Wichtige Fragen für Studierende und Studieninteressierte

Wichtige Fragen und Antworten für Studierende

  • Wenn Sie Ihre Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten (dies wäre in den meisten Bachelorstudiengängen also am Ende des 9. Semesters der Fall; Architektur: 8. Semester / Europäische Betriebswirtschaft: 10. Semester), erhalten Sie auf alle Prüfungsleistungen, die Sie noch nicht erstmalig angetreten haben, eine Fristfünf. Die Regelstudienzeit bestimmt Ihre Studien- und Prüfungsordnung. Sie hätten dann im 10. Semester zwingend einen Zweitversuch und spätestens im 12. Semester einen Drittversuch zu schreiben. Für eine Prüfung, die laut Studien- und Prüfungsordnung im 2. oder 3. Studienabschnitt liegt, können Sie einen Viertversuch nutzen; man hat aber im gesamten Studium nur einen einzigen vierten Versuch. Für die Bachelorarbeit hat man nur zwei Versuche. Es empfiehlt sich daher, die Bachelorarbeit bis zum Ende des 9. Semesters anzumelden (vgl. RaPO §8 und §10 sowie APO §18 und §20).

    Änderungen durch Corona

    In einem Bachelorstudiengang von sieben Semestern Regelstudienzeit (bitte Ausnahmen Bachelor Architektur und Europäische Betriebswirtschaft beachten!) haben Studierende, die im SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021 und im WiSe 2021/2022 immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, eine individuelle Regelstudienzeit von elf Semestern statt sieben Semestern. Je genanntem Semester würde sich also die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verschieben. Fristfünfen wären erst nach zwei weiteren Semestern, im oben genannten Fall also am Ende des 13. Fachsemesters, auf offene Leistungen zu vergeben (vgl. Art. 99 BayHSchG).
    Beispiele:
    1. Eine Studentin oder ein Student ist seit dem Sommersemester 2020 an der OTH Regensburg immatrikuliert und war seitdem nicht beurlaubt. Er bzw. sie bekäme demnach erst am Ende des 13. Semesters Fristfünfen.
    2. Eine Studentin oder ein Student begann das Studium im Sommersemester 2021 und war seitdem nicht beurlaubt. Er bzw. sie bekäme demnach erst am Ende des 11. Semesters Fristfünfen.
    3. Eine Studentin oder ein Student begann das Studium im Sommersemester 2021, war allerdings im Wintersemester 2021/2022 ein Semester lang beurlaubt. Er bzw. sie bekäme demnach am Ende des 10. Semesters Fristfünfen auf noch offene Leistungen im Erstversuch.

    Die Allgemeine Studienberatung oder Ihre Studienfachberatung kann Ihnen hierzu eine orientierende Beratung anbieten. Rechtsverbindliche Auskünfte zu Ihrem individuellen Studienverlauf und Ihren Fristen erhalten Sie im Referat Prüfungen und Praktikum. Eine allgemeine Angabe zu Ihrer individuellen Regelstudienzeit entnehmen Sie bitte Ihrer Immatrikulationsbescheinigung, die Sie sich im Studierenden-Service-Portal downloaden können.


  • Zur Sicherheit bewerben Sie sich bitte innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen für einen anderen Studiengang an der OTH Regensburg oder an einer anderen Hochschule. Eine Bewerbung ins erste und parallel auch ins höhere Semester ist erlaubt. Nach Prüfungsnotenbekanntgabe ist eine Bewerbung in NC-Studiengänge oder in ein höheres Semester in der Regel nicht mehr zum kommenden Semester möglich, da die Bewerbungsfrist dann bereits abgelaufen ist. Eine Bewerbung in das erste Semester NC-freier Studiengänge ist jedoch auch nach der Prüfungsbekanntgabe möglich.

    Bitte wenden Sie sich vor Bewerbungsfristende an das Referat Prüfungen und Praktikum, an die Allgemeinen Studienberatung oder Ihre Studienfachberaterin bzw. Ihren Studienfachberater, um sich wegen möglicher Fristen beraten zu lassen. Näheres zu Wiederholungsprüfungen können Sie auch in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) nachlesen.

    Bitte lassen Sie sich, falls Sie BAföG beziehen sollten und den Studiengang wechseln müssen, auch im BAföG-Amt beraten, ob eine Weiterfinanzierung möglich ist.


  • Sie dürfen denselben Studiengang an der OTH Regensburg nicht mehr studieren.

