Informationen zur Bewerbung für den Masterstudiengang Medizintechnik (MMT)
Voraussetzung für das Studienangebot ist eine ausreichende Zahl an qualifizierten Studienbewerbungen. Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von 3 Semestern und wird in Vollzeit durchgeführt.
1. Qualifikationsvoraussetzungen
a) ein erfolgreich abgeschlossenes, mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassendes Hochschulstudium in einem einschlägigen Studiengang oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss, dessen Umfang in der Regel 210 ECTS-Credits, mindestens jedoch 180 Credits umfasst. Als einschlägig gelten Studiengänge, die auf den Grundlagen der maschinenbaunahen Ingenieurswissenschaften sowie der Medizin aufbauen. Über die Einschlägigkeit und/oder Gleichwertigkeit des Abschlusses sowie die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Abschlüsse entscheidet die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 86 BayHIG.
b) Nachweis der besonderen Qualifikation durch eine Gesamtnote 2,0 oder besser im Abschluss. Alternativ ist die Anforderung auch durch Nachweis darüber erfüllt, dass die vorgelegte Abschlussnote im Erststudiengang im Prozentrang der Abschlüsse des Studiengangs an der jeweiligen Hochschule in die Gruppe der 51 %-Besten fällt.
c) Wenn Sie die Voraussetzungen gemäß Abs. b) nicht erfüllen, können Sie sich einem Eignungstest unterziehen.
d) Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 2 oder Vergleichbare), siehe Info zur Bewerbung --> International.
Bitte beachten Sie außerdem die Studien- und Prüfungsordnung (SPO).
2. Aufnahmeverfahren
2.1. Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt rein in elektronischer Form. Die Unterlagen müssen frist- und formgerecht im Bewerbungsportal der OTH Regensburg hochgeladen werden.
Bewerbungsfristen:
Für ein Wintersemester 01.05.-15.06.
Für ein Sommersemester 15.11.-15.01.
Dies sind Ausschlussfristen. Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
2.2. Eignungsprüfung
(1) Zum Nachweis der studiengangsspezifischen Eignung wird ein 60-minütiger schriftlicher Eignungstest durchgeführt, dessen Termin die Auswahlkommission festlegt. Gegenstand und Bewertungsanteile des Tests sind:
Das Vorhandensein ausreichender wissenschaftlicher Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Profilthemen des Masterstudiengangs: Diese sind Biomechanik, Technische Mechanik, Strömungsmechanik, Numerische Verfahren, Konstruktion und Entwicklung, Werkstoffe und Medizinprodukterecht.
(2) Auf Basis der Ergebnisse des Eignungstests und den Bewerbungsunterlagen erfolgt eine differenzierte Bewertung mit Punkten. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden. Das Bestehen des Eignungsverfahrens erfordert das Erreichen von mindestens 65 Punkten. Für die Punktevergabe gelten folgende Anteile:
1. Die Gesamtnote des qualifizierenden Abschlusses gemäß 1.a) wird mit einem Anteil von maximal 40 Punkten bewertet. Die Bewertung der Abschlussnote ergibt sich dabei aus folgender Umrechnung:
a) Note 2,1: 40 Punkte
b) Note 4,0: 5 Punkte
Die Punkte für Zwischenwerte in den Noten werden durch lineare Interpolation ermittelt.
2. Das Ergebnis des Tests nach Abs. (1) wird mit einem Anteil von maximal 60 Punkten bewertet.
3. Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden:
- Leistungsnachweise, falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorhanden ist, die auch die vorläufige Durchschnittsnote ausweisen
- Abschlusszeugnis *
- Hochschulzugangsberechtigung (Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen z. B. Schulabschlusszeugnisse müssen in Kopie und mindestens in Englisch übersetzt werden)
- Exmatrikulationsbescheinigung *
- Lebenslauf
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 2 oder Vergleichbare)**, siehe Info zur Bewerbung --> International.
* Wenn diese Unterlagen bei der Bewerbung noch nicht vorhanden sind, können sie bei der Immatrikulation bzw. bei späterem Erhalt bis zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden.
** Erforderlich bis Studienbeginn.
Wichtig:
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation kein Abschlusszeugnis vorweisen können, müssen Sie zur Immatrikulation erneut eine aktuelle Notenbestätigung mit ausgewiesener, endgültiger Durchschnittsnote einreichen. Das einschlägige Bachelorstudium muss zur Immatrikulation abgeschlossen sein.