Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit studieren
Sie möchten sich für das Berufsfeld der Sozialen Arbeit qualifizieren? Sie wollen Ihre musikalischen und tänzerischen Kompetenzen erweitern und beruflich nutzen? Bewerben Sie sich im deutschlandweit einmaligen Bachelorstudiengang "Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit"!
Info zur BewerbungLerninhalte
Worum geht es im Studiengang Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit?
Wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisorientiert - das Studium Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit fordert Sie persönlich wie künstlerisch heraus! Es verbindet das klassische Studium der Sozialen Arbeit mit den künstlerisch-kreativen Medien Musik, Bewegung und Tanz.
Etwa zwei Drittel des Lehrangebots sind identisch mit dem des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit. Sie werden für die Aufgaben Sozialer Arbeit in heterogenen und multiprofessionell besetzten Arbeitsfeldern qualifiziert. Dies erfolgt sowohl über die Vermittlung eigenständiger wissenschaftlicher Theoriebildung in der Fachdisziplin "Soziale Arbeit", als auch über die Reflexion wissenschaftstheoretischer, forschungsmethodischer und bezugswissenschaftlicher Kontexte mit Blick auf die Bewältigung sozialer Probleme, Bildung und Erziehung. Rund 30 Prozent des Stundenumfangs wird im Bereich Musik- und Bewegungspädagogik/Rhythmik sowie Soziale Kulturarbeit studiert.
Das bedeutet:
- Intensive fachliche wie künstlerische Auseinandersetzung mit den kreativen Medien Musik und Bewegung,
- Theorie- und Forschungsaspekte der Musik- und Bewegungspädagogik sowie der Kulturellen Bildung,
- Anleitung ästhetischer Bildungs- und Gestaltungsprozesse in direkter Verknüpfung mit Zielgruppen Sozialer Arbeit.
Innerhalb der Sozialen Arbeit sind Musik und Bewegung ideale Medien mit einem breiten Wirkungsspektrum in der Arbeit mit den Klientinnen und Klienten. Kulturelle Partizipation, Verbesserung von Bildungschancen, Prävention und Inklusion sind dabei wichtige Ziele. Nach Abschluss verfügen Sie über umfassende Fach- und Methodenkompetenz sowohl in den Sozialwissenschaften als auch in den Disziplinen wie Bewegung/Tanz, Musik/Stimme/Percussion/Band. Gleichzeitig bildet die Auseinandersetzung mit Theorie und Methodik/Didaktik der Musik- und Bewegungspädagogik und Kulturellen Bildung eine wichtige Basis für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit. Durch Teamarbeiten und konstruktive Reflexion wird die Ausbildung einer hohen personalen Kompetenz mit einem breiten Spektrum an Softskills angeregt.
Stärken des Studiengangs
Berufschancen
Welche Karriereaussichten habe ich als Sozialarbeiter:in mit dem Schwerpunkt Musik und Bewegung?
Vielfältige berufliche Tätigkeiten stehen Ihnen offen, in denen Sie Menschen unterstützen, fördern, beraten und begleiten. Musik und Bewegung sind hierbei zentral - sie initiieren Kontakt, stärken das Selbstbewusstsein, eröffnen Bildungschancen und ermöglichen eine umfassende Persönlichkeitsentwicklung.
Mit diesem Studienabschluss sind Sie gut gerüstet für das weite Tätigkeitsspektrum der Sozialen Arbeit:
- Kinder- und Jugendarbeit, Ganztagsbetreuung- Jugendkulturzentren, Freizeitpädagogik
- Heime, Kliniken, Kur- und Rehaeinrichtungen
- Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Eltern- und Familienbildungsstätten
- berufliche Aus- und Weiterbildung, Fachakademien, Volkshochschulen
- Stadtteilarbeit, interkulturelle Arbeit
- Bildungs- und Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren
- sowie eigene Kurstätigkeit, Projektarbeit, künstlerische Tätigkeit u.v.m.