    Sie können sich (innerhalb der Bewerbungsfristen) an der OTH Regensburg für jeden anderen Studiengang bewerben und ggf. im höheren Semester starten. Eine Bewerbung ins erste und gleichzeitig ins höhere Semester ist hierbei an der OTH Regensburg erlaubt.

    Welche Studiengänge Sie in diesem Fall an einer anderen Hochschule wieder aufnehmen dürfen, ist Entscheidung der aufnehmenden Hochschule. Bitte informieren Sie sich an der Zielhochschule.


  • Sie haben nun folgende Möglichkeiten:

    • Bewerbung für einen für Sie passenden NC-freien Studiengang an der OTH Regensburg
    • In manchen Fällen gibt es ein sog. koordiniertes Nachrückverfahren für NC-Studiengänge unter www.hochschulstart.de, so ist eine Bewerbung für NC-Studiengänge auch nach Fristende möglich.
    •  Bewerbung an einer anderen Hochschulen.  Achtung: Sie müssten dort abklären, ob Sie in Ihrem Studiengang trotz sog. Zwangsexmatrikulation weiterstudieren dürften! Bitte wenden Sie sich an die Studienberatungen der jeweiligen Hochschulen!
    • Nutzung der sog.Studienplatzbörse im Hochschulkompass
    • Nachfrage bei Universität, ob Sie dort ggf. in Ihrem aktuellen Studiengang weiterstudieren dürfen (Voraussetzung: Vorliegen einer fachgebundenen Hochschulreife / Allgemeinen Hochschulreife)
    • Bewerbung für ein erstes (oder höheres) Semester eines anderen Studiengangs während des nächsten Bewerbungszeitraums an der OTH Regensburg
    • Teilnahme am OTH-Schnupperstudium(zur nochmaligen Studienorientierung)
    • evtl. Bewerbung für Ausbildungsstelle --> Kontakt:

               Arbeitsagentur Regensburg

              E-Mail an Regensburg.Berufsberatung-152(at)arbeitsagentur.de oder Kontakt via Kontaktformular

               (Bitte Telefonnummer mit angeben, damit man Sie zurückrufen kann.)

               0800 4 5555 00 (Hotline ist kostenfrei)

     

    Bitte beachten Sie auch folgendes:

    • Exmatrikulation – bei verlorenem Studierendenstatus bitte, falls Sie BAföG beziehen sollten, das BAföG-Amt sowie die Familienkasse etc. kontaktieren und mit Ihrer Krankenkasse Ihren Versicherungsstatus klären!
    • Gegebenenfalls müssen Sie Ihr Studentenwohnheimzimmer kündigen. Kontaktieren Sie deshalb bitte zeitnah die Verwaltung Ihres Wohnheims!
    • Weitere Infos zum Thema Studienabbruch/-alternativen finden Sie beispielsweise unter www.studienaussteiger.de, www.studienabbrecher.de oder www.switch-zur-ausbildung.de.

     


  • Grundsätzlich erwerben Sie nach zwei Semestern erfolgreichen Studiums an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) die sog. fachgebundene Hochschulreife, mit der Sie "eng verwandte" Studiengänge an einer Universität studieren dürften. Dazu müssen alle in den ersten 2 Semestern vorgesehen Credits (meist 60) erworben worden sein.

    Für Lehramtsstudiengänge kann man in der neuen Qualifikationsverordnung einsehen, welche Studiengänge als eng verwandt betrachtet werden.

    Für alle anderen Studiengänge fragen Sie bitte im Einzelfall an der Zieluniversität nach, denn die aufnehmende Universität entscheidet über die Ähnlichkeit.

    Für die Universität Regensburg rufen Sie bitte in der Zentralen Studienberatung an: Tel. 0941/943 2219.

    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge an Universitäten wird in Bayern für Bewerberinnen und Bewerber, die sich nach zwei erfolgreichen Semestern an einer HAW an einer Universität bewerben, und für Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium jeweils nur eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen vergeben. Sie müssen das Studium an der Universität sehr wahrscheinlich im ersten Semester beginnen.

    Mit dem Bachelor-Abschluss einer HAW erhalten Sie die sog. allgemeine Hochschulreife und Sie könnten sich an einer Uni für alle Studiengänge bewerben. Auch hier wird in zulassungsbeschränkten Studiengängen jeweils nur eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen vergeben.

    Eine Notenbestätigung können Sie sich jederzeit aus HISinOne ausdrucken. Für eine abgestempelte Bestätigung gehen Sie bitte mit einem bereits ausgedruckten Exemplar ins Referat für Prüfungen und Praktikum.

