Leben in Regensburg
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Regensburg ist eine lebendige Universitätsstadt mit über 30.000 Studierenden. Das hat zur Folge, dass der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist. Die Suche nach einem Zimmer liegt in der eigenen Verantwortlichkeit der Studierenden! Es wird empfohlen, mit der Suche so früh wie möglich zu beginnen, da viele Zimmer schon frühzeitig vergeben werden!
Studentenwohnheime und Privater Wohnungsmarkt
Internationale OTH-Studierende können sich über das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim bewerben. Außerdem gibt es Wohnheime, bei denen Sie sich direkt bewerben können.
Voraussetzung für einen Studentenwohnheimplatz ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Bemühen Sie sich bitte frühzeitig um ein Wohnheimzimmer und beachten Sie die Bewerbungsfristen der einzelnen Wohnheime!Die OTH Regensburg verfügt über keine eigenen Wohnheime. Das International Office der OTH Regensburg darf aber eine sehr begrenzte Anzahl von Wohnheimzimmern von anderen Firmen verwalten, um sie an unsere Austauschstudierenden zu vergeben. Wenn ein paar Austauschstudierende nicht nach Regensburg kommen können, kann das International Office diese Zimmer auch für eine begrenzte Zeit an internationale degree-seeking Studierende vergeben. Um sich über das International Office auf die Warteliste für noch freie Zimmer zu setzen, füllen Sie bitte das Online-Bewerbungsformular aus:
- Bewerbungsformular für die Warteliste (Dies ist nur die Bewerbung für die Warteliste des International Office der OTH Regensburg! Die offizielle Bewerbung für ein Wohnheimzimmer finden Sie auf den Webseiten des jeweiligen Studentenwohnheims.)
Nutzen Sie für die Suche auf dem freien Wohnungsmarkt auch
- die Angebote in der Tageszeitung,
- Aushänge an den „Schwarzen Brettern“ von Hochschule und Universität,
- Internetbörsen und
- Social Media.
Sollten Sie nicht direkt in der Stadt Regensburg ein Zimmer finden, können Sie auch etwas außerhalb suchen und mit dem Studierendenausweis, welcher ein gültiges Ticket für den Nahverkehr beinhaltet, zur OTH Regensburg pendeln. Für einen kurzfristigen Aufenthalt bieten sich Hostels, Jugendherbergen und Hotels an.
Viele nützliche Infos, Adressen und Links finden Sie in unsererÜbersicht zum Thema Wohnen.
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Die Stadt Regensburg hat auf ihrer Website umfangreiche Informationen zum Leben in Regensburg zuammengestellt.
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Wenn Sie während Ihres Studiums den Studiengang wechseln wollen, müssen Sie die Ausländerbehörde frühzeitig darüber informieren. Ansonsten ist Ihr Aufenthalt illegal!
Anmeldung am Wohnort
Innerhalb einer Woche nach Bezug eines Zimmers oder einer Wohnung muss man sich im Bürgerzentrum (Abteilung für Ausländerangelegenheiten) mit der neuen Adresse anmelden! Bei Auszug aus dem Zimmer und Wegzug ins Ausland, muss die Wohnung auch wieder abgemeldet werden. Sollten Sie innerhalb Ihres Wohnortes in eine andere Wohnung umziehen, müssen Sie sich ummelden.
Die Meldepflicht muss unbedingt beachtet werden!
Aufenthaltsanzeiger / Bescheinigung des Aufenthaltsrechts (EU-Bürger*innen)
EU-Bürger*innen sowie Bürger*innen von Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beim Bürgerzentrum der Stadt anmelden. Sie müssen dort eine Bescheinigung über ihr gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht = Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.
Erforderlich sind hierfür:
- Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige
- gültiger Reisepass/Personalausweis
Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist*in oder Besucher*in ein! Ein Touristenvisum kann, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, grundsätzlich nicht mehr in ein Studierendenvisum umgewandelt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.
Beantragung Aufenthaltstitel / Aufenthaltserlaubnis (Nicht-EU-Bürger*innen)
Nicht-EU-Bürger*innen müssen sich nach ihrer Ankunft in Regensburg innerhalb einer Woche beim Bürgerzentrum der Stadt Regensburg anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende wird erst nach der Einschreibung erteilt.
Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen nötig:
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (zu finden im Formularcenter des Bürgerzentrums Regensburg)
- gültiger Reisepass mit Einreisevisum
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
- Bescheinigung der Krankenkasse
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (Finanzierungsnachweis - Informationen DAAD)
- Geld für Gebühren (circa 110 €)
Kontakt für den Wohnort Regensburg:
Bürgerzentrum der Stadt Regensburg – Abteilung Ausländerangelegenheiten
Maximilianstraße 26, 93047 Regensburg
Tel. 0941 / 507-2777
E-Mail: auslaenderangelegenheiten(at)regensburg.deBitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde!