Die Musik- und Bewegungsorientierung eröffnet Ihnen im Berufsfeld zusätzlich vielfältige Optionen. Das spezifische Profil kann folgende Aspekte umfassen:
- Künstlerisch-pädagogisches Anleiten von aktiven und rezeptiven Angeboten im Bereich Musik und Bewegung/Tanz mit unterschiedlichsten Zielgruppen (z.B. freizeitpädagogische, außerschulische, kulturelle Bildungsmaßnahmen oder tagesstrukturierende Maßnahmen mit Musik und Bewegung als pädagogische Ergänzung des Musik- und tanztherapeutischen Angebotes von Fachkliniken und Wohnheimen)
- Entwicklung und Organisation von inklusiven kulturpädagogischen Aktivitäten und Auftritten
- Netzwerkarbeit, Kooperationen von sozialen Einrichtungen mit Verbänden und Kultur-/Bildungsträgern unterhalten
- Beratung und Vermittlung von Unterricht an Musikschulen, Mitgliedschaften in (Sport-)Vereinen etc.
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressearbeit, politische Lobbyarbeit, Vertretung in Verbänden etc. zur Umsetzung des Rechts auf kulturelle Bildung und Teilhabe
- Organisation und/oder Durchführung von Weiterbildungen und Fachtagungen
- Eigene künstlerische Tätigkeit
Durch eine Vielzahl an möglichen Masterstudiengängen (z.B. Psychomotorik, Musiktherapie, Kulturmanagement, Performance, Soziale Arbeit mit unterschiedlichen Schwerpunkten) können Sie weitere Qualifikationen erwerben, die bis zur Promotion führen können. Auch ein Masterstudium an einer Musikhochschule im Bereich Rhythmik/Elementare Musikpädagogik (EMP) kann nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung angetreten werden.
Aufbau und Module
Wie ist das Studium aufgebaut?
Das Studium umfasst sieben Semester und ist in drei Studienabschnitte unterteilt. Nachdem Sie die Grundlagen erlernt haben, absolvieren Sie das Praxissemester in sozialpädagogischen Einrichtungen im In- oder Ausland. Im dritten Studienabschnitt vertiefen Sie Ihre Kenntnisse und schließen mit der Bachelorarbeit ab.
Im ersten Studienabschnitt werden Sie mit den Grundlagen ausgestattet. Zudem absolvieren Sie ein studienbegleitendes Praktikum, in dem Sie erste Erfahrungen in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit sammeln können.
Inhalte sind u.a.:
- Soziale Arbeit als Disziplin und Profession
- Organisationen und Handlungsfelder der Sozialen Arbeit
- Rechtliche Grundlagen
- Methoden empirischer Sozialforschung
- Geistes- und Humanwissenschaften
- Methodik / Didaktik der Musik- und Bewegungspädagogik
- Grundlagen künstlerischer Praxis
- Improvisation und Gestaltung
Mehr Infos und Details finden Sie in der schematischen Übersicht und im Modulhandbuch im Downloadbereich.
Das praktische Studiensemester umfasst 22 Wochen und wird in Arbeitsfeldern und Einrichtungen der Sozialen Arbeit absolviert. Sie haben die Gelegenheit, unter Anleitung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen einen Arbeitsbereich intensiv kennen zu lernen und Ihre sozialpädagogischen Handlungskompetenzen auszubauen. Auch ein Auslandspraktikum ist möglich!
Im 3. Studienabschnitt vertiefen Sie die bereits gelernten Grundlagen aus dem 1. Studienabschnitt in Verbindung mit den Eindrücken, die Sie in der Praxis gesammelt haben.
Inhalte sind u.a.:
- Soziologische und politikwissenschaftliche Vertiefung
- Erziehungs- und bildungswissenschaftliche Vertiefung
- Gesundheitswissenschaftliche und psychologische Vertiefung
- Sozialmanagement
- Kultur- und Projektmanagement
- Künstlerische Vertiefung
- Theorie und Fachgeschichte der Musik- und Bewegungspädagogik,
- Arbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen mit Musik und Bewegung
Im Rahmen der abschließenden Bachelorarbeit setzen Sie sich mit einer selbst gewählten Fragestellung wissenschaftlich intensiv auseinander.
Studium und Organisatorisches
Damit alles rund läuft
Was brauche ich, um mich im Studium zurecht zu finden? Wo und wann finden die Vorlesungen statt? Wann ist Prüfungszeit? Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie hier.