     


  • Sie sind bis zum Semesterende Studentin oder Student der OTH Regensburg und können bis dahin Ihren Studierendenausweis in Form der OTH-Regensburg-Karte in vollem Umfang nutzen.


  • Unser ZWW (Zentrum für Weiterbildung und Wissensmanagement) bietet ein umfangreiches Weiterbildungsangebot an und berät Sie gerne. Hier finden Sie außerdem wichtige Fragen und Antworten rund ums Thema berufsbegleitendes Studium und Weiterbildung.


  • Falls Sie den Studiengang wechseln möchten, können Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen der OTH Regensburg für den gewünschten neuen Studiengang bewerben und ggf. im höheren Semester starten (siehe Frage Nr. 4). Eine Bewerbung ins erste und gleichzeitig ins höhere Semester ist hierbei erlaubt und wird sogar empfohlen. Der Bewerbungsablauf für interne Studiengangwechslerinnen und -wechsler ist hierbei prinzipiell derselbe wie bei der Bewerbung in ein erstes Semester; auch müssen sämtliche Unterlagen erneut eingereicht werden (siehe "Info zur Bewerbung" auf den jeweiligen Studiengang-Homepages). Falls Sie sich erneut über www.hochschulstart.de bewerben müssen (da Zulassungsbeschränkung im Wunschstudiengang), verwenden Sie bitte Ihre BID- und BAN-Kennung aus Ihrem vorherigen Bewerbungsverfahren (Achtung: Ihr Benutzerkonto bei hochschulstart wird nach einjähriger Inaktivität gelöscht--> in diesem Fall bitte neu registrieren!). Bei HISinOne, dem Portal der OTH Regensburg, ist eine Neubewerbung erforderlich.

    Sie müssen sich während des Bewerbungsprozesses nicht aktiv exmatrikulieren. Im Rahmen der Immatrikulation für den neuen Studiengang kreuzen Sie dann im Antrag auf Immatrikulation an, ob Sie im alten Studiengang exmatrikuliert werden möchten, also diesen beenden möchten.

    Bei einem internen Studiengangwechsel behalten Sie Ihren Studierendenausweis und Ihre Matrikelnummer; der neue Studiengang wird dann bei der Validierung auf die Karte aufgedruckt.

    Melden Sie sich bei einem geplanten Wechsel bitte nicht in Ihrem aktuellen Studiengang zurück! Falls Sie eine Zulassung für den neuen Studiengang erhalten, überweisen Sie bitte den Rückmeldebeitrag im Rahmen der Immatrikulation; falls Sie eine Absage erhalten sollten oder doch nicht wechseln wollen, können Sie auch noch im Zeitraum nach der Notenbekanntgabe den Betrag überweisen (ohne ein zusätzliches Erklärungsschreiben).

    Hinweis: Wenn Sie ab dem 2. Semester den einen Studiengang beenden und einen neuen beginnen möchten, setzen Sie sich bitte vorher mit dem BAföG-Amt in Verbindung, um zu klären, ob eine Förderung des neuen Studiengangs noch möglich ist.


  • Wichtig ist, dass Sie VOR dem Studiengangwechsel Rücksprache mit der Ausländerbehörde halten! Ein Wechsel, der erfolgsversprechend begründet wird, ist in der Regel möglich und wird im Normalfall von der Ausländerbehörde auch unterstützt.

    Bitte beachten Sie!!! Sollten Sie jedoch die Ausländerbehörde nicht frühzeitig über den Wechsel eines Studiengangs informieren, könnten Sie des Landes verwiesen werden!

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Sarah Ostermeier und Anna Boger (international-students(at)oth-regensburg.de) aus dem International Office.


  • Wenn Sie überlegen Ihr Studium abzubrechen oder es bereits abgebrochen haben, können Sie sich zur Beratung (z. B. für eine Berufsausbildung) an folgende Stellen wenden:

    bfz Regensburg:
    Donaustaufer Straße 115
    93059 Regensburg

    Telefon: +49 941 40207-0
    E-Mail: info-r(at)bfz.de

     

    Handwerkskammer:
    https://www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/bewerbungs-und-karrieretipps/angebote-fuer-studienaussteiger

     

    Ausbildungsberatung der IHK Regensburg:
    https://www.ihk-regensburg.de/hauptnavigation/aus-und-weiterbildung/ausbildung/berufsorientierung/quereinstieg-ausbildung/karrierewechsel-studium-neustart-dual--1351062

     

    Arbeitsagentur Regensburg

              E-Mail an Regensburg.Berufsberatung-152(at)arbeitsagentur.de oder Kontakt via Kontaktformular

              (Bitte Telefonnummer mit angeben, damit man Sie zurückrufen kann.)

