Wichtige Fragen für Studierende

FAQ

  • Wenn Sie Ihre Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten (dies wäre in den meisten Bachelorstudiengängen also am Ende des 9. Semesters der Fall; Architektur: 8. Semester / Europäische Betriebswirtschaft: 10. Semester), erhalten Sie auf alle Prüfungsleistungen, die Sie noch nicht erstmalig angetreten haben, eine Fristfünf. Die Regelstudienzeit bestimmt Ihre Studien- und Prüfungsordnung. Sie hätten dann im 10. Semester zwingend einen Zweitversuch und spätestens im 12. Semester einen Drittversuch zu schreiben. Für eine Prüfung, die laut Studien- und Prüfungsordnung im 2. oder 3. Studienabschnitt liegt, können Sie einen Viertversuch nutzen; man hat aber im gesamten Studium nur einen einzigen vierten Versuch. Für die Bachelorarbeit hat man nur zwei Versuche. Es empfiehlt sich daher, die Bachelorarbeit bis zum Ende des 9. Semesters anzumelden (vgl. RaPO §8 und §10 sowie APO §18 und §20).

    Änderungen durch Corona

    In einem Bachelorstudiengang von sieben Semestern Regelstudienzeit (bitte Ausnahmen Bachelor Architektur und Europäische Betriebswirtschaft beachten!) haben Studierende, die im SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021 und im WiSe 2021/2022 immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, eine individuelle Regelstudienzeit von elf Semestern statt sieben Semestern. Je genanntem Semester würde sich also die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verschieben. Fristfünfen wären erst nach zwei weiteren Semestern, im oben genannten Fall also am Ende des 13. Fachsemesters, auf offene Leistungen zu vergeben (vgl. Art. 99 BayHSchG).
    Beispiele:
    1. Eine Studentin oder ein Student ist seit dem Sommersemester 2020 an der OTH Regensburg immatrikuliert und war seitdem nicht beurlaubt. Er bzw. sie bekäme demnach erst am Ende des 13. Semesters Fristfünfen.
    2. Eine Studentin oder ein Student begann das Studium im Sommersemester 2021 und war seitdem nicht beurlaubt. Er bzw. sie bekäme demnach erst am Ende des 11. Semesters Fristfünfen.
    3. Eine Studentin oder ein Student begann das Studium im Sommersemester 2021, war allerdings im Wintersemester 2021/2022 ein Semester lang beurlaubt. Er bzw. sie bekäme demnach am Ende des 10. Semesters Fristfünfen auf noch offene Leistungen im Erstversuch.

    Die Allgemeine Studienberatung oder Ihre Studienfachberatung kann Ihnen hierzu eine orientierende Beratung anbieten. Rechtsverbindliche Auskünfte zu Ihrem individuellen Studienverlauf und Ihren Fristen erhalten Sie im Referat Prüfungen und Praktikum. Eine allgemeine Angabe zu Ihrer individuellen Regelstudienzeit entnehmen Sie bitte Ihrer Immatrikulationsbescheinigung, die Sie sich im Studierenden-Service-Portal downloaden können.


  • Zur Sicherheit bewerben Sie sich bitte innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen für einen anderen Studiengang an der OTH Regensburg oder an einer anderen Hochschule. Eine Bewerbung ins erste und parallel auch ins höhere Semester ist erlaubt. Nach Prüfungsnotenbekanntgabe ist eine Bewerbung in NC-Studiengänge oder in ein höheres Semester in der Regel nicht mehr zum kommenden Semester möglich, da die Bewerbungsfrist dann bereits abgelaufen ist. Eine Bewerbung in das erste Semester NC-freier Studiengänge ist jedoch auch nach der Prüfungsbekanntgabe möglich.

    Bitte wenden Sie sich vor Bewerbungsfristende an das Referat Prüfungen und Praktikum, an die Allgemeinen Studienberatung oder Ihre Studienfachberaterin bzw. Ihren Studienfachberater, um sich wegen möglicher Fristen beraten zu lassen. Näheres zu Wiederholungsprüfungen können Sie auch in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) nachlesen.

    Bitte lassen Sie sich, falls Sie BAföG beziehen sollten und den Studiengang wechseln müssen, auch im BAföG-Amt beraten, ob eine Weiterfinanzierung möglich ist.


  • Sie dürfen denselben Studiengang an der OTH Regensburg nicht mehr studieren.

    Sie können sich (innerhalb der Bewerbungsfristen) an der OTH Regensburg für jeden anderen Studiengang bewerben und ggf. im höheren Semester starten. Eine Bewerbung ins erste und gleichzeitig ins höhere Semester ist hierbei an der OTH Regensburg erlaubt.

    Welche Studiengänge Sie in diesem Fall an einer anderen Hochschule wieder aufnehmen dürfen, ist Entscheidung der aufnehmenden Hochschule. Bitte informieren Sie sich an der Zielhochschule.