Der Studiengang Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit wird an der Fakultät Sozial- und Gesundheitswissenschaften angeboten.
Die Lehrveranstaltungen finden an zwei Standorten statt:
- Campus Seybothstraße/Galgenbergstraße (Seybothstr. 2, 93053 Regensburg)
- Standort Prüfening (Prüfeninger Str. 58, 93049 Regensburg)
Der Weg zwischen den Standorten ist zu Fuß, per Fahrrad oder Bus gut möglich.
Stundenplanprogramm Web Untis
Blocktermine siehe Übersicht im Downloadbereich
Der Studiengang ist bis zum 30.09.2030 akkreditiert. Akkreditierungsergebnis
Ein Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich möglich. Informationen erhalten Sie beim International Office der OTH Regensburg oder der Auslandsbeauftragten der Fakultät.
Antragsformulare der OTH Regensburg
- Teilbereich "Anrechnungen" auf der Seite Prüfungen
- Anrechnung von Leistungen aus Fachausbildungen (BAMU)
- Informationsblatt: Anrechnung von Leistungen / Aufnahme in ein höheres Semester (BASO, BAMU)
- Anrechnung von beruflichen Vorleistungen auf das Praktische Studiensemester BASO und BAMU
- Merkblatt für die Anrechnung von Leistungen, die während eines Auslandssemesters erworben wurden (BASO und BAMU; gilt nicht für das Praktische Studiensemester)
Info zur Bewerbung
Beachten Sie bitte die fachlichen Erwartungen in den Bereichen Musik und Bewegung/Tanz.
1. Bitte registrieren Sie sich im ersten Schritt bei hochschulstart.de.
In unserer Checkliste haben wir alle wichtigen Infos für Sie zusammengefasst.
2. Nach der Registrierung bei Hochschulstart bewerben Sie sich im Bewerbungsportal der OTH Regensburg.
3. Die Bewerbung erfolgt online. Füllen Sie die Online-Bewerbung aus und laden Sie alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen hoch. Dazu zählt mindestens die Hochschulzugangsberechtigung. Falls weitere Unterlagen notwendig sind werden diese im Bewerbungsportal abgefragt.
4. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Status in beiden Bewerbungsportalen. Im Bewerbungsportal der OTH Regensburg sehen Sie zusätzlich, ob noch Unterlagen fehlen. Bis zum Ende der Nachreichfrist können Sie diese noch nachreichen. Danach ändert sich Ihr Status wieder.
5. Sie erhalten über das Bewerbungsportal der OTH Regensburg sowie über Hochschulstart automatisch Benachrichtigungen per E-Mail, wenn sich Ihr Bewerbungsstatus ändert.
6. Sind alle Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen und gültig, nehmen Sie am Vergabeverfahrenfür einen Studienplatz teil. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Bewerbungsfrist um eine Ausschlussfrist handelt. Dies bedeutet, dass Sie nach Ablauf der Frist keine Bewerbung mehr tätigen und somit im aktuellen Bewerbungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können.
7. Nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung erhalten Sie durch das Referat Zulassung und Organisation der OTH Regensburg als Eingangsbestätigung eine E-Mail mit weiteren Informationen.
8. Wie geht es danach weiter? Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich Zulassung/Immatrikulation.
Jetzt bewerben:
1. Schritt: Hochschulstart 2. Schritt: Bewerbungsportal der OTH Regensburg
Für ein Wintersemester:
Bewerbungsfrist erstes Semester: 01.05. - 15.07. Nachreichfrist für Zeugnisse: 27.07.
Bewerbungsfrist höheres Semester: 01.05. - 15.06. (Keine Nachreichfrist)
Für ein Sommersemester:
Bewerbungsfrist erstes Semester: 15.11. - 15.01. Nachreichfrist für Zeugnisse: 20.01.
Bewerbungsfrist höheres Semester: 15.11. - 15.01. (Keine Nachreichfrist)
Allgemeine Infos:
Während des Praktikums sollen konkrete Vorstellungen und praktische Kenntnisse vermittelt, d. h. keine Hilfstätigkeiten ausgeübt werden. Es ist in Vollzeit (welche in dem Betrieb / der Einrichtung üblich ist) abzuleisten.