              0800 4 5555 00 (Hotline ist kostenfrei)

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    Mit dem bayernweiten Projekt "IBIzA" und der Kampagne "Switch-zur-Ausbildung" werden gezielt junge Menschen angesprochen, die an und in ihrem Studium Zweifel haben und/oder scheitern. Dabei geht es nicht um ein Abwerben von Studierenden, sondern um das Aufzeigen berufsbezogener Alternativen jenseits von Universität und Hochschule. Denn viele junge Menschen mit Problemen im Studium wissen gar nicht, welche Möglichkeiten die IHK-Berufe in der Aus- und vor allem auch der Fort- bzw. Weiterbildung für den Start in ein erfülltes Berufsleben bieten.
     
    Unter www.switch-zur-ausbildung.de finden Sie weitere Einzelheiten zum Projekt, das vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert wird.


  • Wichtige Informationen finden Sie auf der Seite "Studieren mit Behinderung/chronischer Erkrankung".

    Bitte nehmen Sie unbedingt Kontakt mit Andrea März-Bäuml, Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung, auf, um zu klären, ob Sie zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben.

    E-Mail: andrea.maerz-baeuml(at)oth-regensburg.de / Telefon: 0941/943 9710


  • Das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz ist Ihr Ansprechpartner für BAföG. Sollten Sie nicht BAföG-berechtigt sein, gibt es verschiedene Kredite, die beantragt werden können, oder andere Möglichkeiten. Bitte melden Sie sich dazu bei der Sozialberatung des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz.
    Auch Stipendien können Ihnen helfen Ihr Studium zu finanzieren. Es gibt verschiedene Kriterien um ein Stipendium zu erhalten; hervorragende Noten sind nicht immer zwingend nötig. Wenden Sie sich gerne an unseren Career Service, um einen Termin für eine individuelle Stipendienberatung auszumachen.


  • Die OTH Regensburg bietet verschiedene Seminare für Lern- und Arbeitstechniken über den Career Service oder das AW-Programm (Sozial- und Methodenkompetenz) an. Beim AW-Programm können Sie mit den Seminaren eventuell sogar Credits für Ihr Studium erwerben.
    Zusätzlich gibt es die Möglichkeit einer Lernberatung in der Psychosozialen Beratung.


  • 1.    Wenn Sie die Fachhochschulreife besitzen und an einer Fachhochschule studieren, können Sie u. U. die fachgebundene Hochschulreife erreichen. Infos dazu finden Sie unter Frage und Antwort Nr. 5 und unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayQualV/true

    2.    Wo kann man Lehramt studieren? https://studienwahl.de/studienfelder/lehraemter/bayern

    3.    Zuordnung von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife zu Hochschulstudiengängen nach §§ 1, 4 und 5 QualV in Bayern Zuordnungsliste HIER

    4.    Suche nach Lehramtsstudiengängen deutschlandweit: www.hochschulkompass.de

    5.    Beispiel für Pädagogikstudiengang an einer bayerischen Fachhochschule: Ingenieurpädagogik, Hochschule Landshut https://www.haw-landshut.de/hochschule/fakultaeten/interdisziplinaere-studien/studiengaenge/ingenieurpaedagogik-bachelor.html

    6.    Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung: https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/mittelschule/quereinstieg.html

    7.    Beispiel für Bachelor Betriebswirtschaft mit anschließendem Master Wirtschaftspädagogik mit der Möglichkeit, ins Lehramt zu kommen: https://www.uni-bamberg.de/lehramt/lehramtberuflicheschulen/wirtschaftspaedagogik/


  • Über diese Internetseite erfahren Sie, was Sie als Studentin oder Student machen müssen, um ein ermäßigtes Deutschlandticket zu erhalten:

    https://bahnland-bayern.de/de/ermaessigungsticket


Wichtige Fragen und Antworten für Studieninteressierte

  • Bitte füllen Sie zunächst den Online-Bewerbungsantrag aus und laden Sie die geforderten Unterlagen im Bewerbungsportal hoch. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist vor der Bewerbung an der OTH Regensburg eine Registrierung auf www.hochschulstart.de notwendig. Sie können sich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben.

