Anerkennung durch OTH Regensburg

Ein Auslandspraktikum während des Studiums kann im Rahmen des/der vorgeschriebenen praktischen Studiensemester/s oder auch als zusätzliches freiwilliges Praktikum abgeleistet werden. Dabei sind gegenüber der OTH Regensburg bestimmte Formalitäten einzuhalten.

  • Zeitpunkt & Dauer

    Je nach Studiengang variiert sowohl der mögliche Zeitpunkt des/der abzuleistenden praktischen Studiensemester/s (zwischen 3. – 6. Semester), als auch die Dauer des/derjenigen (zwischen 16 – 22 Wochen). Die genauen Vorgaben für den jeweiligen Studiengang finden sich bei den Praktikumsunterlagen der Studiengänge bzw. in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. 

    Zulassung

    Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ableistung eines praktischen Studiensemesters sind den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen zu entnehmen.

    Lehrveranstaltungen

    Die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen sind vorher, im direkten Anschluss an das absolvierte Praktikum bzw. in dem sich anschließenden Semester zu besuchen. Die genauen Vorgaben für den jeweiligen Studiengang finden sich bei den Praktikumsunterlagen der Studiengänge bzw. in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.

    Gastunternehmen

    Das Unternehmen (bzw. das Forschungslabor einer Gastuniversität), bei dem ein praktisches Studiensemester abgeleistet werden soll, muss rechtzeitig vorher durch die OTH Regensburg genehmigt und gegenüber dem Referat Prüfungen und Praktikumangezeigt worden sein.

    Bereits genehmigte Ausbildungsstellen sind zu finden im Studierenden-Serviceportal (SSP). Für noch nicht anerkannte Ausbildungsstellen ist rechtzeitig im Vorfeld die Zustimmung des zuständigen Beauftragten für die praktischen Studiensemester einzuholen. Ein ggfs. gefordertes spezielles Vorgehen zum Erhalt der Genehmigung ist den  Praktikumsunterlagen der Studiengänge bzw. den spezifischen Informationen der Fakultäten zu entnehmen.

    Vertrag

    Der Ausbildungsvertrag ist von den beteiligten Vertragsparteien auszufüllen und fristgemäß beim Referat Prüfungen und Praktikum einzureichen. Eine englische Version des Praktikumsvertrags (Ausbildungsvertrag Praktisches Studiensemester ENG) finden Sie im Dokumentenportal für Studierende im Abschnitt Studium und Lehre.

    Während Praktikum

    Für die Zeit während des Praktikums im Ausland wird empfohlen, stets die Informationen der Fakultäten bzw. der OTH Regensburg zu verfolgen, um wichtige Termine wie z.B. Rückmeldung, Wahl des Studienschwerpunkts, Fristen für Abgabe der Praktikumsberichte, etc. nicht zu verpassen.

    Nachweise nach Ende

    Nach Beendigung des Auslandspraktikums ist ein Praktikumsbericht und ein Praktikumszeugnis der Ausbildungsstelle fristgemäß im Referat Prüfungen und Praktikum einzureichen. Nähere Informationen hierzu sind den Praktikumsunterlagen der Studiengänge bzw. den spezifischen Informationen der Fakultäten zu entnehmen.

    Kontakt

    Bei Fragen stehen die Praktikumsbeauftragten bzw. das Referat Prüfungen und Praktikum zur Verfügung.


  • Für den Fall der Ableistung eines freiwilligen Praktikums empfiehlt sich die vorherige Rücksprache mit der Fakultät, um den Auslandsaufenthalt sicher in den kompletten Studienverlauf einzubauen. Generell besteht die Möglichkeit, sich für den Zweck eines freiwilligen Praktikums beurlauben zu lassen.


  • Innerhalb der Fakultäten stehen den Studierenden bei Fragen zur Verfügung:




Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

Ansprechpersonen zum Praktikumssemester im Ausland:

Offene Zoom-Sprechstunde:

Montags, 10-11 Uhr
(die Zugangsdaten finden Sie im ELO-Kurs "Auslandspraktikum (Internship abroad)")

 

Offene Präsenz-Sprechstunde:

Mittwochs, 9-10 Uhr in Raum D 115