Bei Besuch der FOS/BOS bitte keine Praktikumsunterlagen, Tätigkeitsnachweise etc. beifügen. Das Abschlusszeugnis reicht völlig aus, da hier die Fachrichtung genannt ist.
Praktikumsbestätigungen:
- 1x komplett einreichen und nicht mehrmals Teilbestätigungen
- In allen Praktikumsbestätigungen muss die Wochenanzahl enthalten sein; also nicht nur der Zeitraum
- Sofern das Vorpraktikum nicht in Deutschland abgeleistet wurde, ist ein Nachweis mindestens in englischer Sprache erforderlich
Sie können gerne unsere Praktikumsbestätigung als Hilfsmittel verwenden und diese ausgefüllt dem Betrieb/der Einrichtung zur Unterschrift vorlegen.
Spezielle Infos für diesen Studiengang:
Die Vorpraktikumspflicht entfällt, wenn zur Studienbewerbung das FOS/BOS-Zeugnis mit der Fachrichtung Sozial(wesen) hochgeladen wird. In allen anderen Fällen gelten folgende Infos:
Fälligkeit der Praktikumsbestätigung:
Mit der Studienbewerbung, mit der Immatrikulation, spätestens bis Studienbeginn. Ausnahme: Ableistung ist vor Studienbeginn wegen Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Dienstpflicht, welche im Einzelfall weniger als 6 Wochen vor Beginn der Studienzeit endet, nicht möglich.
Dauer:
6 Wochen
Aufteilung:
Das Vorpraktikum kann auf zwei Zeiträume zu je 3 Wochen und auch auf zwei Praktikumsstellen aufgeteilt werden. Die Unterlagen sind 1x komplett einzureichen, nicht mehrmals mit Teilbestätigungen.
Inhalt:
Es müssen sozialpädagogische Tätigkeiten ausgeführt werden, z. B. in folgenden Einrichtungen und Sozialen Diensten:
Kindergarten, -heim, heilpäd. Einrichtung, Förderschule, Krankenhaus*, Altenheim*, Jugendamt, Agentur für Arbeit*, weltwärts, FSJ, Bundesfreiwilligendienst sowie in den Bereichen Erziehungs- und Familienhilfe, Gesundheitshilfe, Rehabilitation, Resozialisierung, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit
* Achten Sie bitte bei diesen aufgeführten Einrichtungen auf die sozialpädagogischen Tätigkeiten (nicht pflegerisch oder hauswirtschaftlich)!
Dienstzeitbescheinigungen können nicht anerkannt werden, da hier keine Tätigkeiten aufgeführt sind. Bitte lassen Sie sich diese gesondert bescheinigen.
Ausnahme: Bescheinigungen über das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) werden generell anerkannt.
Nicht anerkannt werden:
Au-Pair- und Kindererziehungszeiten, Tätigkeiten als Pflegekraft im Krankenhaus sowie im Altenheim, Arzthelfer/in, Ehrenämter und administrative Tätigkeiten in sozialen Organisationen wie z. B. Tätigkeiten in der Lehre, im Qualitätsmanagement oder im Büro.
1. Bitte registrieren Sie sich im Bewerbungsportal der OTH Regensburg.
2. Die Bewerbung erfolgt online. Füllen Sie die Online-Bewerbung aus und laden Sie alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen hoch. Wichtiger Bestandteil der Bewerbung sind Ihre Hochschulzugangsberechtigung, Ihr aktuelles Notenblatt des Vorstudiums sowie der Antrag auf Anrechnung. Falls weitere Unterlagen notwendig sind werden diese im Bewerbungsportal abgefragt.
3. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Status im Bewerbungsportal. Hier sehen Sie ob noch Unterlagen fehlen. Bis Fristende können Sie diese dann noch nachreichen. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für ein höheres Semester nur zielführend ist, wenn Sie bereits Studienleistungen in einem gleichen oder nah-verwandten Studiengang erfolgreich abgelegt haben. Ist dies nicht der Fall oder bestehen Zweifel für die Anrechnung, bewerben Sie sich bitte (zusätzlich) für ein erstes Studiensemester. Wenn Sie sich gerade im ersten Semester befinden ist eine Bewerbung für das zweite Semester nicht möglich, da Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist keine Studienleistungen nachweisen können.
4. Nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung erhalten Sie durch das Referat Zulassung und Organisation der OTH Regensburg als Eingangsbestätigung eine E-Mail mit weiteren Informationen.
5. Sind alle Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen und gültig, erhalten Sie nach Prüfung der Unterlagen durch die Prüfungskommission eine E-Mail mit weiteren Informationen. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Bewerbung nicht mehr möglich ist.
6. Über die Anrechnung von Studienleistungen und die Einstufung in ein höheres Fachsemester entscheidet die Prüfungskommission. Die Zuordnung richtet sich nach den anrechenbaren Leistungen und nicht nach abgelegten Semestern. Bitte beachten Sie, dass es auch im Zulassungsverfahren für höhere Studiensemester eine Zulassungsbeschränkung geben kann.
7. Wie geht es danach weiter? Alle Informationen dazu finden Sie im Bereich Zulassung/Immatrikulation.
Internationale Studieninteressierte brauchen für die Bewerbung an der OTH Regensburg
- eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG
Für eine Bewerbung für einen Bachelorstudiengang wird die Zeugnisanerkennung von ausländischen Vorbildungsnachweisen (Schulabschlusszeugnisse, Studienleistungen) von uni-assist benötigt. Bitte beantragen Sie dort eine sogenannte Vorprüfungsdokumentation = VPD. (Ausnahmen sind Bachelorbewerbungen aus der VR China und aus Vietnam. Für diese ist die jeweilige Akademische Prüfstelle zuständig. Falls das APS-Zertifikat jedoch keine Note enthält, wird ebenfalls eine VPD benötigt. Bei Bewerbungen mit indischen Zeugnissen wird zusätzlich zur VPD ein APS-Zertifikat verlangt.)
NACHWEIS VON DEUTSCHKENNTNISSEN
Sie benötigen Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH 2. Den Deutschnachweis müssen Sie entweder bei der Bewerbung oder bei der Immatrikulation im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochladen.
Diese Zertifikate werden alternativ zum DSH-2-Zeugnis anerkannt:
- TestDaF: TDN 4 in allen Prüfungsteilen
- Studienkolleg: Feststellungsprüfung „Deutsch“
- DSD-Zeugnis: Stufe II mit C1 in allen Prüfungsteilen
- Goethe-Zertifikat: C2
- telc-Zertifikat: telc Deutsch C2, telc Deutsch C1 Hochschule
- ÖSD-Zeugnis: C2
- UNIcert® Deutsch III
Lesen Sie bitte alle Texte und, falls vorhanden, verlinkten Dokumente direkt unter Info zur Bewerbung!
Wenn Sie ein Visum für einen Studienaufenthalt in Deutschland benötigen, informieren Sie sich bitte bereits vor Ihrer Bewerbung über die Wartezeiten und das Antragsverfahren. Je nach Land müssen Sie mit längeren Wartezeiten rechnen. Unsere Zulassungen sind immer nur für ein Semester gültig.
Mehr Informationen für internationale Studieninteressierte (auch zum Thema Visum) finden Sie auf den Seiten desInternational Office.
Für Studieninteressierte mit einem Meisterzeugnis
Mit einem Meisterzeugnis oder einem gleichgestellten Abschluss können Sie sich uneingeschränkt bewerben und haben keine Fächerbindung, da Sie über einen allgemeinen Hochschulzugang verfügen. Im Bewerbungsportal werden Sie nach der Hochschulzugangsberechtigung gefragt. Bitte geben Sie "Beruflich Qualifizierte Meister" an.
Bei der Bewerbung müssen Sie neben Ihrem vollständigen Abschlusszeugnis inkl. Durchschnittsnote auch einen Nachweis über ein Gespräch mit der Studienfachberatung hochladen. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin. Der Kontakt steht bei jedem Studiengang im Bereich "Kontakt". Den Nachweis erhalten Sie ebenfalls von der Studienfachberatung. Nachweise einer Studienberatung von anderen Hochschulen in Bayern werden bei gleichen oder ähnlichen Studiengängen anerkannt und müssen auch im Bewerbungsportal hochgeladen werden. Sonstige studiengangsspezifische Unterlagen sind im Bewerbungsportal ersichtlich.