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Ausbildungskosten
Der Semesterbeitrag von 181 € (Stand: WiSe 2024/2025) ist von allen Studierenden pro Semester zu entrichten. Im Semesterbeitrag sind das RVV-Semesterticket und der Beitrag für das Studierendenwerk enthalten. Für das erste Semester wird der Beitrag bei der Immatrikulation fällig. Für die folgenden Semester ist die Zahlung vor den jeweiligen Rückmeldefristen fällig, die auf unserer Website veröffentlicht sind.
Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern erhebt die OTH Regensburg bei den meisten englischsprachigen Studiengängen eine Servicegebührvon 500 €. Diese Gebühr wird jedes Semester zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag erhoben und ist bei der Immatrikulation oder Rückmeldung zu bezahlen. Sie dient dem Ausbau der Serviceleistungen, die für die Betreuung und Integration von internationalen Studierenden in englischsprachigen Studiengängen an der OTH Regensburg notwendig sind.
Lebenshaltungskosten
Für das tägliche Leben während Ihres Aufenthalts in Regensburg müssen Sie mindestens 800 bis 900 € pro Monat einkalkulieren.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, müssen Sie für die Einreise eine bestimmte Summe pro Monat nachweisen. Möglicherweise benötigen Sie jedoch mehr, um Zimmer, Essen und Dinge des täglichen Bedarfs bezahlen zu können. Da die Anzahl subventionierter Zimmer in Studentenwohnheimen sehr begrenzt ist, können bis zu 700 € allein für die Miete anfallen.
Auf den Seiten des DAAD finden Sie detiallierteInformationen zu Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten in Deutschland.
Wenn Sie neben Ihrem Vollzeitstudium eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, können Sie bis zu 538 € pro Monat verdienen. Aber denken Sie bitte daran, dass Ihr Studentenvisum nur eine begrenzte Anzahl von Tagen pro Jahr erlaubt.
Das Deutsche Studierendenwerk gibt in einem YouTube-Video Antworten auf die Frage: Wie finanziere ich mein Studium in Deutschland?
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An Sonn- und Feiertagen sind alle Geschäfte und Supermärkte geschlossen! Aber: Manche Geschäfte am Hauptbahnhof sind täglich (auch sonntags) geöffnet.
Regensburg kann man gut mit dem Fahrrad erkunden. Es ist empfehlenswert, sich ein eigenes Fahrrad zu kaufen (z. B. auf Flohmärkten oder gebraucht bei Fahrradhändlern).
Ausgehen: In den meisten Bars müssen Sie Ihre Getränke erst beim Verlassen des Lokals bezahlen. Es ist üblich, in Restaurants, Cafés, Bars usw. ein kleines Trinkgeld (10 %) zu geben.Das Rauchen ist in Bayern in allen Bars, Restaurants, Clubs usw. und in öffentlichen Gebäuden verboten.
Bademöglichkeiten: Guggenbergersee in Neutraubling, SarchingerSee in Sarching, Roithersee in Neuallkofen, Naabspitz, Westbad, Hallenbad, Wöhrdbad
Bismarckplatz: An Sommerabenden ist dieser Platz voll von Studenten, die ein Bier oder ein Eis genießen.
Donauschifffahrt: Ein unvergesslicher Ausflug auf der Donau, ob zu Besuch bei den Eltern oder einfach an einem schönen Tag mit Freunden!
Dreifaltigkeitskirche: Von diesem Hügel hinter Stadtamhof hat man einen fantastischen Blick über die ganze Stadt. Im Winter ist dies ein toller Ort zum Schlittenfahren!
Radtour zur Walhalla: Die ca. 11 km zum Ehrentempel sind mit dem Rad in einer Stunde zu schaffen. Tolle Aussicht garantiert!
Grillen am Donauufer: Auf der Jahninsel ist eine gute Stimmung, am Grieser Spitz meist etwas ruhiger.
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Für viele Studierende ist eine Nebentätigkeit während des Studiums oder in den Semesterferien notwendig, um sich den Lebensunterhalt zu sichern.
Studierende aus EU-Ländern dürfen in der Regel wie deutsche Studierende in einem Nebenjob arbeiten:
- während des Semesters: 20 Stunden pro Woche
- in den Semesterferien: Vollzeit
Studierende aus Nicht-EU-Ländern bekommen im Normalfall keine Arbeitserlaubnis und dürfen nur maximal 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeitserlaubnisfrei arbeiten (siehe Stempel im Pass). Wer mehr als 120 ganze Tage bzw. 240 halbe Tage in einem Job arbeiten will, der keine studentische Nebentätigkeit ist, muss sich das von der Ausländerbehörde genehmigen lassen!