    Lesen Sie unbedingt die Infos zur Bewerbung auf der Homepage Ihres Wunschstudiengangs sowie die Informationen auf der Seite zur Studienbewerbunggut durch und beachten Sie die jeweils gültigen Bewerbungsfristen.


  • Wenn Sie momentan extern, also an einer anderen Hochschule oder Universität, immatrikuliert sind, müssen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung erst zur Einschreibung im neuen Studiengang an der OTH Regensburg einreichen bzw. hochladen – noch nicht zur Studienbewerbung. Es ist nur wichtig, dass in Ihrem Bewerbungsstatus steht, dass Sie am Verfahren teilnehmen bzw. Ihre Bewerbung gültig ist.

    Interne Studiengangwechslerinnen und -wechsler beachten bitte unsere Frage und Antwort Nr. 8.


  • An der OTH Regensburg sind einige Bachelorstudiengänge zulassungsbeschränkt (sog. „NC-Verfahren“). Es gibt aber auch zulassungsfreie Studiengänge und solche mit Eignungsverfahren. Informationen zur Zulassungsart finden Sie auf den jeweiligen Studiengang-Homepages (Studiengangsübersicht).

    Grundsätzliches zum NC-Zulassungsverfahren (örtliches Auswahlverfahren):

    Der Numerus Clausus (NC) steht nie vorher fest, sondern wird immer erst im Nachhinein gebildet, wenn das Zulassungsverfahren abgeschlossen ist. Er weist die Note des letzten zugelassenen Bewerbers bzw. der letzten zugelassenen Bewerberin für einen Studiengang aus. Ein NC ist notwendig, wenn für einen Studiengang erfahrungsgemäß mehr Bewerbungen eingereicht werden, als die OTH Regensburg für diesen Studiengang Plätze anbieten kann.

    Eine Zulassung über Wartesemester gibt es seit dem Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2024 nicht mehr!

    Für bestimmte Personengruppen gibt es Sonderquoten, die in der Zulassung berücksichtig werden. Unter gewissen Umständen, z. B. in einem dualen Verbundstudium, wäre auch eine sog. Vorwegzulassung möglich. Nähere Infos finden Sie hier.


  • An dieser Stelle finden Sie ein Überblick über die (in Bayern) gängigsten Hochschulzugangsberechtigungen (HZB), wobei die Darstellung nicht abschließend ist. Eine umfassende Beratung, auch zu den hier nicht genannten Hochschulzugangsberechtigungen, erhalten Sie durch unser Referat Zulassung und Organisation.


    Bitte achten Sie darauf, ob Ihr Zeugnis den Vermerk enthält, dass Sie ein Studium in allen Bundesländern bzw. in Bayern aufnehmen dürfen! Beachten Sie bitte auch die Besonderheiten Ihres Wunschstudiengangs, die Sie auf der jeweiligen Studiengangseite unter „Infos zur Bewerbung“ nachlesen können. Manche Studiengänge erfordern z. B. ein sog. Vorpraktikum.  

    Mit der Fachhochschulreife, die man z. B. in der zwölften Klasse einer FOS/BOS (Beruflichen Oberschule) erwirbt, kann man sich an der OTH Regensburg, also an einer Fachhochschule, ohne Fachbindung, also für alle Studiengänge, bewerben.

    Die Fachhochschulreife ist nicht zu verwechseln mit der fachgebundenen Fachhochschulreife, die man bei verschiedenen Berufsabschlüssen ergänzend ablegen kann. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:https://www.km.bayern.de/eltern/abschluesse/hochschulreife/fachhochschulreife.html

    Mit der fachgebundenen Hochschulreife, die man beispielsweise in einer 13. Klasse einer FOS/BOS (ohne zweite Fremdsprache!) erlangt, können sich Studieninteressiert ohne Fachbindung für alle Studiengänge an der OTH Regensburg, also einer Fachhochschule, sowie fachgebunden für ausgewählte Studiengänge an Universitäten bewerben.
    Nähere Informationen hierzu sowie eine Liste zur Fachbindung finden Sie auch in diesem Fall auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/eltern/abschluesse/hochschulreife/fachgebundene-hochschulreife.html


    Mit einer allgemeinen Hochschulreife, die man z. B. in der 13. Klasse einer FOS/BOS (mit zweiter Fremdsprache!) oder an einem Gymnasium erlangen kann, kann man sich ohne Fachbindung für alle Studiengänge sowohl an Fachhochschulen als auch an Universitäten bewerben.
    Nähere Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.km.bayern.de/eltern/abschluesse/hochschulreife/allgemeine-hochschulreife.html

    Falls Sie über eine berufliche Qualifizierung verfügen (ggf. zusätzlich zu einer der genannten HZB), lesen Sie gerne auch die Informationen in unserer Frage und Antwort Nr. 25.