In zulassungsbeschränkten (NC) Studiengängen nehmen Sie gemäß Art. 45 BayHSchG am örtlichen Auswahlverfahren innerhalb der 4%-Quote für berufliche Qualifizierte teil.
Insbesondere für die Aufnahme eines technischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Studiums erweist sich der Besuch eines Vorbereitungskurses (u.a. Mathematik) als sinnvoll. Hier bietet die OTH Regensburg passende Vorbereitungsangebote für beruflich Qualifizierte an.
Sollten Sie nicht in Vollzeit, sondern berufsbegleitend – also parallel zu Ihrer Berufstätigkeit – studieren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Besuch auf den Seiten des Zentrums für Weiterbildung und Wissensmanagement (ZWW).
Für Studieninteressierte mit einem Berufsabschlusszeugnis
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung können Sie sich fachgebunden für einen Studienplatz bewerben. Ihre Berufsausbildung und das angestrebte Studium müssen in einem fachlichen Zusammenhang stehen. Im Bewerbungsportal werden Sie nach der Hochschulzugangsberechtigung gefragt. Bitte geben Sie "Beruflich Qualifizierte Gesellen" an.
Bei der Bewerbung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen:
1. Abschlusszeugnis der Berufsausbildung inkl. Durchschnittsnote
2. Abschlusszeugnis der Berufsschule
3. Nachweis einer anschließenden dem Ausbildungsberuf einschlägigen mindestens dreijährigen (mit Aufstiegsstipendium zweijährigen) hauptberuflichen Tätigkeit.
4. Sonstige studiengangsspezifische Unterlagen sind im Bewerbungsportal ersichtlich.
5. Nachweis über ein Gespräch mit der Studienfachberatung. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin. Die Studienfachberatung steht bei jedem Studiengang im Bereich "Kontakt". Den Nachweis erhalten Sie ebenfalls von der Studienfachberatung. Nachweise einer Studienberatung von anderen Hochschulen in Bayern werden bei gleichen oder ähnlichen Studiengängen anerkannt und müssen auch im Bewerbungsportal hochgeladen werden.
Für eine vollständige Zulassung müssen Sie noch ein zweisemestriges Probestudium absolvieren, d. h. die Zulassung erfolgt vorbehaltlich und bedingt.
In zulassungsbeschränkten (NC) Studiengängen nehmen Sie gemäß Art. 45 BayHSchG am örtlichen Auswahlverfahren innerhalb der 4%-Quote für berufliche Qualifizierte teil.
Insbesondere für die Aufnahme eines technischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Studiums erweist sich der Besuch eines Vorbereitungskurses (u.a. Mathematik) als sinnvoll. Hier bietet die OTH Regensburg passende Vorbereitungsangebote für beruflich Qualifizierte an.
Sollten Sie nicht in Vollzeit, sondern berufsbegleitend – also parallel zu Ihrer Berufstätigkeit – studieren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Besuch auf den Seiten des Zentrums für Weiterbildung und Wissensmanagement (ZWW).
Härtefall, Nachteilsausgleich und im öffentlichen Interesse zu fördernde Personen
In zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie Sonderanträge stellen (Infoblatt).
1. Härtefall
Bei Vorliegen eines Härtefalls kann eine sofortige Zulassung außerhalb des Vergabeverfahrens ausgesprochen werden. Bei der Auslegung eines Härtefalls sind strenge Maßstäbe zugrunde zu legen. Die Richtlinien des Zentralen Vergabeverfahrens werden auch für das örtliche Vergabeverfahren angewandt. Für eine Beantragung müssen schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, welche eine Nichtzulassung als unzumutbar erscheinen lassen. Die Gründe müssen Sie nachweisen. Im Falle einer Erkrankung durch ein fachärztliches Gutachten.
Wenn Sie eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung haben erhalten Sie hier weitere Informationen.
2. Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote
Sollten Sie beim Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung aus sozialen, familiären oder krankheitsbedingten Gründen gehindert gewesen sein, Ihre tatsächliche Leistung zu erbringen, können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen.
Für den Nachweis der Leistungsbeeinträchtigung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Jahreszeugnisse
- Schulgutachten (Auswertung Ihrer schulischen Leistung vor und nach Eintritt der belastenden Umstände)
Es muss einen Zusammenhang zwischen der erzielten Durchschnittsnote und der Leistungsbeeinträchtigung erwiesen sein.
3. Im öffentlichen Interesse zu fördernde Personen
Für Personen im Spitzensport und Teilnehmende an einem Bundeswettbewerb mit Auszeichnung wird eine sog. „Chancenquote“ von 2 % gebildet, die zusätzlich zur normalen Hauptquote zur Anwendung kommt.
Voraussetzung ist, dass Sie in einem A-, B- oder C-Kader der Bundessportverbände von mindestens einjähriger ununterbrochener Dauer während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zugehörig waren oder dass Sie an einem Bundeswettbewerb mit Auszeichnung teilgenommen haben. Folgende Nachweise können Sie dazu einreichen:
- Bescheinigung des Bundessportfachverbandes
- Bescheinigung des Bundeswettbewerbsinitiators
- Begründung der Notwendigkeit des Trainings vor Ort
- Bezeichnung des Schul- oder Jugendwettbewerbs und der Förderung des Bundes- oder Landesministeriums
Wenn Sie bis zum Ende des Bewerbungszeitraumes bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben, können Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang nur für ein Zweitstudium bewerben. Sie nehmen am örtlichen Auswahlverfahren innerhalb der 2 %-Quote teil.
Für eine Bewerbung müssen Sie die folgenden Nachweise hochladen:
1. Abschlusszeugnis des Erststudiums
2. Schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch. Es können nur zwingende berufliche Gründe, wissenschaftliche Gründe, besondere berufliche oder sonstige berufliche Gründe sein.
3. Hochschulzugangsberechtigung
4. Sonstige studiengangsspezifische Unterlagen, welche im Bewerbungsportal ersichtlich sind
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Messzahl, die aus Ihrer Abschlussnote des Erststudiums und den Gründen für Ihren Zweitstudienwunsch gebildet wird:
- Abschlussnote ausgezeichnet und sehr gut 4 Punkte
- Abschlussnote gut und voll befriedigend 3 Punkte
- Abschlussnote befriedigend 2 Punkte
- Abschlussnote ausreichend 1 Punkt
- Abschlussnote nicht nachgewiesen 1 Punkt.
- Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte
- Wissenschaftliche Gründe 7 bis 11 Punkte
- Besondere berufliche Gründe 7 Punkte
- Sonstige berufliche Gründe 4 Punkte
- Kein Begründungsschreiben 1 Punkt
Für einen zulassungsfreien Studiengang ist kein Begründungsschreiben notwendig.
Wie läuft das Studienplatzvergabeverfahren ab?
Zunächst müssen wir vonseiten der OTH Regensburg das Bewerbungsende und die Nachreichfrist abwarten und alle eingegangenen Unterlagen überprüfen.
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich für ein Wintersemester ab Ende Juli bis Ende August bzw. für ein Sommersemester ab Ende Januar bis Ende Februar von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) per E-Mail versendet.
Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten, müssen Sie dieses unter hochschulstart.de fristgerecht annehmen. Achtung: Manche Koordinierungsregeln führen dazu, dass Hochschulstart für Sie bereits automatisch das Studienangebot angenommen hat. In diesem Fall lautet Ihr Status "Zugelassen" und Sie können sich sofort in unserem Bewerbungsportal online immatrikulieren. Freie Studienplätze in DoSV-Studiengängen werden von der Stiftung für Hochschulzulassung verteilt, bis alle Studienplätze vergeben sind. Ein Losverfahren wird an bayerischen Hochschulen nicht durchgeführt.
Infos zu den Numerus-Clausus-Werten (NC) erhalten Sie auf folgender Übersicht.
