Servicegebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Die OTH Regensburg erhebt seit dem Wintersemester 2024/25 auf Grundlage von Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) eine Servicegebühr für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern in den englischsprachigen Studiengängen

Die Höhe der Servicegebühr beträgt 500 € für jedes Semester und wird zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag mit der Immatrikulation bzw. Rückmeldung erhoben. Die Gebühr wird ausschließlich für die besondere Unterstützung und Betreuung der internationalen Studierenden in englischsprachigen Studiengängen an der OTH Regensburg verwendet.  

Die Gebühr wird nur für Studierende mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2024/2025 erhoben. Bereits immatrikulierte Studierende sind von dieser Regelung ausgenommen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebühren- und Entgeltsatzung der OTH Regensburg.

FAQ

  • Internationale Studiengänge bieten die Möglichkeit, in Deutschland ein Hochschulstudium ohne vertiefte Deutschkenntnisse aufzunehmen und sich so effizient für den deutschen, aber auch für den internationalen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Das Angebot an englischsprachigen Bachelor- und Masterstudiengängen an der OTH Regensburg dient dem Ziel, die Studierenden für den deutschen und auch regionalen Arbeitsmarkt auszubilden und zu integrieren.

    Für ausländische Studierende aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist es eine Herausforderung, sich an einer deutschen Hochschule zurechtzufinden. Es entstehen viele Fragen und Unsicherheiten vor und auch während des Studiums. Damit verbunden ist ein erhöhter Beratungs- und Betreuungsaufwand. Die Servicegebühr dient dazu, den internationalen Studierenden einen guten Einstieg in das Studium und eine optimale Betreuung während des Studiums zu ermöglichen. Sie finanziert den Ausbau integrativer Maßnahmen und der Vorbereitung auf einen erfolgreichen Berufseinstieg in Deutschland.

    Bitte beachten Sie, dass in der Servicegebühr keine Unterstützung bei der Wohnungssuche enthalten ist. Die OTH Regensburg verfügt über keine eigenen Wohnheime und kann keine Wohnungen für internationale Studierende zur Verfügung stellen. Auch bei der Suche nach einer Wohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt können wir Ihnen nicht helfen. Sie müssen selbst recherchieren und sich selbst um einen Wohnheimplatz bei verschiedenen Anbietern bewerben. Sie können sich zunächst auf der Website desInternational Officeinformieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch dort keine Unterkunft für Sie vermittelt werden kann.

     


  • Studierende, die aus einem Land außerhalb der EU/EWR kommen, die ihr Studium seit dem Wintersemester 2024/2025 in einem der folgenden englischsprachigen Studiengänge aufgenommen haben und für die kein Ausnahmetatbestand zutrifft.

    • Bachelor of Science in International Computer Science
    • Bachelor of Engineering in International Mechanical Engineering
    • Master of Engineering in Electrical and Microsystems Engineering
    • Master of Science in Mathematics in Business and Industry

    Alle Studierenden, die vor dem Wintersemester 2024/25 bereits in einem dieser Studiengänge immatrikuliert waren, müssen für ihr weiteres Studium in diesem Studiengang keine Gebühren bezahlen.


  • Gemäß § 9 der Satzung zur Erhebung von Gebühren und Entgelten an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg sind folgende Personen von der Servicegebühr befreit:

    1. Studierende, die ihr Studium in einem der betreffenden Studiengänge vor dem Wintersemester 2024/2025 angefangen haben.
    2. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
    3. Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU- oder EWR-Landes
    4. Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, mit dem entsprechende Abkommen abgeschlossen wurden
    5. Personen mit einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife, abgeschlossenes Bachelorstudium an einer deutschen Hochschule, europäisches Abitur) - Studienkolleg gilt nicht als inländische Hochschulzugangsberechtigung!
    6. Personen mit gefestigtem Inlandsbezug (d.h. Personen, die seit mindestens 5 Jahre in Deutschland leben und rechtmäßig arbeiten oder mindestens ein Elternteil war innerhalb der letzten 6 Jahre für mindestens 3 Jahre in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig)
    7. Austauschstudierende der OTH Regensburg
    8. In Deutschland lebende asylberechtigte und anerkannte Geflüchtete im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, die nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt
    9. Langzeitgeduldete mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland und mindestens 15 Monaten ununterbrochenem, rechtmäßig gestattet oder geduldetem Aufenthalt

    Die Befreiung kann nur bei Personen festgestellt werden, die der OTH Regensburg bei der Immatrikulation alle hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Sofern für Sie der Ausnahmetatbestand 4, 6, 8 oder 9 zutrifft, füllen Sie bitte unser Antragsformular aus und laden es zusammen mit den entsprechenden Nachweisen im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hoch. Sollte während des Studiums ein Ausnahmetatbestand eintreten, muss der entsprechende Antrag auf Befreiung zu folgenden Antragsfristen gestellt werden: 15. April für ein Sommersemester, 31. Oktober für ein Wintersemester.