Bei rechtlichen Fragen zu Nebenjobs wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk.
Wo finde ich Nebenjobs?
- Stellenangebote für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Tutor*innen an der OTH Regensburg
- Studierendenwerk
- Jobbörse der OTH Regensburg
- Bundesagentur für Arbeit
- www.jobs.meinestadt.de
- www.monster.de
Zeitarbeitsfirmen vermitteln ebenfalls studentische Nebenjobs.
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Krankheits- und Notfälle
- Polizei: 110 (ohne Vorwahl, auch vom Handy)
- Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt: 112 (ohne Vorwahl, auch vom Handy): nur bei akuten, lebensbedrohlichen Notlagen wie Feuer, Unfall, Krankheit, wenn Sie nicht mehr selbst zum Arzt gehen können
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst (wenn Sie am Wochenende, an Feiertagen oder nachts medizinische Hilfe brauchen)
- Raum Regensburg 01805 / 19 12 12
- Bundesweit 116 117
- Notaufnahme des Universitätsklinikums 0941 / 944-2310
(bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen; täglich 24 Stunden geöffnet; Adresse: Franz-Josef-Strauß-Allee 11, Bus: Linie 6, Richtung Klinikum) - Ärztliche Notfallpraxis Krankenhaus Barmherzige Brüder: 0941 / 3690 (wenn Beschwerden außerhalb der üblichen Sprechzeiten auftreten, steht Ihnen ein Allgemeinarzt zur Verfügung; Adresse: Prüfeninger Str. 86, Bus: Linie 1, Richtung Prüfening)
- Zahnärztlicher Notdienst / Universitätsklinikum: 0941 / 944-0 (wenn Sie am Wochenende, an Feiertagen oder nachts einen Zahnarzt brauchen)
- Frauennotruf: 0941 / 24171 (Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexualisierten Gewalterfahrungen)
- Telefonseelsorge: 0800 / 1 11 01 11 oder 1 11 02 22 (nur Gespräche auf Deutsch; zum internationalen Angebot der TelefonSeelsorge)
Krankentransport
Ein Krankentransport wird in der Regel von der Krankenkasse nur bezahlt, wenn er ärztlich verordnet wird. Er ist für Personen gedacht, die wegen der Schwere ihrer Erkrankung kein Taxi nehmen können. Bei privaten Krankenversicherungen muss man prüfen, ob diese Leistung in der Police enthalten ist. Ist diese Leistung nicht enthalten, wird die private Krankenversicherung die Kosten wahrscheinlich nicht übernehmen. Ein Krankentransport kostet im Durchschnitt etwa 600 €!
Was brauche ich beim Arzt oder im Krankenhaus?
Studierende, die eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen, müssen diese beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen.
Studierende aus dem nicht-europäischen Raum, die eine private oder gesetzliche Krankenversicherung für Deutschland haben, müssen die jeweilige Versicherungskarte vorlegen.
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Personen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben die Möglichkeit eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Dazu wird ein Antrag auf Beratungshilfe benötigt. Sie müssen Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen und alle notwendigen Unterlagen einreichen.
Der Antrag auf Beratungshilfe kann persönlich beim Amtsgericht Regensburg abgegeben werden oder Sie senden ihn an:
Amtsgericht Regensburg
Bürgerservice Justiz
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
Tel. 0941 / 2003-360Nach Bewilligung des Antrags können Sie dann bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl einen Termin vereinbaren. Bitte informieren Sie ihn/sie vorher, dass Sie über die Beratungshilfe kommen. Für die Beratung wird eine Grundgebühr von 10 € verlangt.
Auch der Verbraucherservice Bayern bietet eine kostengünstige Beratung
(35 €/30 Minuten) zu verschiedenen Themen an (z. B. Verbraucherrecht, Versicherung, Finanzen usw.). Auf ihrer Homepage gibt es Musterbriefe, die als Vorlagen für Beschwerdeschreiben verwendet werden können.Verbraucherservice Bayern - Beratungsstelle Regensburg
Frauenbergl 4
93047 Regensburg
E-Mail: regensburg(at)verbraucherservice-bayern.deFür Geflüchtete bietet der RLC - Refugee Law Clinic Regensburg e.V. an der Universität Regensburg eine kostenlose Rechtsberatung: https://www.rlc-regensburg.de/ (Unterkunft, Familienzusammenführung/Familiennachzug, Arbeitserlaubnis etc.).
ELO-Kurs
Weitere wichtige und hilfreiche Informationen finden Sie in unserem ELO-Kurs Infos für internationale Studierende (Zugang nur für immatrikulierte Studierende mit RZ-Account).