  • Das Vorpraktikum muss in vielen Studiengängen der Fakultäten Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften und im Studiengang Industriedesign idealerweise zur Immatrikulation – spätestens aber kurz vor Studienbeginn – abgeleistet sein. Spätestens bis zum Studienbeginn muss der Vorpraktikumsnachweis in unserem Referat Zulassung und Organisation nachgereicht werden, sonst verliert man den Anspruch auf den Studienplatz. Zur Bewerbung ist das Vorpraktikum noch nicht notwendig - der ggf. noch fehlende Vorpraktikumsnachweis wird dann in Ihrem Bewerbungsportal bei „fehlende Unterlagen“ aufgeführt. Dies hat allerdings keine Auswirkungen auf Ihre Zulassungschancen.

    In vielen anderen Studiengängen darf das Vorpraktikum im Laufe des Studiums nachgeholt werden.

    Detaillierte Infos zum Vorpraktikum und auch zu einer möglichen Anerkennung z. B. durch den Besuch einer gewissen FOS/BOS-Fachrichtung oder einer vorherigen Berufsausbildung "erhalten Sie auf der jeweiligen Studiengangseite bei den "Infos zur Bewerbung". Falls es dort keinen Button zum Vorpraktikum gibt, ist dieses für Ihren Wunschstudiengang nicht erforderlich. 

    Die OTH Regensburg vermittelt für das Vorpraktikum keine konkreten Firmen; um diese kümmern Sie sich bitte selbst. Ideen für Firmen, in denen nach Absprache das Vorpraktikum abgeleistet werden könnte, finden Sie beispielsweise unter www.connecta-regensburg.de.


  • Zur Anrechnung von Prüfungsleistungen finden Sie auf der Homepage im Punkt "Anrechnung" ein Antragsformular. Diesen Antrag reichen Sie bitte für das erste Semester spätestens zehn Tage nach Studienbeginn ausgefüllt und mit Notennachweis des Prüfungsamts Ihrer (früheren) Hochschule ein. Die Prüfungskommission der Fakultät entscheidet über die Anrechenbarkeit. Bei der Bewerbung für ein höheres Semester muss dieser Antrag schon bei der Bewerbung mit eingereicht werden (siehe Frage und Antwort Nr. 25). Auch Prüfungsleistungen des aktuellen Semesters können Ihnen nachträglich angerechnet werden. In der Allgemeinen Studienberatung können wir dazu, welche Prüfungen Ihnen angerechnet werden, leider keine Aussage treffen; dies entscheidet die Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs.


  • Zur Anrechnung von Prüfungsleistungen finden Sie auf der Homepage unter dem Punkt "Anrechnung" ein Antragsformular. Diesen Antrag reichen Sie bitte für das erste Semester spätestens zehn Tage nach Studienbeginn ausgefüllt mit entsprechenden Nachweisen ein. Die Prüfungskommission der Fakultät entscheidet über die Anrechenbarkeit. In der Allgemeinen Studienberatung können wir dazu, welche Prüfungen Ihnen angerechnet werden, leider keine Aussage treffen. Dies entscheidet die Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs.

    Bei der Bewerbung ins höhere Semester muss dieser Antrag schon bei der Bewerbung mit eingereicht werden (siehe Frage und Antwort Nr. 25).


  • Bitte beachten Sie stets ie Informationen zur Bewerbung für den von Ihnen gewünschten Studiengangs (Studiengangsübersicht). Dort finden Sie gesonderte Informationen zur Bewerbung ist höhere Semester. Bitte beachten Sie die gesonderten Bewerbungsfristen für die Bewerbung in ein höheres Semester!

    Zur Anrechnung von Prüfungsleistungen finden Sie auf der Homepage unter dem Punkt "Anrechnung" in Antragsformular. Diesen Antrag müssen Sie bitte bei der Bewerbung gemeinsam mit den Notenbescheinigungen Ihrer (früheren) Hochschule hochladen. Tragen Sie alle Prüfungen ein, die angerechnet werden sollen.