  • Sie haben nun folgende Möglichkeiten:

    • Bewerbung für einen für Sie passenden NC-freien Studiengang an der OTH Regensburg
    • In manchen Fällen gibt es ein sog. koordiniertes Nachrückverfahren für NC-Studiengänge unter www.hochschulstart.de, so ist eine Bewerbung für NC-Studiengänge auch nach Fristende möglich.
    •  Bewerbung an einer anderen Hochschulen.  Achtung: Sie müssten dort abklären, ob Sie in Ihrem Studiengang trotz sog. Zwangsexmatrikulation weiterstudieren dürften! Bitte wenden Sie sich an die Studienberatungen der jeweiligen Hochschulen!
    • Nutzung der sog.Studienplatzbörse im Hochschulkompass
    • Nachfrage bei Universität, ob Sie dort ggf. in Ihrem aktuellen Studiengang weiterstudieren dürfen (Voraussetzung: Vorliegen einer fachgebundenen Hochschulreife / Allgemeinen Hochschulreife)
    • Bewerbung für ein erstes (oder höheres) Semester eines anderen Studiengangs während des nächsten Bewerbungszeitraums an der OTH Regensburg
    • Teilnahme am OTH-Schnupperstudium(zur nochmaligen Studienorientierung)
    • evtl. Bewerbung für Ausbildungsstelle --> Kontakt:

               Arbeitsagentur Regensburg

              E-Mail an Regensburg.Berufsberatung-152(at)arbeitsagentur.de oder Kontakt via Kontaktformular

               (Bitte Telefonnummer mit angeben, damit man Sie zurückrufen kann.)

               0800 4 5555 00 (Hotline ist kostenfrei)

     

    Bitte beachten Sie auch folgendes:

    • Exmatrikulation – bei verlorenem Studierendenstatus bitte, falls Sie BAföG beziehen sollten, das BAföG-Amt sowie die Familienkasse etc. kontaktieren und mit Ihrer Krankenkasse Ihren Versicherungsstatus klären!
    • Gegebenenfalls müssen Sie Ihr Studentenwohnheimzimmer kündigen. Kontaktieren Sie deshalb bitte zeitnah die Verwaltung Ihres Wohnheims!
    • Weitere Infos zum Thema Studienabbruch/-alternativen finden Sie beispielsweise unter www.studienaussteiger.de, www.studienabbrecher.de oder www.switch-zur-ausbildung.de.

     


  • Grundsätzlich erwerben Sie nach zwei Semestern erfolgreichen Studiums an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) die sog. fachgebundene Hochschulreife, mit der Sie "eng verwandte" Studiengänge an einer Universität studieren dürften. Dazu müssen alle in den ersten 2 Semestern vorgesehen Credits (meist 60) erworben worden sein.

    Für Lehramtsstudiengänge kann man in der neuen Qualifikationsverordnung einsehen, welche Studiengänge als eng verwandt betrachtet werden.

    Für alle anderen Studiengänge fragen Sie bitte im Einzelfall an der Zieluniversität nach, denn die aufnehmende Universität entscheidet über die Ähnlichkeit.

    Für die Universität Regensburg rufen Sie bitte in der Zentralen Studienberatung an: Tel. 0941/943 2219.

    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge an Universitäten wird in Bayern für Bewerberinnen und Bewerber, die sich nach zwei erfolgreichen Semestern an einer HAW an einer Universität bewerben, und für Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium jeweils nur eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen vergeben. Sie müssen das Studium an der Universität sehr wahrscheinlich im ersten Semester beginnen.

    Mit dem Bachelor-Abschluss einer HAW erhalten Sie die sog. allgemeine Hochschulreife und Sie könnten sich an einer Uni für alle Studiengänge bewerben. Auch hier wird in zulassungsbeschränkten Studiengängen jeweils nur eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen vergeben.

    Eine Notenbestätigung können Sie sich jederzeit aus HISinOne ausdrucken. Für eine abgestempelte Bestätigung gehen Sie bitte mit einem bereits ausgedruckten Exemplar ins Referat für Prüfungen und Praktikum.

     


  • Sie sind bis zum Semesterende Studentin oder Student der OTH Regensburg und können bis dahin Ihren Studierendenausweis in Form der OTH-Regensburg-Karte in vollem Umfang nutzen.


  • Unser ZWW (Zentrum für Weiterbildung und Wissensmanagement) bietet ein umfangreiches Weiterbildungsangebot an und berät Sie gerne. Hier finden Sie außerdem wichtige Fragen und Antworten rund ums Thema berufsbegleitendes Studium und Weiterbildung.


