatrikulation
Das Studienverhältnis an der Hochschule wird mit der Exmatrikulation beendet. Es wird unterschieden zwischen der Exmatrikulation durch Sie auf Antrag (Die Exmatrikulation erfolgt frühestens zum Eingangsdatum) und der Exmatrikulation von Amts wegen. Letztere erfolgt mit (schriftlicher) Verfügung der Hochschule aus folgenden Gründen:
- Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Bachelor- oder Masterprüfung (Der Studierendenstatus gilt bis zum Semesterende, in dem der Abschluss festgestellt wird)
- Endgültiges Nichtbestehen einer Bachelor- oder Masterprüfung
- Versäumen einer ärztlichen Pflichtuntersuchung
- Nachträgliches Eintreten eines Immatrikulationshindernisses
- Eintreten von Versagungsgründen im Studium
- Fehlende Rückmeldung für das Weiterstudium (Der Studierendenstatus gilt bis zum Semesterende)
- Fehlende Krankenversicherung oder Verzug der Zahlung der Beiträge (Der Studierendenstatus gilt bis zum Semesterende)
Sie können den Antrag auf Exmatrikulation gerne dem Referat Zulassung und Organisation per E-Mail schicken.