- Das OTH Regensburg Female Founders Programm beruht auf einem aus mehreren Schritten bestehenden und sich so gegenseitig verstärkendem Gründungsförderungskonzept für Frauen.
- Das Programm wird von den Teilnehmerinnen innerhalb von ca. 12 Monaten von Januar 2024 bis November 2024 durchlaufen.
Zentrale Komponenten des Programms sind:
- Individuelle Beratung zur Gründungsidee durch das Start-up Center
- Individuelle Unterstützung und Beratung durch eine externe Mentorin
- Einbindung in ein Veranstaltungsformat/Workshop zur Gründungsqualifizierung (Ideenentwicklung, Marketing, Finanzierung, Pitch-Training) mit 4-6 Veranstaltungsterminen im Sommersemester
- Das Veranstaltungsformat Womenentrepreneurship Days mit besonders relevanten Themen für angehende Gründerinnen mit 3 Veranstaltungsterminen im Sommersemester.
- Vernetzung mit anderen Gründerinnen und die Einbindung in das Oberpfälzer Gründerökosystem
- Sachmittelpauschale i.H.v 2000 Euro für gründungsrelevante Ausgaben.
- Die Option auf ein 3-monatiges Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts:
- Studentinnen, die mindestens die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben: 1 000 Euro pro Monat.
- Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2 000 Euro pro Monat.
- Absolventinnen mit einem Hochschulabschluss: 2 500 Euro pro Monat.
- Promovierte Gründerinnen: 3 000 Euro pro Monat.
- Für unterhaltspflichtige Kinder der Frauen werden 150 Euro pro Kind pro Monat als Kinderzuschlag gewährt.
- Die Angaben für das Stipendium sind Bruttobeträge --> davon müssen selbständig Krankenversicherungs-, Sozialversicherungsbeiträge etc. abgeführt werden.
Wichtig zu beachten: Um das Stipendium in Anspruch zu nehmen, dürfen die Teilnehmerinnen in dem drei monatigen Zeitraum keine Förderung oder andere finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten (andere Gründungsförderung oder Stipendien, BAföG, Arbeitslosengeld etc.). Entgeltliche Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als zwanzig Stunden pro Woche sind für den Zeitraum der Stipendienbezüge ausgeschlossen.
Das Stipendium muss allerdings nicht in Anspruch genommen werden. Es kann somit auch ohne Stipendium, an dem Female Founders Programm teilgenommen werden.
Absolutes Ausschlusskriterium: Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und/oder die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf nicht vor Teilnahme am Female Founders Programm erfolgt sein.