  • Falls Sie den Studiengang wechseln möchten, können Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen der OTH Regensburg für den gewünschten neuen Studiengang bewerben und ggf. im höheren Semester starten (siehe Frage Nr. 4). Eine Bewerbung ins erste und gleichzeitig ins höhere Semester ist hierbei erlaubt und wird sogar empfohlen. Der Bewerbungsablauf für interne Studiengangwechslerinnen und -wechsler ist hierbei prinzipiell derselbe wie bei der Bewerbung in ein erstes Semester; auch müssen sämtliche Unterlagen erneut eingereicht werden (siehe "Info zur Bewerbung" auf den jeweiligen Studiengang-Homepages). Falls Sie sich erneut über www.hochschulstart.de bewerben müssen (da Zulassungsbeschränkung im Wunschstudiengang), verwenden Sie bitte Ihre BID- und BAN-Kennung aus Ihrem vorherigen Bewerbungsverfahren (Achtung: Ihr Benutzerkonto bei hochschulstart wird nach einjähriger Inaktivität gelöscht--> in diesem Fall bitte neu registrieren!). Bei HISinOne, dem Portal der OTH Regensburg, ist eine Neubewerbung erforderlich.

    Im neuen Studiengang werden Sie unter der alten Matrikelnummer weitergeführt; auch Ihren Studierendenausweis behalten Sie. Der neue Studiengang wird dann bei der Validierung auf die Karte aufgedruckt.

    Sie müssen sich während des Bewerbungsprozesses zudem nicht aktiv exmatrikulieren. Im Rahmen der Immatrikulation für den neuen Studiengang kreuzen Sie dann im Antrag auf Immatrikulation an, ob Sie im alten Studiengang exmatrikuliert werden möchten, also diesen beenden möchten.

    Melden Sie sich bei einem geplanten Wechsel idealerweise bitte nicht in Ihrem aktuellen Studiengang zurück! Falls Sie eine Zulassung für den neuen Studiengang erhalten, überweisen Sie bitte den Rückmeldebeitrag im Rahmen der Immatrikulation; falls Sie eine Absage erhalten sollten oder doch nicht wechseln wollen, können Sie auch noch im Zeitraum nach der Notenbekanntgabe den Betrag überweisen (ohne ein zusätzliches Erklärungsschreiben). Falls Sie den Rückmeldebeitrag schon überwiesen haben, würde dieser auf den neuen Studiengang umgebucht werden.

    Hinweis: Wenn Sie ab dem 2. Semester einen Studiengang beenden und einen neuen beginnen möchten, setzen Sie sich ggf. bitte vorher mit dem BAföG-Amt in Verbindung, um zu klären, ob eine Förderung des neuen Studiengangs noch möglich ist.


  • Wichtig ist, dass Sie VOR dem Studiengangwechsel Rücksprache mit der Ausländerbehörde halten! Ein Wechsel, der erfolgsversprechend begründet wird, ist in der Regel möglich und wird im Normalfall von der Ausländerbehörde auch unterstützt.

    Bitte beachten Sie!!! Sollten Sie jedoch die Ausländerbehörde nicht frühzeitig über den Wechsel eines Studiengangs informieren, könnten Sie des Landes verwiesen werden!

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Sarah Ostermeier und Anna Boger (international-students(at)oth-regensburg.de) aus dem International Office.


  • Wenn Sie überlegen Ihr Studium abzubrechen oder es bereits abgebrochen haben, können Sie sich zur Beratung (z. B. für eine Berufsausbildung) an folgende Stellen wenden:

    bfz Regensburg:
    Donaustaufer Straße 115
    93059 Regensburg

    Telefon: +49 941 40207-0
    E-Mail: info-r(at)bfz.de

     

    Handwerkskammer:
    https://www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/bewerbungs-und-karrieretipps/angebote-fuer-studienaussteiger

     

    Ausbildungsberatung der IHK Regensburg:
    https://www.ihk-regensburg.de/hauptnavigation/aus-und-weiterbildung/ausbildung/berufsorientierung/quereinstieg-ausbildung/karrierewechsel-studium-neustart-dual--1351062

     

    Arbeitsagentur Regensburg

              E-Mail an Regensburg.Berufsberatung-152(at)arbeitsagentur.de oder Kontakt via Kontaktformular

              (Bitte Telefonnummer mit angeben, damit man Sie zurückrufen kann.)

              0800 4 5555 00 (Hotline ist kostenfrei)

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    Mit dem bayernweiten Projekt "IBIzA" und der Kampagne "Switch-zur-Ausbildung" werden gezielt junge Menschen angesprochen, die an und in ihrem Studium Zweifel haben und/oder scheitern. Dabei geht es nicht um ein Abwerben von Studierenden, sondern um das Aufzeigen berufsbezogener Alternativen jenseits von Universität und Hochschule. Denn viele junge Menschen mit Problemen im Studium wissen gar nicht, welche Möglichkeiten die IHK-Berufe in der Aus- und vor allem auch der Fort- bzw. Weiterbildung für den Start in ein erfülltes Berufsleben bieten.
     