Wir können unmöglich vorhersehen, ob Sie einen Studienplatz in einem der Nachrückverfahren erhalten werden, da wir das Bewerberverhalten nicht kennen. Wir bitten von derartigen Anfragen abzusehen!
Wird die Frist zur Studienplatzannahme bzw. für die Immatrikulation nicht eingehalten, muss die Bewerbung vom weiteren Verfahren bzw. von der Immatrikulation ausgeschlossen werden. Beachten Sie deshalb unbedingt die Frist! Falls Sie den Studienplatz wegen Erfüllung eines Dienstes oder aus persönlichen Gründen nicht antreten können/wollen, benötigen wir darüber keine Mitteilung!
Möchten Sie erfahren, wie Studienplätze vergeben werden? Hier erhalten Sie nähere Infos zur Vergabe Studienplätze mit NC.
„Wie kann ich mich immatrikulieren (= einschreiben)?
Sobald Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie sich fristgerecht online immatrikulieren. Die Immatrikulationsfrist und das weitere Vorgehen wird Ihnen auf dem Antrag auf Immatrikulation mitgeteilt, den Sie als PDF zum Download erhalten, wenn Sie beide Online-Annahmeerklärungen (über hochschulstart.de und HISinOne) vollzogen haben. Achtung: Manche Koordinierungsregeln sorgen dafür, dass Hochschulstart Ihren Studienplatz automatisch für Sie annimmt. Dies erkennen Sie am Status „Zugelassen“. In diesem Fall bitte nur noch in unserem Bewerbungsportal HISinOne annehmen.
Die Immatrikulation findet voraussichtlich für ein Wintersemester im August bzw. für ein Sommersemester im Februar statt.
Für die Online-Immatrikulation ist folgendes wichtig:
Studentenwerksbeitrag
Die Überweisungsdaten des Studentenwerkbeitrags erhalten Sie mit dem Antrag auf Immatrikulation. Erfahren Sie mehr über die Beitragshöhe.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für die Online-Immatrikulation an der Hochschule generell hochzuladen:
- Unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation mit sonstigen je nach Einzelfall geforderten Unterlagen. Sie erhalten diesen nach der Online-Annahmeerklärung im Bewerbungsportal der OTH Regensburg.
- Unterschriebene Einwilligungserklärung zum Datenschutz (Erhalten Sie mit dem Antrag auf Immatrikulation)
- Gültiger Personalausweis/Pass in Kopie
- Digitale Meldung der Krankenkasse (M10), siehe nachfolgende Hinweise "Ich möchte mich immatrikulieren (einschreiben). Was muss ich tun?"
Ich möchte mich immatrikulieren (einschreiben). Was muss ich tun?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und teilen ihr mit, dass Sie sich gerne an der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg immatrikulieren möchten. Sie müssen nichts weiter tun. Ihre Krankenkasse sendet uns anschließend eine digitale Meldung die wir bestätigen und digital zurücksenden. Anderweitige Mitgliedsbescheinigungen in Papier dürfen wir nicht akzeptieren. Unsere Nummer lautet H0000048.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Versicherungsunterlagen an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Bitte teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie sich gerne an der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg immatrikulieren und privat versichert bleiben möchten. Sie müssen nichts weiter tun. Diese Krankenkasse sendet uns anschließend eine digitale Meldung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Ihre Mitgliedsbescheinigung über die private Krankenversicherung dürfen wir nicht akzeptieren. Unsere Nummer lautet H0000048.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Versicherungsunterlagen an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Bitte teilen Sie der Krankenkasse mit, dass Sie sich gerne an der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg immatrikulieren möchten. Sie müssen nichts weiter tun. Diese Krankenkasse sendet uns anschließend eine digitale Meldung. Anderweitige Mitgliedsbescheinigungen in Papier dürfen wir nicht akzeptieren. Unsere Nummer lautet H0000048.
Das sagen unsere Studierenden
"Neben klassischen Modulen gibt es praxisnahe und erfahrungsreiche Seminare in Percussion, Tanz, Gesang und Stimme. Dich erwartet eine tolle Community und Dozierende, die Engagement, Energie und Herzblut in den Studiengang stecken."
Ivo Wolosowicz
Student