Während des Aufenthalts

  • Hier finden Sie Lagepläne, damit Sie sich an der OTH Regensburg zurecht finden können: Campus Lagepläne


    • Das vorläufige Programm für jedes Semester wird 4-6 Wochen vor der Ankunft verschickt.
    • Organisatorische Angelegenheiten werden erledigt (Schlüssel für das Wohnheim, Anmeldung, wichtige Dokumente der OTH Regensburg, Anmeldung zur Krankenversicherung, Erhalt des Studierendenausweises etc.).
    • Unterstützung bei der Eröffnung eines deutschen Bankkontos (nur wenn nötig) - die meisten Studierenden können ein Online-Konto eröffnen oder ihre SEPA-Lastschrift von ihrer Bank für die Unterzeichnung des Wohnheimvertrags nutzen.
    • Treffen mit den Tutorinnen und Tutoren für weitere organisatorische Angelegenheiten
    • Freizeitaktivitäten und Ausflüge
    • Interkultureller Workshop (Sie können sich nach Ihrer Ankunft anmelden und erhalten weitere Informationen über den Workshop)
    • Offizielle Begrüßung durch International Office und International Coordinators der Fakultäten
    • Kursanmeldung über WebUntis mit Ihren Zugangsdaten, die Sie bei Ihrer Ankunft erhalten
    • NUR im September/ vor dem Wintersemester: Deutsch-Intensivsprachkurse

  • Für viele Studierende ist eine Nebentätigkeit während des Studiums oder in den Semesterferien notwendig, um sich den Lebensunterhalt zu sichern.

    Studierende aus EU-Ländern dürfen in der Regel wie deutsche Studierende in einem Neben­job arbeiten:

    • während des Semesters: 20 Stunden pro Woche
    • in den Semesterferien: Vollzeit

    Studierende aus Nicht-EU-Ländern bekommen im Normalfall keine Arbeits­erlaubnis und dürfen nur maximal 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeitserlaubnisfrei arbeiten (siehe Stempel im Pass). Wer mehr als 120 ganze Tage bzw. 240 halbe Tage in einem Job arbeiten will, der keine studentische Nebentätigkeit ist, muss sich das von der Ausländerbe­hörde genehmigen lassen!

    Bei rechtlichen Fragen zu Nebenjobs wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk.

    Wo finde ich Nebenjobs?

    Zeitarbeitsfirmen vermitteln ebenfalls studentische Nebenjobs.


  • OTH-Studierene können das gesamte Sportangebot der Universität Regensburg nutzen.

    In Regensburg gibt es außerdem zahlreiche Sportvereine und viele weitere Vereine.


  • Krankheits- und Notfälle

    • Polizei: 110 (ohne Vorwahl, auch vom Handy)
    • Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt: 112 (ohne Vorwahl, auch vom Handy): nur bei akuten, lebensbedrohlichen Notlagen wie Feuer, Unfall, Krankheit, wenn Sie nicht mehr selbst zum Arzt gehen können
    • Ärztlicher Bereitschaftsdienst (wenn Sie am Wochenende, an Feiertagen oder nachts medizinische Hilfe brauchen)
      • Raum Regensburg 01805 / 19 12 12
      • Bundesweit 116 117
    • Notaufnahme des Universitätsklinikums 0941 / 944-2310
      (bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen; täglich 24 Stunden geöffnet; Ad­resse: Franz-Josef-Strauß-Allee 11, Bus: Linie 6, Richtung Klinikum)
    • Ärztliche Notfallpraxis Krankenhaus Barmherzige Brüder: 0941 / 3690 (wenn Beschwerden außerhalb der üblichen Sprechzeiten auftreten, steht Ihnen ein Allgemeinarzt zur Verfügung; Adresse: Prüfeninger Str. 86, Bus: Linie 1, Richtung Prüfening)
    • Zahnärztlicher Notdienst / Universitätsklinikum: 0941 / 944-0 (wenn Sie am Wochenende, an Feiertagen oder nachts einen Zahnarzt brauchen)
    • Frauennotruf: 0941 / 24171 (Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexualisierten Gewalterfahrungen)
    • Telefonseelsorge: 0800 / 1 11 01 11 oder 1 11 02 22 (nur Gespräche auf Deutsch; zum internationalen Angebot der TelefonSeelsorge)

    Krankentransport

    Ein Krankentransport wird in der Regel von der Krankenkasse nur bezahlt, wenn er ärztlich verordnet wird. Er ist für Personen gedacht, die wegen der Schwere ihrer Erkrankung kein Taxi nehmen können. Bei privaten Krankenversicherungen muss man prüfen, ob diese Leistung in der Police ent­halten ist. Ist diese Leistung nicht enthalten, wird die private Krankenversiche­rung die Kosten wahrscheinlich nicht übernehmen. Ein Krankentransport kostet im Durchschnitt etwa 600 €!

    Was brauche ich beim Arzt oder im Krankenhaus?

    Studierende, die eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen, müssen diese beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen.

    Studierende aus dem nicht-europäischen Raum, die eine private oder gesetz­liche Krankenversicherung für Deutschland haben, müssen die jeweilige Versi­cherungskarte vorlegen.