    Unter www.switch-zur-ausbildung.de finden Sie weitere Einzelheiten zum Projekt, das vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert wird.


  • Wichtige Informationen finden Sie auf der Seite "Studieren mit Behinderung/chronischer Erkrankung".

    Bitte nehmen Sie unbedingt Kontakt mit Andrea März-Bäuml, Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung, auf, um zu klären, ob Sie zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben.

    E-Mail: andrea.maerz-baeuml(at)oth-regensburg.de / Telefon: 0941/943 9710


  • Das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz ist Ihr Ansprechpartner für BAföG. Sollten Sie nicht BAföG-berechtigt sein, gibt es verschiedene Kredite, die beantragt werden können, oder andere Möglichkeiten. Bitte melden Sie sich dazu bei der Sozialberatung des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz.
    Auch Stipendien können Ihnen helfen Ihr Studium zu finanzieren. Es gibt verschiedene Kriterien um ein Stipendium zu erhalten; hervorragende Noten sind nicht immer zwingend nötig. Wenden Sie sich gerne an unseren Career Service, um einen Termin für eine individuelle Stipendienberatung auszumachen.


  • Die OTH Regensburg bietet verschiedene Seminare für Lern- und Arbeitstechniken über den Career Service oder das AW-Programm (Sozial- und Methodenkompetenz) an. Beim AW-Programm können Sie mit den Seminaren eventuell sogar Credits für Ihr Studium erwerben.
    Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer Lernberatung in der Psychosozialen Beratung.


  • 1.    Wenn Sie die Fachhochschulreife besitzen und an einer Fachhochschule studieren, können Sie u. U. die fachgebundene Hochschulreife erreichen. Infos dazu finden Sie unter Frage und Antwort Nr. 5 und unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayQualV/true

    2.    Wo kann man Lehramt studieren? https://studienwahl.de/studienfelder/lehraemter/bayern

    3.    Zuordnung von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife zu Hochschulstudiengängen nach §§ 1, 4 und 5 QualV in Bayern Zuordnungsliste HIER

    4.    Suche nach Lehramtsstudiengängen deutschlandweit: www.hochschulkompass.de

    5.    Beispiel für Pädagogikstudiengang an einer bayerischen Fachhochschule: Ingenieurpädagogik, Hochschule Landshut https://www.haw-landshut.de/hochschule/fakultaeten/interdisziplinaere-studien/studiengaenge/ingenieurpaedagogik-bachelor.html

    6.    Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung: https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/mittelschule/quereinstieg.html

    7.    Beispiel für Bachelor Betriebswirtschaft mit anschließendem Master Wirtschaftspädagogik mit der Möglichkeit, ins Lehramt zu kommen: https://www.uni-bamberg.de/lehramt/lehramtberuflicheschulen/wirtschaftspaedagogik/


  • Über diese Internetseite erfahren Sie, was Sie als Studentin oder Student machen müssen, um ein ermäßigtes Deutschlandticket zu erhalten:

    https://bahnland-bayern.de/de/ermaessigungsticket


  • Personen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben die Möglichkeit eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Dazu wird ein Antrag auf Beratungshilfe benötigt. Sie müssen Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen und alle notwendigen Unterlagen einreichen.

    Der Antrag auf Beratungshilfe kann persönlich beim Amtsgericht Regensburg abgegeben werden oder Sie senden ihn an: 

    Amtsgericht Regensburg
    Bürgerservice Justiz
    Augustenstr. 3
    93049 Regensburg
    Tel. 0941 / 2003-360

    Nach Bewilligung des Antrags können Sie dann bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl einen Termin vereinbaren. Bitte informieren Sie ihn/sie vorher, dass Sie über die Beratungshilfe kommen. Für die Beratung wird eine Grundgebühr von 10 € verlangt.

    Auch der Verbraucherservice Bayern bietet eine kostengünstige Beratung
    (35 €/30 Minuten) zu verschiedenen Themen an (z. B. Verbraucherrecht, Versicherung, Finanzen usw.). Auf ihrer Homepage gibt es Musterbriefe, die als Vorlagen für Beschwerdeschreiben verwendet werden können.

    Verbraucherservice Bayern - Beratungsstelle Regensburg
    Frauenbergl 4
    93047 Regensburg
    E-Mail: regensburg(at)verbraucherservice-bayern.de

    Für Geflüchtete bietet der RLC - Refugee Law Clinic Regensburg e.V. an der Universität Regensburg eine kostenlose Rechtsberatung: https://www.rlc-regensburg.de/ (Unterkunft, Familienzusammenführung/Familiennachzug, Arbeitserlaubnis etc.).


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