    Für die Bewerbung in ein höheres Semester gilt:

    Grundsätzlich ist ein Wechsel möglich. Ob Sie einen Platz bekommen, hängt insbesondere sowohl davon ab, welche Ihrer früheren Leistungen die Fakultät anrechnen kann, als auch, ob in dem betreffenden Semester ein Platz frei ist. Für die Zurechnung einer Bewerberinnen oder eines Bewerbers zu einem bestimmten Semester ist nicht die Zahl der nachgewiesenen Semester, sondern der tatsächliche Fortschritt im Studium maßgeblich; dies entscheidet die Prüfungskommission der Fakultät, die die Module und Prüfungen abgleicht. In der Allgemeinen Studienberatung können wir dazu, welche Prüfungen Ihnen angerechnet werden, leider keine Aussage treffen.

    In NC-Studiengängen, wie z. B. Business Mangament und Soziale Arbeit, werden wegen des Numerus Clausus nur dann Studierende in ein höheres Semester aufgenommen, wenn andere Studierende vorzeitig das Studium abbrechen.


  • Grundsätzlich ist eine Bewerbung ins höhere Semester zu jedem Semester möglich (siehe Frage und Antwort Nr. 23).

    Lesen Sie bezüglich eventueller Anrechnungen bitte unsere Frage und Antwort Nr. 21. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer Bewerbung für das höhere Semester bei der Anerkennung von Prüfungsleistungen nur solche Prüfungsleistungen berücksichtigt werden können, die bis spätestens 15.06. bzw. 15.01. nachgewiesen werden können. Prüfungsleistungen, die im jeweils aktuell laufenden Semester erworben werden, können daher erst zu Beginn des folgenden Semesters auf Antrag angerechnet werden. Somit ist ein Wechsel nach dem ersten Semester an einer anderen Hochschule unrealistisch.


  • Informationen dazu, wie Sie ohne (Fach-)Abitur studieren können, finden Sie bei dem von Ihnen gewünschten Studiengang bei den Informationen zur Bewerbung (Studiengangsübersicht) im Punkt "Ohne Abitur".

    Infos zur Anrechnung von Prüfungsleistungen finden Sie in unserer Frage und Antwort Nr. 22.

    Weiterführende, interessante Infos finden Sie unter https://www.weiter-studieren-in-bayern.de/.


  • Bewerbungsfrist für ein erstes Semester:

    Für das SoSe 15.11. bis 15.01.
    Für das WiSe 01.05. bis 15.07.

    (Achtung: Die Frist für die Bachelorstudiengänge Industriedesign, Architektur und Hebammenkunde endet bereits am 15.06.!)

    Wenn Sie zu dieser Zeit im Ausland sind, gehen Sie am besten wie folgt vor:

    Wenn Sie Zugang zum Internet haben, können Sie sich problemlos digital bei uns an der OTH Regensburg bewerben. Welche Unterlagen bei der Bewerbung hochgeladen werden müssen, finden Sie bei den Informationen zur Bewerbung auf der Homepage Ihres gewünschten Studiengangs (Studiengangsübersicht).

    Auch die Immatrikulation findet digital statt. Der Immatrikulationsantrag und die Datenschutzerklärung müssen jedoch ausgedruckt, unterschrieben und eingescannt werden. Diese Dokumente können dann bis spätestens zur Immatrikulationsfrist, die Ihnen nach Annahme des Studienplatzes mitgeteilt wird, hochgeladen werden. Ein frühzeitiges Hochladen ist zu empfehlen, da nur so rechtzeitig auf wichtige und eventuell noch fehlende Unterlagen hingewiesen werden kann.

    Sollten Sie selbst keinen Zugang zum Internet haben, könnte eine Person Ihres Vertrauens (mit entsprechender Vollmacht) Ihre Bewerbung und Immatrikulation übernehmen. Stimmen Sie sich hierzu gerne im Vorfeld mit unserem Referat Zulassung und Organisation ab.

    Bitte beachten Sie:

    Bewerberinnen und Bewerber, die ein Zulassungsangebot erhalten haben, müssen sich digital und fristgerecht immatrikulieren. Die Immatrikulationsfrist und das weitere Vorgehen wird Ihnen im Bewerbungsportal mitgeteilt, wenn Sie die Online-Annahmeerklärung (bei NC-Studiengängen: beide Online-Annahmeerklärungen - über hochschulstart.de und HISinOne) vollzogen haben. Den Zulassungsbescheid von Hochschulstart erhalten Sie (für einen NC-Studiengänge) anschließend per Post/Mail; dies können sie selbst wählen. Der Termin zur digitalen Immatrikulation ist voraussichtlich für ein Wintersemester Mitte August/Anfang September bzw. für ein Sommersemester Mitte Februar/Anfang März. Bitte bedenken Sie, dass Sie die Bewerbung, die Immatrikulation und auch Unterlagen form- und fristgerecht hochladen müssen.


