Informationen zur Bewerbung für den Studiengang Bachelor of Science in International Mechanical Engineering (IME)

Voraussetzung für den Start des Studienangebotes ist eine ausreichende Teilnehmerzahl. Die Regelstudienzeit beträgt im Vollzeitstudium 7 Semester.

 

1. Qualifikationsvoraussetzungen

a) Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen über eine Qualifikation für ein Studium an Hochschulen gemäß der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV) in der jeweils geltenden Fassung verfügen.


b) Studienbewerberinnen und Studienbewerber erbringen einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder einen äquivalenten Sprachnachweis.

Anerkannt werden folgende Sprachnachweise:

  • Abschlusszeugnis eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums mit mindestens der Note „ausreichend”, bzw. mehr als 5 Punkte der gymnasialen Oberstufe im Fach Englisch nach dem Leistungsstand am Ende der Jahrgangsstufe 11 im Grundkurs (im G8: Leistungsstand am Ende der Jahrgangsstufe 10)
  • Zeugnis der Fachhochschulreife einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule oder Berufsoberschule mit mindestens der Note „ausreichend" im Fach Englisch
  • Zeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie, (Berufs)Fachschule oder Berufskolleg, in dem das GER-Niveau B1 (oder besser) für Englisch ausgewiesen ist, bzw. eine mit Erfolg abgelegte Ergänzungsprüfung mit mindestens der Note „ausreichend" im Fach Englisch, das Zeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe mit mindestens der Note „ausreichend" im Fach Englisch als erster Fremdsprache (Hauptsprache)
  • International Baccalaureate Englisch A HL
  • International English Language Testing System (IELTS), mit einer Gesamtnote von mindestens 5,0 Punkten bei einer Mindestleistung von 4,0 in allen Teilbereichen („IELTS General Training" wird nicht anerkannt)
  • Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 460 Punkten im „Paper-based Test" (TOEFL PBT) oder 50 Punkten im ”Internet-based Test" (TOEFL iBT)
  • Cambridge Englisch Qualifikation mit Niveau B1 oder höher
  • TELC, level B1
  • PTE Pearson Academic Test B1 (43-58 Punkte)
  • Abgeschlossene schulische oder akademische Vorbildung in englischer Sprache (Nachweis mittels Transcript of Records oder, sofern die Ausbildungssprache im Zeugnis nicht vermerkt ist, "Medium of Instruction" Bestätigung) 

c) Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, erbringen einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder einen äquivalenten Sprachnachweis.

Anerkannt werden folgende Sprachnachweise:

  • Goethe Zertifikat A2
  • telc Zertifikat A2
  • ÖSD A2
  • DSD Zeugnis Stufe I mit Niveau B1 in allen Prüfungsteilen

d) Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die keine einschlägige fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben oder eine nicht einschlägige Ausbildungsrichtung an der Beruflichen Oberschule belegt haben, müssen vor Studienbeginn eine einschlägige fachpraktische Ausbildung oder eine in Vollzeit erbrachte, mindestens sechswöchige dem gewählten Studiengang entsprechende praktische Tätigkeit nachweisen (Vorpraktikum). Der Nachweis ist vor der Aufnahme des Studiums, spätestens jedoch bis zum Eintritt in das berufsqualifizierende Praktikum (Antritt Modul Nr. 25) zu erbringen.

e) Für Studierende ist individuell die alternative Form des dualen Studiums möglich. Dafür ist ein Vertragsverhältnis der Studentin oder des Studenten mit einem von der Hochschule vertraglich zugelassenen Unternehmen oder entsprechender Einrichtung nachzuweisen.

Die Qualifikationsvoraussetzungen werden durch die Studien- und Prüfungsordung (SPO) geregelt.

 

2. Aufnahmeverfahren

Die Bewerbung erfolgt rein in elektronischer Form. Die Unterlagen müssen frist- und formgerecht im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochgeladen werden.

Bewerbungsfristen:
Für ein Wintersemester 1. Mai - 15. Juli

Dies sind Ausschlussfristen. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

 

3. Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden:

- Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, Zeugnis der Fachhochschulreife, etc.)
- Lebenslauf
- falls die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erhalten wurde: VPD von Uni-Assist / Zeugnis der Feststellungsprüfung vom Studienkolleg
- Nachweis Englischkenntnisse Niveau B1
- falls die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erhalten wurde: Nachweis Deutschkenntnisse Niveau A2
- falls schon ein Studium in Deutschland angefangen oder abgeschlossen wurde: Exmatrikulationsbescheinigung

Die Bewerbungsunterlagen müssen grundsätzlich vor der Bewerbungsfrist am 15. Juli im Bewerbungsportal hochgeladen werden.
Ausländische Zeugnisse müssen in Kopie und zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung eingereicht werden.
Die Hochschulzugangsberechtigung / VPD von Uni-Assist / Studienkolleg-Zeugnis können spätestens bis zum Ende der Nachreichfrist am 27. Juli nachgereicht werden.
Die VPD von Uni-Assist sollte mit einem Vorlauf von mindestens 6-8 Wochen beantragt werden.
Der Englischnachweis muss bis zum 15. Juli eingereicht werden.
Der Deutschnachweis kann im Falle einer Zulassung bis zum 28. August (Immatrikulationsfrist) nachgereicht werden.
Die Exmatrikulationsbescheinigung kann bis zum 28. August oder ggf. spätestens bis zum Semesterstart nachgereicht werden.

Für Fragen zu Unterlagen wenden Sie sich bitte an zulassung(at)oth-regensburg.de.
 

4. Sprachwahl

Die Unterrichtssprache in diesem Studiengang ist Englisch (teilweise Deutsch). Der Studiengang ist in zwei Language Blöcken aufgebaut:

Language Block A:
Studierende, die Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erbringen, werden dem Language Track A zugeordnet und belegen in den ersten vier Semestern die entsprechenden Pflichtmodule. (Deutsch als Fremdsprache 1&2 / Sprachausbildung 1&2)

Language Block B:
Studierende, die Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen, werden dem Language Block B zugeordnet. Hier wählen die Studierenden Sprachen aus dem Angebotskatalog für allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtmodule der Fakultät Angewandte Natur- und Kulturwissenschaften.

 

5. Servicegebühr für Nicht-EU-Studierende

Die OTH Regensburg erhebt seit dem Wintersemester 2024/25 auf Grundlage von Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) eine Servicegebühr für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern in englischsprachigen Studiengängen.

Die Höhe der Servicegebühr beträgt 500 € für jedes Semester und wird zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag mit der Immatrikulation bzw. Rückmeldung erhoben. Die Gebühr wird ausschließlich für die besondere Unterstützung und Betreuung der internationalen Studierenden in englischsprachigen Studiengängen an der OTH Regensburg verwendet.