Hochschulübergreifende Promotionszentren
Konzept und Ziele
Seit 2023 konnten Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technische Hochschulen auf der Grundlage des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes das eigenständige Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche beantragen. Die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, die Hochschule für Angewandte Wissenschaften München und die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm überzeugten mit ihrem Konzept für hochschulübergreifende Promotionszentren in sechs Forschungsbereichen:
- Angewandte Informatik
- Center for Physical and Biomedical Engineering
- Energietechnik
- Integrales Bauen
- Materialien und Produktionstechnik
- Sozial- und gesundheitswissenschaftliche Gestaltung von Transformationsprozessen
Die Promotionszentren sind thematisch fokussiert und konzentrieren sich auf Fachbereiche mit besonderer Forschungsstärke. In jedem Zentrum sind mindestens 15 Professorinnen und Professoren aktiv, die ihre Forschungsstärke durch eingeworbene Drittmittelprojekte und Publikationen nachgewiesen haben und die Betreuung und Begutachtung von Promotionen übernehmen können. Eine gemeinsame Rahmenpromotionsordnung und ein gemeinsamer Lenkungsrat sorgen für einheitliche Prozesse und eine zentrumsübergreifende Steuerung, gewährleisten verbindliche Standards und etablieren Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Strategische Ziele der hochschulübergreifenden Promotionszentren
- Umfassende Qualitätssicherung in Promotionsverfahren etablieren – von der Betreuung über die Qualifizierung bis zur Begutachtung
- Profilbildende Schwerpunkte in forschungsstarken Bereichen ausprägen
- Synergien bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aktivieren
- Den Studierenden eine angemessene Qualifizierung vom Bachelor bis zur Promotion ermöglichen
- Den Promovierenden ein exzellentes wissenschaftliches Umfeld bieten
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit fördern
Promovieren an den Promotionszentren
Wer kann an den Promotionszentren promovieren?
Promotionsinteressierte können unter folgenden Bedingungen die Aufnahme in eines der Promotionszentren beantragen:
- Die Zulassungsvoraussetzungen laut Rahmenpromotionsordnung und Fachpromotionsordnung werden erfüllt
- Das Promotionsvorhaben passt in das Themenspektrum des Promotionszentrums
- Eine Betreuungsvereinbarung mit einem der professoralen Mitglieder des Zentrums wurde abgeschlossen
Weitere Informationen und Unterlagen: Näheres über die Zulassungsvoraussetzungen und den Annahmeprozess erfahren Sie auf der Seite des jeweiligen Promotionszentrums. Dort finden Sie auch eine Vorlage für die Betreuungsvereinbarung sowie einen Link zu der jeweils gültigen Rahmen- und Fachpromotionsordnung, sobald diese Materialien zur Verfügung stehen.
Wenn Ihr Promotionsvorhaben nicht in das Themenspektrum der Promotionszentren fällt, können Sie sich hier über eine kooperative Promotion an der OTH Regensburg informieren.
Was bedeutet die Beteiligung mehrerer Hochschulen?
- Die Promotionszentren werden gemeinsame wissenschaftliche Einrichtungen der drei Hochschulen aus Regensburg, München und Nürnberg
- Forschungsstarke Professorinnen und Professoren von allen beteiligten Hochschulen gehören dem Kollegium an
- Promotionsinteressierte können mit jedem Mitglied des Kollegiums eine Betreuungsvereinbarung abschließen
- Die Promovierenden können Angebote der Nachwuchsförderung von allen kooperierenden Hochschulen in Anspruch nehmen
- Der administrative Prozess wird über die Hochschule abgewickelt, an der das Promotionszentrum seinen Sitz hat ("Sitzhochschule")
Promotionszentren im Überblick
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über die inhaltliche Ausrichtung der einzelnen Promotionszentren und den Aufnahmeprozess.