  • Gemäß § 13 der Satzung zur Erhebung von Gebühren und Entgelten der OTH Regensburg können folgende Personen einen Antrag auf Erlass stellen:

    • Studierende, die nach Aufnahme des Studiums unverschuldet in eine Notlage geraten sind, aufgrund derer sie die Servicegebühr nicht bezahlen können
    • Studierende, bei denen der Studienabschluss durch einen besonderen Härtefall oder durch die persönliche Betreuung bzw. Pflege von Kindern oder nahen Angehörigen gefährdet wird
    • Asylsuchende ohne gefestigten Inlandsbezug und mit einer besonderen Schutzquote von mehr als 50%.

     


  • Die Gebühren können aus Gründen der Sozialverträglichkeit gemäß § 13 der Satzung zur Erhebung von Gebühren und Entgelten der OTH Regensburg nur erlassen werden, wenn man nach Aufnahme des Studiums unverschuldet in eine Notlage kommt. Eine Befreiung bei allgemeinen Finanzierungsschwierigkeiten, die schon vor Studienbeginn absehbar sind, ist nicht möglich. 


  • Der Antrag auf Erlass gemäß § 13 der Satzung zur Erhebung von Gebühren und Entgelten der OTH Regensburg muss wie folgt gestellt werden:

    • Beantragung schriftlich bzw. elektronisch per E-Mail an department-of-studies@oth-regensburg.de
    • Antragsfrist 31. Oktober für das Wintersemester bzw. 15. April für das Sommersemester
    • Erforderliche Unterlagen: ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, geeignete Nachweise in deutscher oder englischer Sprache oder mit amtlich beglaubigter Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache

    Es ist grundsätzlich nicht möglich, vor der Aufnahme des Studiums oder im ersten Semester einen Antrag auf Erlass gemäß § 13 der Satzung zur Erhebung von Gebühren und Entgelten an der OTH Regensburg zu stellen. Es ist außerdem nicht möglich, einen Antrag auf Erlass des regulären Semesterbeitrags zu stellen.


  • Sofern man für ein Semester beurlaubt ist und während des Urlaubssemesters keine Kurse belegt und keine Prüfungen erbracht werden, kann die Servicegebühr auf Antrag für die Dauer der Beurlaubung erlassen werden.


  • Studierende aus dem Vereinigten Königreich sind von einer Gebührenpflicht befreit, wenn sie ihren Wohnsitz vor dem 31.12.2020 in Deutschland begründet haben. 

    Studierende aus der Türkei sind von der Gebührenpflicht befreit, wenn ein gefestigter Inlandsbezug nachgewiesen wird.

    Falls einer dieser Ausnahmetatbestände auf Sie zutrifft, laden Sie bitte bei der Immatrikulation das entsprechende Antragsformular sowie geeignete Nachweise im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hoch. 


  • Die Gebühren betragen 500 Euro pro Semester und werden mit der Immatrikulation bzw. Rückmeldung erhoben. Ratenzahlung und Stundung sind ausgeschlossen. Bei einer Exmatrikulation binnen vier Wochen nach Vorlesungsbeginn wird die bereits gezahlte Gebühr zurückerstattet. Bei einer Exmatrikulation zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

    Die Gebühren müssen zur Immatrikulation bzw. zur Rückmeldung an folgendes Bankkonto überwiesen werden:

    Empfänger: OTH Regensburg
    IBAN: DE90 7005 0000 2901 1903 15
    BIC: BYLADEMM
    Verwendungszweck (nicht Kundenreferenz): Matrikelnummer und Name

    Die spätestmögliche Frist für die Überweisung ist die Immatrikulations- bzw. Rückmeldefrist, die von der Abteilung Studium festgelegt wird.


  • Die bei Studienbeginn geltende Gebühr bleibt für die jeweilige Kohorte für die Dauer der Regelstudienzeit zuzüglich eines weiteren Fachsemesters unverändert.


  • Studierende, die die fälligen Gebühren nicht fristgerecht entrichten, können weder an Lehrveranstaltungen noch an den damit verbunden Prüfungen teilnehmen. Sie werden nicht immatrikuliert bzw. zum Ende des Semesters exmatrikuliert.


Kontakt

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an department-of-studies(at)oth-regensburg.de.