Wenn Sie wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, wird Nachteilsausgleich gewährt, soweit dies zur Herstellung der Chancengleichheit erforderlich ist.
Ein Nachteilsausgleich ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag soll spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden.
Aus organisatorischen Gründen ist es wichtig, dass Sie den Antrag so früh wie möglich stellen (am besten zeitnah zum Semesterbeginn). Reichen Sie den Antrag bitte spätestens innerhalb der Prüfungsanmeldefrist beim Prüfungsausschuss ein. Damit wird sichergestellt, dass die Fakultäten noch die Möglichkeit haben, in der Prüfungsplanungsphase organisatorisch entsprechend zu reagieren. Sollten Sie Ihren Antrag erst nach Ablauf des Anmeldezeitraums einreichen, kann es sein, dass (außer bei akut auftretenden Erkrankungen) der Nachteilsausgleich für den kommenden Prüfungszeitraum nicht mehr realisiert werden kann.
Beratung zum Antrag:
Andrea März-Bäuml, Beauftragte für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung Raum D107, Tel. 0941/943 9710, E-Mail: andrea.maerz-baeuml(at)oth-regensburg.de
und Herr Prof. Dr. Striepling, Prüfungsausschussvorsitzender, E-Mail: pruefungsausschuss(at)oth-regensburg.de