  • Masterstudiengänge werden sowohl an Universitäten als auch an Hochschulen national und international angeboten. Die Anzahl der angebotenen Masterstudiengänge in Deutschland steigt jährlich. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Masterstudiengang in Vollzeit, via Fernstudium, berufsbegleitend oder dual in privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen zu absolvieren.
    Um Sie in der Fülle der Möglichkeiten bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen, finden Sie im Folgenden einige Entscheidungskriterien zur Evaluation Ihres geeigneten Masterprogramms.

    Allgemeine Informationen zu Masterstudiengängen innerhalb Deutschlands finden Sie auch unter folgenden Internet-Adressen sowie auf Veranstaltungen wie Master-Messen:


    Die Masterstudiengänge divergieren in folgenden Kriterien sowohl zwischen den verschiedenen Studienorten als auch innerhalb der Hochschulen zwischen verschiedenen Programmen:

    • Dauer (meist 2 bis 4 Semester)
    • Kosten (berufsbegleitende Masterstudiengänge sind in der Regel kostenpflichtig)
    • Zulassungsvoraussetzungen
    • Bewerbungsfristen

    Daher ist es ratsam, sich individuell auf den Onlineportalen der Universitäten und Hochschulen zu informieren sowie Beratungsangebote der Wunschhochschule wahrzunehmen. Um einen Einblick in die Studierendenperspektive von Masterstudierenden bestimmter Studiengänge zu erhalten, sollte Kontakt mit den jeweiligen Fachschaften und Alumni-Netzwerken aufgenommen werden.


  • Grundsätzlich ist das duale Studium an der OTH Regensburg in vielen Studiengängen möglich (ggf. auf Anfrage). An der OTH Regensburg wird sowohl das Verbundstudium als auch das Studium mit vertiefter Praxis angeboten. Bitte beachten Sie die Sonderformen des dualen Studiums in der Fakultät Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften.

    Im Verbundstudium verbinden Sie das Studium mit einer Berufsausbildung und erwerben neben dem Hochschulabschluss einen Berufsausbildungsabschluss (IHK oder HWK). Im Studium mit vertiefter Praxis (SmvP) verbinden Sie das Studium mit einer praktischen Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb, in dem Sie in den Semesterferien und im Praxissemester tätig sind.

    Unter Hochschule Dual finden Sie weitere Informationen zu den Modellen; insbesondere die FAQ und Musterverträge im Downloadbereich geben interessante Einblicke in ein duales Studium.

    Auf der Homepage zum dualen Studium an der OTH Regensburg finden Sie auch Informationen dazu, mit welchen Unternehmen, Behörden und Einrichtungen die Hochschule derzeit kooperiert. Grundsätzlich können Sie auch gerne bei anderen Praxispartnern, die noch nicht mit der OTH Regensburg kooperieren, bezüglich der Möglichkeit eines dualen Studiums anfragen. Nähere Infos finden Sie auf der soeben genannten Homepage im Punkt "Kooperationspartner der OTH Regensburg werden".

    Für den Studienplatz an der OTH Regensburg müssten Sie sich dann mit einer Kopie des Ausbildungsvertrag (Verbundstudium) oder Arbeitsvertrag (Studium mit vertiefter Praxis) bewerben. Da bei einem Studium mit vertiefter Praxis ein Einstieg prinzipiell auch noch bis zum Ende des Vorlesungszeit des 4. Semesters möglich ist, kann der Arbeitsvertrag in diesem Fall entsprechend nachgereicht werden.

    Bewerbungsablauf im Verbundmodell:

    Es gibt auch im dualen Studium in zulassungsbeschränkten Studiengängen keine Garantie, einen Studienplatz zu erhalten. Allerdings gibt es zwei "Zusatzchancen":

    Zum einen gibt es für duale Bewerbungen im Verbundstudium eine Sonderquote von 6 % der Studienplätze, so dass eine Zulassung jenseits des eigentlichen NCs möglich wäre. Wenn die 6 Prozent ausgeschöpft sein sollten, müssen auch duale Bewerberinnen und Bewerber abgelehnt werden.

    Zum anderen gibt es die Möglichkeit der sog. Vorwegzulassung.


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